22. November 2024

Privatanklage von Max Mayr-Melnhof gegen den VGT

Herr Mayr-Melnhof überschlägt sich förmlich dieser Tage mit Klagen über Klagen gegen den VGT. Neben seinen Versuchen sämtlichen Aktionismus des VGT mit Kritik an ihm gerichtlich untersagen zu lassen, folgte nun eine Privatanklage wegen Übler Nachrede und Beleidigung. Dabei geht es um obige “Wanted”-Pickerln, die in Salzburg an Straßenlaternen und dergleichen gefunden wurden. Mayr-Melnhof hält den VGT dafür verantwortlich und will € 30.000 Schadensersatz für seine verletzte Ehre und eine Veurteilung des VGT. Die Argumente sind eher dürftig:

PRIVATANKLAGE VON MAYR-MELNHOF GEGEN DEN VGT

privatanklage1privatanklage2Dazu hat der VGT nun eine Entgegnung geschrieben:

ANTWORT DES VGT AUF DIE PRIVATANKLAGE

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Zusammenfassung: Max Mayr-Melnhofs perverse Tierquälerei im Jagdgatter

Das Jagdgatter Mayr-Melnhof befindet sich westlich von Anthering und Acharting in den Salzachauen. Max Mayr-Melnhof züchtet dort jährlich etwa 700 Wildschweine und 150 Damhirsche, um sie bei etwa 4 großen Gesellschaftstreibjagden pro Jahr zu massakrieren. Zusätzlich setzt er im Jagdgatter Stockenten aus, die ebenfalls in gesellschaftlichen Treibjagden geschossen werden. Das Jagdgatter wurde vermutlich von seinem Vater als Landesrat in den 1980ern behördlich bewilligt. Seitdem hat sich die Einstellung der Bevölkerung zu Tierschutz stark verändert.

Die Aspekte im Detail:

1) Es handelt sich bei dem Jagdgatter nicht um eine eingezäunte Wildnis unter naturnahen Bedingungen, sondern um eine gezielte Wildschweinzucht, um eine Abschießbelustigung organisieren zu können. Nach Angaben von WildbiologInnen, wie Dr. Karoline Schmidt, würden in einer naturnahen Waldfläche derselben Größe etwa 5-10 Wildschweine leben können. Max Mayr-Melnhof hält in seinem Jagdgatter etwa 700 Wildschweine und 150 Damhirsche.

2) Viele der Wildschweine sind praktisch handzahm, man kann sich ihnen auf wenige Meter nähern:

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3) Im Jagdgatter werden auch besonders kapitale Damhirsche und Wildschweineber gezüchtet, weil diese besonders viel Geld von Jagdgästen einbringen:

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Damhirsche wurden in Österreich nur zur Jagd eingeführt, sie sind hier nicht heimisch.

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4) Im Jagdgatter Mayr-Melnhof werden auch Stockenten aus Massenzuchten ausgesetzt und in großangelegten Treibjagden abgeschossen. Dabei hetzt man feme Jagdhunde auf die harmlosen Zuchttiere. Landen die Enten angeschossen und fluglahm im Wasser, werden sie von Jagdhunden im Maul geholt. Diese Prozedur bedeutet für die Enten großes Leid und schreckliche Todesangst. Einige der Enten leben noch, wenn sie auf den Haufen der toten Enten geworfen werden. Die gesamte Treibjagd auf Zuchtenten ist ein einziges Blutbad. Dabei stammen die Enten aus Massentierhaltung und sind künstlich gezüchtet, nur, um dieses Massaker zu ermöglichen.

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5) Am Jagdtag erscheinen zahlreiche Jagdgäste, die auf den einzelnen Hochsitzen quer durch das gesamte Jagdgatter positioniert werden.

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Von dort aus ballern sie auf jedes Tier, das vor ihnen vorbeigetrieben wird. In der Tageszeitung „Die Presse“ wurde das „Ballern im Bordell“ genannt.

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presseballernimbordell1presseballernimbordell2Aus der Presse vom 28. 11. 2014

6) Die handzahmen Tiere werden durch Treiberkolonnen und Hunderudel aufgescheucht und zur panischen Flucht veranlasst.

hunde1kreise4 Hunde hetzen Wildschweine während einer Treibjagd im Jagdgatter Mayr-Melnhof

wildschweinhund2kreiseEin Hund dicht hinter einem Wildschwein bei der Treibjagd im Jagdgatter Mayr-Melnhof

Manche Betreiber von Jagdgattern geben selbst an, dass die Hetzjagd mit Hunderudeln im Jagdgatter Tierquälerei ist, und deshalb setzen sie niemals Hunde ein. Eine momentan in Begutachtung befindliche Reform des Burgenländischen Jagdgesetzes sieht deshalb ein Verbot des Einsatzes von Hunden bei Treibjagden in Jagdgattern vor. Max Mayr-Melnhof dagegen setzt große Hunderudel ohne jede tierethische Rücksicht gegen die gefangenen Wildtiere ein.

7) Wenn von Jagdgästen, wie in Mayr-Melnhofs Jagdgatter, auf in Panik flüchtende Tiere geschossen wird, dann werden die Tiere nur selten tödlich getroffen. Es ist davon auszugehen, dass 90 % der beschossenen Tiere nicht gleich sterben, sondern verletzt entkommen und sich irgendwo im Unterholz verkriechen. Dann werden sie wieder von Hunden verfolgt und in den Jagdpausen von Jagdhelfern aufgespürt und erschossen, soferne diese sie finden. Für die Wildschweine bedeutet das unsagbares Leid, oft über Tage hinweg.

8) Ein Gutachten der renommierten Wildbiologin Dr. Karoline Schmidt ergibt, dass die Treibjagd im Jagdgatter, wie bei Mayr-Melnhof praktiziert, schwere und insbesondere unnötige Tierquälerei darstellt. Zitat daraus: Bewegungsjagden sind Gesellschaftsjagden mit mehreren Jägern und Hunden. Bei der Treibjagd (Drückjagd, Standtreiben, Riegeljagd) arbeiten Schützen, Treiber und Hunde zusammen. Das Wild wird beabsichtigt in Unruhe und Bewegung versetzt, es nimmt also die Gefahr (Treiber, Hunde) wahr und reagiert entsprechend, indem es vor der Gefahrenquelle flüchtet. Zahlreiche Untersuchungen dokumentieren einen signifikanten Zusammenhang zwischen der jagdlichen Beunruhigung des Wildes vor seinem Tod und den stressrelevanten physiologischen Parametern. Bewegungsjagden, insbesondere jene mit Hunden, verursachen hohen physiologischen und psychologischen Stress, also das, was man unter Qualen versteht, umso mehr, je länger und intensiver diese Jagden sind. […] Es besteht in Jagdgattern, umfriedeten Eigenjagden oder generell umschlossenen Gebieten keine Notwendigkeit, den Bestand mittels Treibjagd zu reduzieren, da die Tiere sich ja bereits in der Gewalt des Menschen befinden, dh. nicht freilebend sind.

9) Es wurde öfter beobachtet, dass die durch die Treiberkolonnen und Hunderudel in Panik versetzten Tiere auf ihrer Flucht in den Gatterzaun laufen und sich dabei schwer verletzen.

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10) Auch führende Bachen geraten ins Kreuzfeuer der Gatterjagd. Wenn gefüttert wird, wie im Jagdgatter Mayr-Melnhof, dann haben weibliche Wildschweine das ganze Jahr über Kinder und sind nicht an gewisse Jahreszeiten gebunden. Dass Säugetiermütter mit ihren Kleinkindern durch Hunderudel gehetzt und in Todesangst versetzt werden, ist in jedem Fall schwere Tierquälerei!

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11) Der Lainzer Tiergarten war bis vor kurzem ein Jagdgatter von 2500 ha Größe, also etwa 5 Mal so groß wie jenes von Mayr-Melnhof. Dort wurden jährlich 1500 Wildschweine geschossen. Die Wildschweindichte bei Mayr-Melnhofs ist also höher, als sie im Lainzer Tiergarten war, und dennoch hat die Stadt Wien als Betreiberin des Jagdgatters Lainzer Tiergarten in Zusammenarbeit mit dem VGT die Gatterjagd eingestellt und will das Jagdgatter innerhalb von 5 Jahren auflösen. Der Grund dafür sind sowohl Tierschutzbedenken, als auch die Zerstörung der Natur durch den viel zu hohen Besatz. Was für den viel größeren und weniger dicht besetzten Lainzer Tiergarten gilt, muss daher umso mehr für das kleinere und dichter besetzte Jagdgatter Mayr-Melnhof gelten.

12) Der Tierschutzrat der Republik Österreich hat am 15. März 2016 einstimmig folgende Stellungnahme zur Gatterjagd verabschiedet:

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13) Der Großteil der Bevölkerung und der Jägerschaft distanzieren sich von der Gatterjagd, wie sie bei Mayr-Melnhof stattfindet. Innerhalb der Jägerschaft gibt es eine Petition gegen die Gatterjagd, die von sehr vielen prominenten JägerInnen unterschrieben und zusammen mit einem offenen Brief in Jagdzeitschriften veröffentlicht wurde, und die die Gatterjagd als pervers bezeichnet.

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Aus der Jägerschaft meldeten sich auch Prinz Karl von Liechtenstein, Großgrundbesitzer, und DI Franz Puchegger, Obmann des Ökojagdverbands, in Interviews gegen die Gatterjagd zu Wort.

falterliechtensteinFalter vom 9. 3. 2016

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Und in einem Corporate Governance Kodex für die Jagd (http://jaeger-kodex.webnode.com/) wird die Gatterjagd (Punkt 1) abgelehnt.

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Am 31. 3. 2016 präsentierte Servus TV eine eigene, aktuelle Market Umfrage, nach der 91,4 % der Bürger und Bürgerinnen in Österreich für ein Verbot von Gatterjagden sind.

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Die Tierschutzombudsfrau der Steiermark, selbst Jägerin und ehemalige Amtstierärztin, Dr. Barbara Fiala-Köck sagte wörtlich auf der Fachtagung zur Jagdethik im November 2015 in Stainz: „Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Tierschutzrechts kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.“

In einem Artikel zum ethischen Selbstverständnis der Jagd in der Jagdzeitschrift Weidwerk 4/2011 sprechen sich prominente AutorInnen aus der Jägerschaft klar gegen die Gatterjagd aus: „Jagd kann es nur in der freien Wildbahn, nicht aber in umfriedeten Gebieten (Zaun, Mauer usw.) geben. Die [Tötungen] in umfriedeten Gebieten sollten, da sie keine Jagd sind, dem Tierschutzrecht unterliegen“ (Seite 11).

13) Sechs von Neun österreichischen Bundesländern verbieten die Jagd im Gatter, wie sie bei Mayr-Melnhof praktiziert wird.

Kärnten:
§ 4a Das Jagdgesetz ist nicht auf Gehege anwendbar.
§ 8 (7) Der Verkauf von Wildabschüssen in einem Gehege, das der Fleischgewinnung dient, ist verboten.

Oberösterreich:
§ 4 g) Ruhen der Jagd in Einrichtungen, in denen jagdbares Wild nicht im Zustand der natürlichen Freiheit gehalten wird (Fasanerien).
§ 4 h) Ruhen der Jagd in Wildgehegen und Tiergärten.

Steiermark: § 4 (5) Wildgatter, die ausschließlich oder vorwiegend dazu dienen, das Wild im Gatter zu erlegen, sind verboten und dürfen nicht errichtet oder betrieben werden.

Tirol:
§ 7 (4) d) Die Haltung und Tötung der Tiere in einem Gehege ist nach veterinär- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zulässig.
§ 7 (9) Das Jagdgesetz ist auf Gehege nicht anwendbar.

Vorarlberg:
§ 4 (2) Tiere in Tiergärten, Wildparks, Wildgattern oder ähnlichen Anlagen mit Ausnahme von Wildwintergattern gelten nicht als wildlebend und daher nicht als Wild.
Nach § 2 (1) ist das Jagdrecht das Recht, Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.

In Wien ist ein Verbot in Begutachtung:

Wien: § 90a (1) Die Errichtung von Jagdgattern (Jagdgehegen) ist verboten.

14) Man kann Schweine züchten, um Fleisch zu produzieren. Das muss aber nach dem Tierschutzgesetz geschehen, inklusive Tötung ohne Hetzen und Hunderudel nach veterinärrechtlichen Vorgaben. Und man kann Wildtiere jagen, auch mit Treibjagden, aber nur in Freiheit ohne Zäune. Völlig tierquälerisch ist es dagegen, Tiere in einer Umzäunung zu hetzen und auf der Flucht zu beschießen. Das wird sofort klar, wenn man sich vorstellt, jemand würde Kühe auf einer Alm mit Hunden hetzen und beschießen. Oder Schafe in der Bergregion. Oder Schweine in Freilandhaltung. Die Ausübung der Jagd ist aus dem Tierschutzgesetz genau mit dem Argument ausgenommen worden, dass es sich um Wildtiere handelt, die nicht in der Hand des Menschen sind, und bei denen man daher keine veterinärrechtlichen Vorschriften zur Tötung einhalten kann. Die Wildschweine bei Mayr-Melnhof sind aber in der Hand des Menschen, sie sind gefangen, bei ihnen könnte man sehr wohl veterinärrechtliche Vorschriften bei der Tötung einhalten, und ihnen z.B. bei der Kirrung aus kurzer Entfernung in den Kopf schießen, wie bei Farmwildhaltung üblich. Die Wildschweine in Mayr-Melnhofs Gatter lassen Menschen auf weniger Meter herangehen. Die Gatterjagd bei Mayr-Melnhof ist daher die österreichische Form des Stierkampfs, eine grausame, ja perverse Tierquälerei zur Belustigung seltsam veranlagter Personen. Und deshalb ist die Abschaffung der Gatterjagd eine Tierschutzpriorität. Wie sollte man LandwirtInnen Vorschriften über die Schweinehaltung machen können, wenn es anderen erlaubt ist, gefangene Schweine ohne guten Grund zum Spaß zu quälen?

