5. November 2024

Schweineindustrie-Richterin verurteilt TierschützerInnen zu 3 Monaten bedingt wegen Zuhaltens einer Tür bei einer Besetzung der Salzburger Landwirtschaftskammer!

Im Rahmen der Kampagne gegen die Haltung von Mutterschweinen in körpergroßen Käfigen, den sogenannten Kastenständen, die letztendlich mit langer Übergangsfrist verboten wurden, besetzten einige TierschützerInnen auch die Landwirtschaftskammer in Salzburg. Im Büro des Landwirtschaftskammerpräsidenten Franz Eßl, der auch gleichzeitig ÖVP-Tierschutzsprecher ist und durch eine Presseaussendung anlässlich des Welttierschutztages glänzte, in der er weniger Tierschutz forderte, wurde die Tür verbarrikadiert. Jetzt behauptete ein Polizist vor Gericht, er habe die Tür aufmachen wollen, sie sei aber von innen zugedrückt worden. Das würde Widerstand gegen die Staatsgewalt darstellen.

Ursprünglich wurde sogar wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, tatsächlich angeklagt wurde dann Widerstand gegen die Staatsgewalt bzgl. jener 2 der insgesamt 6 Personen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Aktion erkannt worden waren. Aus ihrer Präsenz im Büroraum schloss man, sie müssten eine Tür zugedrückt haben, obwohl sie niemand dabei gesehen hatte oder gesehen haben konnte, war die Tür doch nicht durchsichtig.

Das beeindruckte Richterin Anna-Sophia Geisselhofer am Landesgericht Salzburg aber wenig. Sie sprach die beiden TierschützerInnen schuldig und gab ihnen 3 Monate bedingte Gefängnishaft auf 3 Jahre ausgesetzt. Eine unglaublich hohe Strafe, bedenkt man, dass es um das angebliche Zuhalten einer Tür bei einer friedlichen und gewaltfreien Besetzungsaktion geht!

Dieses seltsame Demokratieverständnis der Richterin klärte sich allerdings rasch im Verfahren auf. Wir wissen ja, wie weit die Macht der Schweineindustrie reicht, im Landwirtschaftsministerium geht sie aus und ein, die Landwirtschaftskammern und der ÖVP-Bauernbund sind auch praktisch in ihrer Hand, selbst im Parlament sitzen unverschämt ihre LobbyistInnen. Mit diesem Hintergrundwissen fragte einer der Angeklagten den Polizisten, der als einziger der 5 ZeugInnen die Behauptung von der zugehaltenen Tür überhaupt aufgestellt hatte, ob er Verbindungen zur Schweineindustrie habe. Die Richterin ließ diese Frage nicht zu, sagte dann aber ganz unverblümt, dass sie selbst mit „Schweinebauern“, also BetreiberInnen von Schweinefabriken, verwandt sei. Offenbar kam ihr entweder nicht in den Sinn, dass sie ein derartiges Verwandtschaftsverhältnis sofort als unparteiische Richterin ausschloss, oder sie wollte gerade deshalb dieses Verfahren führen, um im Namen der Schweineindustrie Rache an den TierschützerInnen zu üben.

So sprach sie nicht nur diese hohe Strafe aus, sie verpflichtete die beiden TierschützerInnen auch noch, dem „armen“ Polizisten € 200 für seine schweren Leiden zu überweisen. Dazu stehen noch die Kosten für das Gerichtsverfahren aus. Ein weiterer Tiefpunkt österreichischer Justizkultur!

2 Gedanken zu “Schweineindustrie-Richterin verurteilt TierschützerInnen zu 3 Monaten bedingt wegen Zuhaltens einer Tür bei einer Besetzung der Salzburger Landwirtschaftskammer!

  1. Unglaublich! Offenbar gilt hier weder die Unschuldsvermutung noch muss irgend etwas bewiesen werden. Die reinste Willkür der Richterin aus rein persönlichen Motiven. Und auch wieder eine Packelei gegen Tierschützer zwischen Justiz, Stasi und Polizei – in diesem Fall durch einen “schwer traumatisierten” Polizisten. Kann denn so ein Urteil allen Ernstes einer Berufung standhalten?

    … und dann wäre da noch ein Landwirtschaftskammerpräsident der gleichzeitig die Alibi-Stelle eines ÖVP-Tierschutzsprecher inne hat …
    So manches gibt es wirklich nur in Österreich, dem Schlaraffenland korrupter Staatsdiener.

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