5. November 2024

ÖVP will § 278a-Reform verzögern, SPÖ will Änderung noch vor dem Sommer

 

Aufgrund des Tierschutzprozesses beauftragte das ÖVP-Justizministeirum Universitätsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf von der Juridischen Fakultät der Uni Wien mit einem Gutachten, um die Frage zu klären, ob bzw. wie § 278a, der Mafia-Paragraph, nach dem die TierschützerInnen angeklagt waren, abzuändern wäre. Das Gutachten ist 138 Seiten lang und sehr detailliert. Es wurde heute von der Justizministerin dem Parlament vorgestellt, obwohl es schon seit geraumer Zeit bekannt ist und veröffentlicht war.

Kurz zusammengefasst wird in dem Gutachten vorgeschlagen:

  • § 278a könnte völlig gestrichen werden, kein internationales Abkommen verpflichtet Österreich zu diesem Gesetz
  • § 278a könnte geändert werden:
    • Organisation muss nicht „auf längere Zeit“ bestanden haben
    • Organisation muss „überwiegend“ oder „weit überwiegend“ auf Straftaten ausgerichtet sein
    • Organisationsdelikte müssen Verbrechen und nicht nur Vergehen sein, also als Einzeldelikt mit mindestens 3 Jahren Haft bedroht
    • Organisation muss Bereicherung in großem Umfang anstreben
    • Korrumpierung durch die Organisation muss mittels strafbarer Handlungen erfolgen
  • Organisationen mit dem Ziel der Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse oder der Wahrung von Menschenrechten könnten ausgenommen werden
  • Strafbar könnte nur die Gründung und die Beteiligung an Straftaten, nicht aber die bloße Mitgliedschaft sein

Im persönlichen Gespräch wurde mir von Seiten des Justizministeriums versprochen, diese Reform nach den Vorschlägen von Reindl-Krauskopf bis Ende 2012 durchzuführen. Am 23. 1. 2013 schließlich erklärte man mir, die Reform würde sich noch bis Mitte 2013 ausgehen. Heute meinte die Justizministerin aber gegenüber der APA, die Reform werde bis zur Entscheidung über die Berufung im Tierschutzprozess warten, also bis mindestens 2014! Siehe dazu: http://derstandard.at/1361240698446/Mafiaparagraf-Ueberarbeitung-erst-nach-neuem-Tierschuetzer-Urteil

Dazu gab es jetzt eine Presseaussendung der SPÖ, die eine Reform noch vor Sommer 2013 fordert:

Mafia-Paragraf – Karl wartet auf Tierschützer-Urteil des OLG

Utl.: SP-Justizsprecher Jarolim kündigt Änderung noch vor dem Sommer an

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist zuversichtlich, dass der – seit dem Tierschützerprozess als reformbedürftig erachtete – Mafiaparagraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) noch in dieser Legislaturperiode geändert wird. Er kündigte am Donnerstag in einer Aussendung eine Novelle “noch vor dem Sommer” an. Das Justizministerium ist diesbezüglich zwar “guter Dinge”, aber nicht hundertprozentig sicher: Denn Ministerin Beatrix Karl (V) möchte das noch ausständige Urteil des Oberlandesgerichtes zum Tierschützerprozess abwarten, erklärte ein Sprecher gegenüber der APA.

Die 13 Tierschützer wurden bei dem aufsehenerregenden Prozess im Mai 2011 zwar vom Hauptvorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach Par. 278a freigesprochen und dieses Urteil ist seit Juni 2012 auch rechtskräftig. Aber die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche vom Vorwurf der schweren Nötigung, Sachbeschädigung, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der Tierquälerei berufen. Darüber muss das OLG Wien noch entscheiden.

Erst wenn dieses Urteil ergangen ist, will Karl einen Vorschlag für die Änderung des Mafia-Paragrafen vorlegen – und möglichst großen Konsens erreichen. Im Justizausschuss hat sie am Donnerstag die – dem Parlament schon seit Herbst vorliegende – Evaluierung von Susanne Reindl-Krauskopf und Farsam Salimi präsentiert. Sie sieht vier Änderungsvarianten vor. Welche gewählt wird, will Karl mit den Parlamentariern abstimmen.

 

Für Jarolim ist die Reform des Mafia-Paragrafen “dringend”, das habe das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Tierschützer-Prozess deutlich gemacht. Der Anwendungsbereich des Par. 278a müsse geschärft werden, damit er nur auf die organisierte Kriminalität angewendet werden kann. Jarolim bekräftigte überdies die Forderung nach einer “grundlegenden Reform” des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren. Er verwies auf die Angeklagten im Tierschützer-Prozess: Ein Großteil von ihnen stehe trotz Freispruches vor dem finanziellen Ruin, die zugestandenen Entschädigungen stünden in keiner Relation zu den negativen Auswirkungen, die dieser Prozess für die Tierschützer gebracht habe.

2 Gedanken zu “ÖVP will § 278a-Reform verzögern, SPÖ will Änderung noch vor dem Sommer

  1. Tierfreunde, Tierschützer und Naturfreunde mit hohem EQ, erfahren im Film Der Prozeß, Causa Tierschutzprozeß, was den Tierschützern und damit stellvertretend allen angetan wurde… die Verantwortlichen könnten jetzt wirklich einiges gutmachen, samt Schadenersatz. Neues Genre bitte, keinen Horror-Psychothriller, Ethik in den Verfassungsschutz!

  2. Alle Beschuldigten wurden rechtskräftig nach §278a freigesprochen. Was hat also das ausständige Urteil des OLG mit der Entschärfung dieses Paragraphen zu tun … ? – außer vielleicht als Vorwand für eine weitere Verschleppung im Sinne der ÖVP und deren Freunde.

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