28. März 2024

Korrespondenz mit der ÖVP zu Tierschutz in die Verfassung

Aus Protest gegen die Blockadepolitik der ÖVP, keinen Unterausschuss zu Tierschutz in die Verfassung einzurichten, der längst beschlossen wurde, wandte ich mich an den ÖVP-Parlamentsclub, Obmann Karlheinz Kopf, und an den ÖVP-Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Wolfgang Gerstl. Ich bekam die Antwort, dass der Ausschuss plötzlich nicht nur Tierschutz in die Verfassung, sondern alle Staatsziele zu behandeln habe. Hier meine Antwort, in der ich ausführe, dass laut Parlamentswebseite dieser Unterausschuss ausschließlich für Tierschutz in die Verfassung zu konstituieren ist:

Sehr geehrter Herr Mag. Gerstl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss Ihnen allerdings in Ihrer Ansicht widersprechen, dass dieser Unterausschuss des Verfassungsausschusses für das Mammutprogramm einer Ausarbeitung aller nur denkbaren Staatszielbestimmungen gegründet werden soll, sondern lediglich und ausschliesslich für Tierschutz in die Verfassung. Das entnehme ich der Webseite des Parlaments:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A-VF/A-VF_00003_00303/index.shtml

Hier wird eindeutig und ohne anderweitige Erklärung festgehalten, dass dieser Unterausschuss zur Vorbehandlung von drei Anträgen und einer Bürgerinitiative für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung zu konstituieren ist. Als Datum ist der 2. Februar 2012 ausgewiesen, also vor etwas mehr als 5 Monaten. Was, darf ich Sie fragen, ist in diesen 5 Monaten geschehen? Klickt man auf den Button “Mitgliederliste (aktueller Stand)” auf dieser Parlamentswebseite, dann findet man keinen einzigen Eintrag. Ich entnehme also dieser offiziellen Darstellung, dass es noch nicht einmal Mitglieder dieses Unterausschusses gibt – nach fast einem halben Jahr!

Meinem Eindruck nach ist es nicht schwer, Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Am 27. Mai 2004 beschloss das Parlament EINSTIMMIG folgenden Entschließungsantrag anzunehmen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvent dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“

Das ist ein Auftrag, eine Staatszielbestimmung der folgenden Art in der Verfassung zu fixieren:
Das Wohlbefinden und das Leben der Tiere werden aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf geschützt.

Darf ich Sie fragen, was es an diesem einen Satz so viel zu diskutieren geben könnte, dass man für seine Umsetzung – nach EINSTIMMIGEM Beschluss des Parlaments! – mehr als 8 Jahre braucht?!?

Mein größtes Anliegen ist aber der zunehmende Zeitdruck. Stimmen Sie mir zu, dass für das anvisierte strenge Tierversuchsgesetz, das vorsehen wird, die Freiheit der Wissenschaft durch Tierschutz einzuschränken, eine Erhebung von Tierschutz in die Verfassung unbedingt notwendig ist, weil ansonsten das Gesetz verfassungswidrig wäre?

Wenn ja, darf ich Sie fragen, ob Sie, wie die große Mehrheit im Land, das als eine Gefahr sehen und daher unbedingt vermeiden wollen? Und wenn wir auch hier einer Meinung sind, darf ich sie dann zusätzlich fragen, ob Sie mir garantieren können, dass Tierschutz als Staatsziel bis zum 10. November 2012 in der Verfassung steht? Wenn nicht, was schlagen Sie vor, wie wir der EU erklären, dass wir ihre Richtlinie nicht zeitgerecht umsetzen konnten, weil 1 von 5 Parteien im Parlament, mit weniger als 1/3 aller Stimmen, das boykottiert hat? Und wie erklären Sie das dem Volk, als Volkspartei, leider in mehr als 8 Jahren einen einzigen Satz, der einstimmig im Parlament beschlossen wurde, nicht in die Verfassung aufgenommen zu haben?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen,
mit freundlichen Grüßen,

Martin Balluch

Am 02.07.2012 22:45, schrieb Gerstl, Wolfgang:

