27. April 2024

Meine (erste) Beschwerde in der Tierschutzcausa an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Es gibt viele Menschenrechtsverletzungen durch die Ermittlungsbehörden in der Tierschutzcausa, die leider von der österreichischen Justiz nicht verfolgt wurden. Die zumindest erste Beschwerde von mir an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist jetzt abgeschickt worden. Dabei geht es um das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch, das Staatsanwalt Wolfgang Handler geschlagene 7 Jahre gegen mich geführt hat, ohne auch nur den geringsten Beleg für den Vorwurf, ich hätte eine UVS-Richterin bestochen, Strafbescheide gegen TierschützerInnen aufzuheben. Näheres zu diesem Verfahren siehe
https://martinballuch.com/tierschutz-staatsanwalt-handler-kundigt-anklage-gegen-mich-an/

Die Beschwerde beantragt vom EGMR, er möge feststellen, dass die Republik Österreich mein Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 der Menschenrechtskonvention MRK) und mein Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13 der MRK) verletzt hat.

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