5. November 2024

Klage der 3 Goldenen Kugeln gegen kritisches VGT-Flugblatt abgewiesen

Die Vorgeschichte wurde bereits hier im Blog behandelt: https://martinballuch.com/zu-den-klagen-der-3-goldenen-kugeln/. Die Restaurantkette „Zu den 3 Goldenen Kugeln“ klagte den VGT, es in Hinkunft zu unterlassen, das folgende Flugblatt zu verteilen:

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Flugihinten

Darin wird einerseits eine Parodie der Marke der Restaurantkette angeführt („Bei den 3 Goldenen Käfigeiern“) und andererseits kritisiert, dass der Betrieb Käfigeier aus dem Ausland, deren Produktion in Österreich gar nicht zulässig wäre, verarbeitet. Gegen dieses Flugblatt wurde eine sogenannte „Einstweilige Verfügung“ verlangt, d.h. das Gericht möge bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage schon einmal die Nutzung des Flugblattes verbieten. Und dieser Antrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ wurde nun vom Gericht abgelehnt.

Die 3 Goldenen Kugeln hatten in ihrer Klage zunächst argumentiert, der VGT würde die vegane Lebensweise bewerben und sei deshalb als wirtschaftlicher Konkurrent einzustufen. Dadurch wären viel strengere Kriterien für die Zulässigkeit der Kritik an der Geschäftspraxis der Restaurantkette anzuwenden. Das wies die Richterin zurück:

EinstweiligeVerfügungGewonnen1
Zweitens stützte sich das Klagsbegehren auf die parodistische Verwendung der Marke der Restaurantkette. Das würde das Markenrecht verletzen. Auch das wies die Richterin zurück. Wenn überhaupt, dann könnte nur das Urheberrechtsgesetz verletzt worden sein, aber das nicht einmal eingeklagt worden:

EinstweiligeVerfügungGewonnen2EinstweiligeVerfügungGewonnen3

Und zu guter Letzt behaupteten die 3 Goldenen Kugeln, dass der Text des Flugblatts „irreführend“ und deshalb eine üble Nachrede sei – obwohl gar nicht bestritten wird, dass man Käfigeier verwendet hat. Auch das wies die Richterin zurück:

EinstweiligeVerfügungGewonnen4
Der Geschäftsführer dieser Restaurantkette kommentierte das in den Medien mit der Bemerkung, dass der VGT eine „zu starke Lobby“ hätte, die offenbar auf die Justiz einen so großen Einfluss hat. Die gleichzeitig mit dieser Klage eingebrachte Besitzstörungsklage habe er deswegen bereits zurückgezogen. Wir lassen uns überraschen.

Solange der Rechtsstaat funktioniert, wie in diesem Fall, können wir weiterhin unserer wichtigen Aufgabe nachgehen, im Sinne der KonsumentInnen und der tierfreundlichen BürgerInnen tierquälerische Geschäftspraktiken aufzudecken und anzuprangern. Ich hoffe diese Klagsabweisung ist sowohl dieser Restaurantkette, als auch anderen Firmen mit fragwürdiger Firmenpolitik, eine Lehre, sich der Kritik zu stellen anstatt die KritikerInnen einfach mundtot zu klagen zu versuchen.

3 Gedanken zu “Klage der 3 Goldenen Kugeln gegen kritisches VGT-Flugblatt abgewiesen

  1. Es ist schön zu erleben, dass Gerichte auch Recht sprechen und Justizia nicht blind auf einem Auge ist. Die Arbeit von VGT ist wichtig für alle Tiere und für uns Konsumenten. Danke!!!

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