21. November 2024

Gericht erklärt Festnahme eines Tierschützers, weil er Ausweis nicht zeigt, für rechtswidrig!

Das Urteil ist da! Fast 1 Jahr hat es gedauert. Im Dezember 2015 forderten PolizistInnen ohne jeden Grund die Preisgabe der Identität von 8 TeilnehmerInnen einer Pelzdemo. Alle fügten sich zähneknirschend, nur einer hatte den Mut, sich zu weigern. Die Polizei warf den Mann zu Boden und zerrte ihn davon, sperrte ihn in eine Gummizelle und zwang ihn letztlich, doch zu sagen, wer er ist. Dagegen haben wir eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Wien erhoben. Die Verhandlung hat bereits im Mai 2016 stattgefunden, siehe https://martinballuch.com/audiobericht-prozess-massnahmenbeschwerde-gegen-polizeiaktion-festnahme-pelzdemo-turek/, aber jetzt kam erst das Urteil. Und das Gericht hat die Polizeiaktion eindeutig für rechtswidrig erklärt! Allerdings müssen wir die Hälfte der Prozesskosten tragen. Begründung: die Beschwerde ab der Festnahme, also gegen die Gummizelle usw, hätten wir bzgl. der Strafprozessordnung bei einem anderen Gericht einbringen müssen. Naja, so muss also jemand, der nachweislich von der Polizei mishandelt wurde, auch noch zur Hälfte für die Kosten der Beschwerde dagegen aufkommen. Wie gerecht!

Ein Video der Festnahme ist im obigen Link ebenfalls zu sehen. Es gibt eine ganze Reihe von Folgeprozessen, die noch laufen. Erstens die Strafrechtsanklage gegen die PolizistInnen, zweitens ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Festgenommenen, weil er durch sein lautes Schreien seine eigene Demo gestört habe, drittens ein Verwaltungsstrafverfahren gegen mich wegen Anstandsverletzung, weil ich angesichts der rechtswidrigen Festnahme forsch gefragt habe, ob wir in Nordkorea sind, und zu guter viert eine Klage der betroffenen PolizistInnen gegen den VGT, weil wir auf unserer Webseite falsch vom Vorfall berichtet hätten. Wir dürfen also gespannt sein, wie das ganze weitergeht.

Das Urteil ist klar:

urteilmassnahmenbeschwerde1

Die Begründung ebenfalls:

urteilmassnahmenbeschwerde2

urteilmassnahmenbeschwerde3

Einmal mehr bestätigt also ein Gericht, dass die Polizei nicht einfach so die Identität von Personen, auch auf einer Demo, feststellen darf. Ich hoffe das wird endlich sämtlichen BeamtInnen erklärt, damit wir nicht ständig demselben Problem gegenüberstehen!

2 Gedanken zu “Gericht erklärt Festnahme eines Tierschützers, weil er Ausweis nicht zeigt, für rechtswidrig!

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