Im Herbst 2015/16 gingen wir erstmals im Rahmen unserer Kampagne gegen die Jagd auf Zuchttiere zu zahlreichen derartigen Jagden, um sie zu dokumentieren. Immer hielten wir uns, völlig legal, auf öffentlichen Wegen und Straßen auf. Die Jägerschaft reagierte sehr aggressiv, die BH insbesondere in Güssing überschüttete uns mit Strafbescheiden, die allerdings, wie z.B. jener bei der Gatterjagd Draskovich, letztlich vom Gericht aufgehoben wurden. Offiziell wurde bestätigt, dass wir uns auf einer öffentlichen Straße aufgehalten hatten. Neben vielen anderen rechtswidrigen Maßnahmen gegen uns, wie z.B. der Anhaltung in Luising, weshalb die 4 Täter (3 Polizisten und 1 Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly) momentan in Eisenstadt wegen Amtsmissbrauch vor dem Strafgericht stehen, erließ die Landespolizeidirektion Burgenland eine polizeiliche Sperrzone um das Jagdrevier Mensdorff-Pouilly jedes Mal, wenn der Waffenlobbyist jagen ging. Wir haben diese Sperrzone bis zum Verfassungsgericht bekämpft, allerdings wurden wir mit der Begründung zurückgewiesen, dass wir uns zuerst an das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt wenden sollten. Das haben wir getan und das Urteil ist gerade gekommen: die polizeiliche Sperrzone wurde für verfassungswidrig erklärt!
Dieses Urteil ist sehr erfreulich. Dabei waren diese Sperrzonen immer schon ganz offensichtlich eine Gefälligkeit für Mensdorff-Pouilly. Niemand sonst wurde derart protegiert. Niemand sonst, füge ich nach meinen Erfahrungen hinzu, hat derart offen das Gesetz gebrochen. Wir mussten praktisch jeden Montag nach dem Jagdwochenende eine Anzeige einbringen und dagegen wollte man offenbar mit diesen Sperrzonen vorgehen. Da durfte sich niemand mehr auf öffentlicher Straße dem Jagdrevier nähern, ohne vorher durch eine Straßensperre der Polizei zu müssen. “Berechtigte” wurden durchgelassen, TierschützerInnen aufgehalten. Und das ist nun klar als verfassungswidrig erkannt worden!
Die Begründung des Landesverwaltungsgerichts Eisenstadt ist im Wesentlichen, dass diese Sperrzone diskriminierend ist. Eine Sperrzone muss alle BürgerInnen gleich behandeln, diese Sperrzone richtete sich aber ganz konkret gegen TierschützerInnen. Dass darüber hinaus überhaupt kein zulässiger Grund für die Sperrzone gegeben war, wie wir argumentierten, musste das Gericht daher gar nicht mehr in Betracht ziehen. Im letzten Absatz des Urteils unten wird allerdings angedeutet, dass das Gericht auch in dieser Hinsicht unsere Ansicht teilt. Diese Verordnungen zu den polizeilichen Sperrzonen waren übrigens alle vom jetzigen Verteidigungsminister Doskozil unterschrieben.
Hier ist zunächst der Urteilsspruch: