28. April 2024

Reform des Tierversuchsgesetzes: Gespräch mit Wissenschaftsminister Töchterle

Nach mehrmonatigem Bitten und einem kleinen Emailprotest empfing uns heute Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle in seinem Büro zur Frage der anstehenden Reform des Tierversuchsgesetzes. Bei aller Verzögerung muss man natürlich anerkennen, dass er sich zuletzt immerhin 40 Minuten für unser Anliegen Zeit genommen hat. Ich konnte ihm unsere Forderungen präsentieren, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Tierschutz ins Tierversuchsgesetz, d.h. vor jedem Tierversuch muss dieser einer ethischen Abwägung zwischen dem Schaden für die Tiere und dem Nutzen für die Menschen unterzogen und gegebenenfalls aus Tierschutzgründen untersagt werden. Diese Evaluation hat objektiv nach einem Fragenkatalog zu erfolgen, der von einer Fachstelle am Messerli-Institut in Wien ausgearbeitet werden soll.
  • Tierantwaltschaft für Versuchstiere, d.h. die Tierschutzombudsschaft soll analog zum Tierschutzgesetz Parteienstellung im Genehmigungsverfahren für Tierversuche erhalten, im Bedarfsfall eine Entscheidung berufen dürfen und alle 2 Jahre einen Bericht über die Situation der Tierversuche in Österreich veröffentlichen.
  • Tierschutz in die Verfassung, d.h. der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere soll zum Staatsziel erhoben und damit der Freiheit der Wissenschaft gleichgestellt werden, eine Voraussetzung, um Tierversuche aus rein tierschutzethischen Gründen überhaupt ablehnen zu können.

Minister Töchterle war sichtlich von unseren Forderungen beeindruckt und fand sie nachvollziehbar und vernünftig. Bzgl. Tierschutz in die Verfassung wolle er intern nachfragen, woran die Umsetzung bisher scheitere, und sich für eine rasche Erhebung von Tierschutz in die Verfassung einsetzen.

Zur Fundamentalreform des Genehmigungsprozedere für Tierversuche, wie von mir vorgeschlagen, fragte Minister Töchterle seinen Leiter für den Bereich Gentechnik und Tierversuchswesen im Ministerium, Alois Haslinger. Dieser hatte, wie sich dabei herausstellte, bereits einen vollständigen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der naturgemäß diese Forderungen nicht enthielt. Minister Töchterle äußerte sein Bedauern, dass er mit uns nicht schon viel früher ins Gespräch getreten sei.

Dann aber meinte Bereichsleiter Haslinger, dass große Änderungen dieser Art nun nicht mehr möglich wären, zu viel Arbeit sei schon in seinen Entwurf geflossen. Dieser Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein neues Tierversuchsgesetz werde in den nächsten Tagen veröffentlicht. Dann beginne eine Begutachtungsfrist von 6 Wochen zu laufen, anschließend werde man die eingegangenen Stellungnahmen in die Überlegungen einbeziehen und das Resultat vermutlich im September dem Ministerrat übergeben. Im Oktober würde dann das neue Gesetz im Wissenschaftsausschuss diskutiert und im November im Parlament beschlossen, so jedenfalls der Fahrplan.

Auf meinen Einwand, dass das neue Tierversuchsgesetz von großem öffentlichen Interesse sei, dass daher eine breite Diskussion darüber stattfinden müsse, und dass unsere Forderungen der Meinung der großen Mehrheit der Menschen entsprechen würden, meinte Haslinger, unsere Stellungnahme zu seinem Entwurf solle eben so gut juristisch ausgearbeitet sein, dass man sie gegebenenfalls direkt in den Gesetzestext übernehmen könne. Das wäre die einzige Chance, noch etwas in das neue Gesetz hinein zu reklamieren. Leider zeigte Herr Haslinger anschließend kein Interesse, in einem weiteren Treffen mit mir unsere Argumente zu diskutieren oder z.B. das Messerli-Institut in die Diskussion mit einzubeziehen, das eine ausgewiesene  Expertise auf diesem Gebiet hat.

Ob unsere Forderungen also tatsächlich in das Tierversuchsgesetz einfließen oder nicht, hängt allem Anschein nach hauptsächlich davon ab, wie sehr es uns gelingen wird die Öffentlichkeit zu mobilisieren und dem Ministerium klar zu machen, dass für ein gutes Tierversuchsgesetz, das für die nächsten 30 Jahre Bestand haben soll, auch durchaus einmal ein Entwurf wieder verworfen werden kann.

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