15) Es gibt einen guten Grund, Schweinezuchten, oder auch Farmwildhaltung, auf landwirtschaftlichen Flächen und nicht in einem Wald zu betreiben, weil der Wald sonst zerstört wird. Tatsächlich sind der Wald und das gesamte Ökosystem im Jagdgatter Mayr-Melnhof schwer geschädigt. Ein aktuelles Gutachten, das die Landesregierung von Salzburg selbst in Auftrag gegeben hat, bestätigt die Zerstörung der Au durch das Jagdgatter. Prioritär wird in diesem Gutachten die Auflösung des Gatters gefordert, um das Ökosystem zu retten.

Durch die viel zu große Wildschweindichte entsteht also auch ein Tierschutzproblem, nicht nur dadurch, dass die Wildschweine sämtliche Amphibien sowie Rehkitze und andere Tiere essen, sondern die viel zu hohe Dichte zerstört auch den Lebensraum der Wildschweine selbst und erzeugt viel Stress. Zu den Wildschweinen kommen ja noch deutlich über 100 Damhirsche in dem Gatter dazu. Das sind Tiere, die in diesem Lebensraum überhaupt nichts zu suchen haben und die in dieser Dichte den Wald zerstören und die Bäume schälen. Es befinden sich tausende Schutzzäune um Jungbäume herum im Gatter Mayr-Melnhof, und dennoch tausende weitere geschälte Bäume. Die Gewässer sind alle zerstört, es wurden Wasserproben genommen, die bestätigen, dass die Gewässer am Kippen sind. Dazu kommt ein wissenschaftliches Amphibiengutachten, das bestätigt, dass diese Tiere dort aussterben. Und das in einem Natura 2000 Gebiet, das eine Sicherheitszone für Wildtiere sein sollte, wo sie sich ungestört entfalten können sollten. De facto ist das Jagdgatter Mayr-Melnhof EU-rechtswidrig und müsste von der Landesregierung allein schon deshalb geschlossen werden. Es wurde bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

16) Max Mayr-Melnhof betreibt die Canadian Jagdvermittlung Gesellschaft mit Sitz im Schloss Kogl 1, in Oberösterreich, und präsentiert sich im Internet an vielen Stellen mit übergroßen Trophäen bei Jagdsafaris im Ausland und mit toten Füchsen in Baujagdpose. Bei letzterer werden Terrier in Fuchsbauten gehetzt und kämpfen dort mit den Füchsen oder auch mit Dachsen. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere auf andere Tiere zu hetzen.

17) Im Burgenland werden Kurse darüber angeboten, wie man gezüchtete Wildtiere schonungsvoll und ohne Treibjagd mit dem Gewehr tötet, um ihr Fleisch zu gewinnen.

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18) Der VGT musste Max Mayr-Melnhof anzeigen, weil in einem ORF-Beitrag auf seinem Grund ein Jagdhund gezeigt wurde, der einen kupierten Schwanz hat. Gemäß der Auflistung des § 7 Abs 1 des Tierschutzgesetzes ist das „Kupieren des Schwanzes“ verboten, insofern der Eingriff nicht „therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in der Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften“ dient. Ähnliches regelt auch Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren. Gemäß § 7 Abs 5 des Tierschutzgesetzes ist weiters „das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind“ verboten. Ebenso „das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind“. Es ist davon auszugehen, dass der Hund nicht vor dem 1. Jänner 2008 geboren ist, vor allem da eine Jagdausbildung in der Regel in den ersten Lebensjahren eines Hundes erfolgt.

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2 Gedanken zu “Privatanklage von Max Mayr-Melnhof gegen den VGT

  1. Größten Respekt und Hochachtung für Mut, Intelligenz, Fantasie und Durchhaltevermögen
    von DDR. Martin Balluch und allen Aktivisten des VgT! Wenn es nicht ein so trauriges Thema wäre: besser als Ihr kann man in der Sache nicht handeln. Auch Euren Rechtsberatern: Grand Chapeau. Obige Dokumentation ist wahrhaft gelungen und gibt jedem, der nicht dabei war, ein aussagekräftiges Bild. Lasst Euch nicht kleinkriegen! Liebe Grüße, Hermine

  2. “Verletzte Ehre”: Welche Ehre? Tierquälerei ist keine Ehrensache sondern eine Schande. Möge eine unabhängige Justiz diesen abgehobenen Möchtegern-Aristokraten wieder auf den Boden der rechtstaatlichen und demokratischen Realität holen.

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