Sehr geehrter Herr DDr.Balluch,

wie Sie richtig anführen, wurde in der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 2.2.2012 die Einsetzung dieses  Unterausschusses beschlossen. Es wurde auch vereinbart, diesen nicht nur mit dem Thema “Tierschutz”, sondern mit der Ausarbeitung eines generellen Katalogs von Staatszielen zu befassen. Vor der Konstituierung des Unter-Ausschusses ist es daher notwendig, Einigkeit zwischen den Fraktionen darüber zu erzielen, welche Themengebiete dafür insgesamt in Frage kommen. Erst dann kann der eigentlichen Aufgabe, nämlich der Aufnahme und Ausformulierung dieser Bestimmungen, nachgekommen werden. Die Schwierigkeit dabei ist u.a. die Einschätzung der juristischen Auswirkungen einer neuen Staatszielbestimmung im Verhältnis zu anderen und auf bereits vorhandene Gesetze, weil es dabei leicht zu Widersprüchlichkeiten und damit zu Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung dieser Gesetze kommen kann. Sie sprechen ja selbst die höchst sensible Abwägung der Rechtsgüter an, die nach Verabschiedung dieses Katalogs eintreten wird. Als verantwortungsbewusste Parlamentarier möchten wir diese Abwägung aber nicht zur Gänze den Gerichten überlassen, weil es meiner Ansicht nach die Aufgabe der Politik ist, für Rechtssicherheit zu sorgen. Die daher notwendige rechtliche Überprüfung der Vorschläge aller Fraktionen ist verständlicherweise zeitintensiv.

Wir befinden uns diesbezüglich aber in intensiven Gesprächen und ich bin zuversichtlich diese bald abschließen zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich Ihnen kein genaues Datum nennen kann, weil ich einen umfassenden Katalog von Staatszielbestimmungen anstrebe und nicht nur eine halbfertige Lösung haben möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Gerstl

8 Gedanken zu “Korrespondenz mit der ÖVP zu Tierschutz in die Verfassung

  1. S. g. Herr Mag. Gerstl,

    > … befinden uns diesbezüglich aber in intensiven Gesprächen …
    Jawohl, wir auch.

    > … kein genaues Datum nennen kann, …
    Doch – 10. November 2012.

    > … umfassender Katalog von Staatszielbestimmungen …
    Der Katalog hat eine Seite und diese wird ‘gedruckt’!

    > … nicht nur eine halbfertige Lösung …
    Dieser eine Punkt ist die GANZE Lösung.

    MfG,

    K. Atalog, Fa. Printer Inc.

  2. Goettlich:

    … ob Sie, wie die große Mehrheit im Land …?
    … auch hier einer Meinung sind…?
    Wenn nicht, was schlagen Sie vor, wie wir der EU erklären, dass wir ihre Richtlinie nicht zeitgerecht umsetzen konnten…?
    Und wie erklären Sie das dem Volk…?

    Das liest sich wie Sherlock Holmes: Am Schluss bleibt nur die Wahrheit.

    Ueberfuehrt!

    Gruesse aus dem Maribor-Brunnen;

    obige Justitia

  3. Wenn man Schmerzmittel fuer Menschen an Tieren testen kann, dann sollte dies doch als Beleg dienen, dass Tiere leiden und damit Tierversuche eindeutig als tierqual und damit strafbar sein. Welches Ausmass an zumutbarer qual ist im tierversuch dann eigentlich legal? Sonst sind ja versuche gesetzlich legitmierte tierqual und damit illegal.

    Ach ja fuer hr. Schweiger:
    Falls sie milesen, sorry ich mach wiedermal tippfehler, aber, frech wie ich bin, kann ich halt ned anders. Harrharr lol

  4. Offenbar das Standardantwortschreiben: Nett umschrieben, dass die ÖVP auf Zeit setzt und in keiner Weise gewillt ist “Tierschutz in die Verfassung” umzusetzen.

  5. Es ist wirklich erschütternd, dass die ÖVP mit solchen Methoden schon so lange durchgekommen ist und immer wieder gewählt wurde. Etwas Niederträchtigeres als gezielt Vorwände vorzuschieben, geht ja kaum noch. Aber es ist anscheinend der beliebteste Sport dieser Clique, die sich Partei schimpft.

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