Gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und seine illegalen Jagdpraktiken haben wir bereits im Dezember 2014, aber dann insbesondere im Herbst 2015 viele Anzeigen eingebracht. Damals galt noch eine 2 wöchige Frist zwischen dem Aussetzen und dem Jagdbeginn auf gezüchtetes Federwild, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Doch um die teuer in Ungarn eingekauften Zuchttiere nicht an Füchse oder den Straßenverkehr zu verlieren, hat es sich bei Mensdorff-Pouilly eingebürgert, die Vögel erst knapp vor der Jagd auszusetzen. Gesetzliche Verbote hin oder her. Jeder Mensch wusste das in Luising, dass das die dortige Praxis war.
Nun, die Bezirkshauptmannschaft wirkte unserem Eindruck nach taub bzgl. unserer Anzeigen. Doch jetzt halte ich 4 gegen Mensdorff-Pouilly ausgestellte Straferkenntnisse dieser BH in den Händen, nach denen er wegen genau diesen Praktiken und verbotenen Fütterungen von Schalenwild im Urbarialwald zu € 1500 verurteilt worden war:
Schön, dass sich da etwas tut, möchte man meinen. Anders dachte die Rechtsanwaltskanzlei Dax & Partner in Oberwart. Der ging es mehr um mögliche Gewinne – das Tierleid war dagegen ohne Belang – und berief im Namen des Waffenlobbyisten diese Entscheidung zum Landesverwaltungsgericht. Dieselbe Kanzlei führt übrigens jetzt gerade eine Klage wegen Besitzstörung bei Mensdorff-Pouilly gegen mich, die momentan verhandelt wird. Ich soll beim Dokumentieren illegaler Jagdpraktiken dessen Jagdrevier betreten haben. Auch in diesem Fall steht die Kanzlei auf der falschen Seite: Tierquälerei ist wohl wichtiger, aber weder habe ich diese Besitzstörung begangen, noch gibt es dafür eine Evidenz. Doch wenn man gut bezahlt wird, sind moralische Bedenken wohl nebensächlich.
Zurück zu den Straferkenntnissen gegen Mensdorff-Pouilly. Zwar ist das Strafmaß für den Waffenlobbyisten wohl eine Lächerlichkeit, doch wenn man genug Geld hat, dann kann man auch gegen alles berufen und jede Instanz durchlaufen. Vielleicht findet sich ja irgendein Zufall, der einen vor der gerechten Strafe bewahrt. Und tatsächlich wurden sämtliche Straferkenntnisse jetzt vom Landesverwaltungsgericht Eisenstadt wegen eines Formalfehlers aufgehoben:
Weil die BH also Mensdorff-Pouilly als Jagdpächter für diese illegalen Handlungen in seinem Revier – zurecht! – verantwortlich macht, aber nicht sagt, er ist in dem Sinn verantwortlich, dass er die eigentlichen Täter, nämlich seine Jagdaufseher, zur Tat angewiesen oder angestiftet hat, werden sämtliche Strafen aufgehoben! Man kann es kaum fassen. Noch einmal langsam: weil im Straferkenntnis steht, Mensdorff-Pouilly hat als Jagdpächter die Straftaten zu verantworten, statt dass dort steht, er hat die Taten durchgeführt oder dazu angestiftet bzw. sie angewiesen, muss er keine Strafen bezahlen! So einfach ist es, unserem Rechtsstaat ein Schnippchen zu schlagen. So leicht kann man Tierquälerei ungestraft durchführen, auch wenn sie gesetzlich verboten ist! Zumindest, wenn man Mensdorff-Pouilly heißt.
Eh schon eine lächerliche Strafe und dann so etwas. Möglicherweise ohnehin alles ein abgekartetes Spiel.