22. Dezember 2024

Gericht weist “Mengele”-Klage von Tierexperimentator Hess gegen mich zurück!

Ich hätte wieder einmal mit dem Rechtsstaat gehadert. Tierexperimentator Michael Hess hatte mich ja schon wieder geklagt. Die erste Klage, siehe https://martinballuch.com/tierexperimentator-hess-gewinnt-einstweilige-verfuegung-ich-darf-seine-tierversuche-vorerst-nicht-mehr-kritisieren/, hat er ja einmal in 1. Instanz gewonnen. Wir haben berufen und ich bin guter Dinge, dass sich das Blatt noch wendet. Doch diesen gerade zitierten Bericht von dem Urteil hat Michael Hess als Anlass zu einer zweiten Klage genommen, siehe https://martinballuch.com/klagsbeantwortung-michael-hess-josef-mengele-und-tierversuche-an-puten/. Dazu liegt seit heute das Urteil vor: Die Klage wurde abgewiesen, Tierexperimentator Hess hat uns € 900 zu überweisen. Auch er könnte natürlich noch einmal berufen. Aber damit ist für mich als politischen Aktivisten, für den die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit, TierexperimentatorInnen scharf zu kritisieren, sehr wichtig ist, die Welt – vorerst – wieder in Ordnung.

Dieses Urteil stellt die Meinungsfreiheit über die persönliche Befindlichkeit eines Tierexperimentators, zumal es sich weder um einen Wertungsexzess noch um falsche Tatsachenbehauptungen handelt. Es ist daher für alle jene, die ihre Meinungen äußern wollen, relevant. Deshalb zitiere ich es jetzt hier in seinen zentralen Punkten. Es scheint mir auch gut argumentiert und wird vermutlich sämtliche potenziellen Berufungen überstehen.

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4 Gedanken zu “Gericht weist “Mengele”-Klage von Tierexperimentator Hess gegen mich zurück!

  1. Sehr geehrter Herr DDr. Balluch,

    ich möchte darauf hinweisen, dass – auch wenn Sie sicherlich sehr euphorisch sind – dass das Gericht durchaus Kritik an Ihrer Aussage gefunden hat:

    “Dieses Werturteil […] ist […] ohne Zweifel massiv herabsetzend […]”
    “Es ist […] auch die Meinung von Außenseitern, Querdenkern und sogar Dilettanten zu respektieren.”

    Auch wenn eine Klage abgewiesen wurde, heißt das in meinen Augen nicht, dass solche Statements RICHTIG sind, sie sind anscheinend lediglich LEGAL.
    Daher sollten auch Sie bitte etwas aus diesem Rechtsstreit mitnehmen, über die Kritik nachdenken, überlegen, ob Sie als promovierter und gebildeter Mensch in die Gruppe der “Außenseiter und Dilettanten” fallen wollen, und in Zukunft von solchen drastischen Äußerungen Abstand nehmen. Damit disqualifizieren Sie sich und Ihre Botschaft – die ich hier ausdrücklich nicht bewerten möchte – selbst und Außenstehende gewinnen den Eindruck, dass es Ihnen nicht mehr um die Sache, sondern um einen persönlichen Kriegszug gegen Herrn Prof. Hess geht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina W.

  2. Lieber Herr Balluch!

    Mir fehlen beim Gedanken an Ihre Leistungen die Worte. Es laesst sich mit Worten nicht ausdruecken, was Sie in Ihrem Leben geleistet haben fuer die Tiere.

    Ich richte Ihnen meine tiefste Dankbarkeit und Bewunderung aus.
    Was Hess verbrochen hat, laesst sich niemals wieder gut machen, trotzdem ist es fuer jede/n Tierfreund/in eine grosse Freunde, dass das Urteil zu Ihren Gunsten gefaellt wurde.

    Ich wuensche Ihnen alles erdenklich Gute, vergessen Sie bitte niemals dass sehr viele Menschen in Gedanken und Taten immer hinter Ihnen stehen.

  3. In diesem Blog zu lesen gleicht wahrlich einer Achterbahnfahrt: An dem einem Tag Betroffenheit aufgrund der hawara-motivierten Gesetzesänderung gegen den Tierschutzaktivismus und am anderen Tag wieder Hoffnung durch ein vernunftskonformes Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit. Ein Wechselbad der Gefühle.

    Möchte mich einmal auf diesem Weg für diese äußerst informative Seite bedanken. In erster Linie stehen für mich natürlich die Infos rund um die Geschehnisse im Tierschutz im Mittelpunkt, aber hier ist mir auch erst so richtig das Funktionieren, bzw. das häufige Nichtfunktionieren, von Demokratie und Rechtsstaat bewusst geworden.

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