24. April 2024

Jagdfreistellung: Verfassungsgerichtshof prüft alle Jagdgesetze der Bundesländer

Zu den mittlerweile zahlreichen Jagdfreistellungsanträgen besorgter GrundbesitzerInnen, die die Jagdpraxis mit ständiger Fütterung und Überhege nicht mehr dulden wollen, hat der erste von Oktober 2014 bei Spittal an der Drau in Kärnten nun zu einer ersten Reaktion des Verfassungsgerichtshofs geführt. Im untigen Erkenntnis wird die Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes auf Verfassungsmäßigkeit beschlossen. Aber darüber hinaus hat der Verfassungsgerichtshof nun mittlerweile auch den Jagdverband und alle Bundesländer zu Stellungnahmen aufgefordert, weil ja die Jagdgesetze überall in Österreich eine Jagdfreistellung nicht vorsehen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht aus ethischen Gründen die Jagd am eigenen Grund zu verbieten ausdrücklich festgehalten hat. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Entscheidung hier das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in voller Länge (mit Ausnahme von Zitaten aus dem Gesetz).

PrüfungsbeschlussVfGH1

PrüfungsbeschlussVfGH2

PrüfungsbeschlussVfGH3

PrüfungsbeschlussVfGH4

PrüfungsbeschlussVfGH5

PrüfungsbeschlussVfGH7

PrüfungsbeschlussVfGH8

PrüfungsbeschlussVfGH9

PrüfungsbeschlussVfGH10

PrüfungsbeschlussVfGH11

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