19. März 2024

Datenschutzbehörde weist Beschwerde von Mayr-Melnhof-Kronzeugin gegen mich ab

Als die Privatanklage wegen Facebookkommentaren Unbekannter des Salzburger Gatterjägermeisters Maximilian Mayr-Melnhof gegen mich verhandelt wurde, trat plötzlich die damalige KPÖ-Tierschutzsprecherin als Kronzeugin gegen mich auf. Es ging um die Frage, ob ich diese Kommentare Unbekannter auf einer Facebookseite, auf die ich gar keinen Zugriff habe, absichtlich provoziert hätte oder nicht. Wie im Tierschutzprozess versucht man mir immer Gesinnungsdelikte anzuhängen, weil es keine anderen gibt. Und wie im Tierschutzprozess gibt es dann eben Kronzeugen zu meiner Gesinnung, in diesem Fall eine Kronzeugin, die sich als Spitzel für Mayr-Melnhof herausstellte, hatte sie doch ihm und letztlich dem Gericht auch private Emails von mir an sie weitergegeben, die meine – wie kann es anders sein – radikale Gesinnung nachweisen sollten.

Ich berichtete über diese Kronzeugin mehrmals auf meinem Blog:
https://martinballuch.com/alexandra-benedik-tierschutzsprecherin-der-kpoe-als-spitzel-fuer-die-jaegerschaft-im-vgt/
https://martinballuch.com/die-kpoe-und-ihr-jagd-spitzel-im-vgt/
https://martinballuch.com/spitzel-gegen-tierschutz-aus-dem-bundesvorstand-der-kpoe-charakterlose-kommentare/

Offenbar wollte sie aber nicht, dass die Öffentlichkeit von ihrer Rolle als Spitzel und Kronzeugin von Mayr-Melnhof erfährt. Jedenfalls brachte sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB) gegen mich ein, nachdem ich mich geweigert hatte, diese Blogeinträge wieder zu löschen.

Die Datenschutzgrundverordnung und das darauf basierende neue Datenschutzgesetz in Österreich werden derzeit häufig gegen unsere Aufdeckarbeit im Tierschutz in Stellung gebracht. Die ersten Urteile sind also richtungsweisend, und bisher mehrheitlich erfreulich. Kurz zusammengefasst hat, wie oben zu sehen, die DSB die Beschwerde von Benedik abgewiesen. Es folgen Ausschnitte des immerhin 26 seitigen Spruchs.

Zunächst erläutert die DSB, dass ich als VGT-Obmann und Chefredakteur unserer Vereinszeitung als Journalist gelte, und damit der VGT als Medienunternehmen. Letzteres bedeutet, der VGT genießt das Medienprivileg, d.h. für alle Recherchen und Aufnahmen, die im Auftrag des VGT für journalistische Zwecke gemacht werden, ist die DSB nicht zuständig. Sehr gut! Was meinen Blog betrifft, gilt das aber nicht. Die DSB stellt fest, dass ein Blog eines Journalisten als Privatsache gilt und nicht dem Medienprivileg unterliegt:

Die DSB gibt die folgenden Kriterien an, um zwischen Recht auf Meinungsfreiheit und Recht auf Privatsphäre abzuwägen:

Als nächstes stellt die DSB fest, dass Alexandra Benedik als Politikerin eine Person des öffentlichen Lebens ist, für die der Datenschutz nur eingeschränkt gilt:

Und daher sind meine Blogeinträge durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt:

Das Ergebnis sieht für die DSB also so aus:

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