5. November 2024

Skandalprozess: Fiakerbetrieb klagt VGT

Der VGT kritisiert die Praxis, mit Pferdekutschen durch den dichten Straßenverkehr von Großstädten zu fahren, wie die Fiaker in Wien, schon lange. Und dabei gab es schon einige Erfolge. So hat der VGT 2006 die grauenhafte Haltung der Fiakerpferde in 14 Stallungen aufgedeckt. Viele Tiere waren angebunden, die Stallungen im Keller von Wohnhäusern. Wie zu erwarten, reagierten die Kontrollbehörden, die Amtstierärzt:innen und die Betriebstierärzt:innen damals tierfeindlich. Das sei alles nicht schlimm, alles würde kontrolliert, der VGT liege nicht richtig und so weiter. Wenige Jahre später 2010 wiederholte der VGT diese Aufdeckung in kleinerer Dimension, und wieder lag alles im Argen und wieder reagierten die Amtstierärzt:innen, indem sie die Vorwürfe extrem relativierten. Wir kennen das nicht anders.

Und dennoch hat der VGT einen Erfolg zu verbuchen. In Wien wurden schärfere Gesetze erlassen, u.a. gibt es jetzt eine 35°C Obergrenze für die Temperatur, ab der die Pferde hitzefrei bekommen. Auch dagegen liefen die Fiakerbetriebe und ihre Büttel aus der Tierärzteschaft Sturm. Nein, nein, die Hitze könne Pferden nichts anhaben, das sei doch ganz anders als bei Menschen, die Pferde hätten praktisch nichts lieber, als bei größter Hitze im engen Geschirr auf brütendheißem Asphalt zu stehen oder eine schwere Kutsche durch den dichten Autoverkehr zu ziehen.

Doch 35°C laut offizieller Messung irgendwo im Schatten ist etwas Anderes, als die Temperatur am Stephansplatz in Bodennähe. Dort herrschen dann nämlich bereits mehr als 40 °C. Ein Grund für den VGT, bereits hitzefrei ab 30°C zu fordern. Eine entsprechende Petition wurde 2018 im Wiener Stadtparlament abgegeben.

Diese aber schien einem der damals ca. 25 Fiakerbetriebe Wiens nicht zu gefallen. Er brachte eine Klage auf Widerruf und Unterlassung ein, nicht nur gegen einen Satz aus dem Petitionstext, sondern auch gegen Sätze von der Webseite des VGT. Konkret will dieser eine Fiakerbetrieb, dass folgende Äußerungen, hier kurz inhaltlich zusammengefasst, widerrufen und in Hinkunft unterlassen werden:

  1. in den Stallungen stehen die Pferde unter fürchterlichen Bedingungen meist in Boxen ohne jeden Auslauf
  2. ein Foto zeigt ein abgemagertes Pferd
  3. die große Hitze fordert ihren Tribut, immer wieder kollabieren Pferde und verursachen Unfälle

Es handelt sich meiner Einschätzung nach bei dieser Klage um einen reinen SLAPP, also einen strategic lawsuit against public participation, d.h. eine Klage, um Kritik mundtot zu machen. Das erschließt sich allein schon aus dem Umstand, dass ein Fiakerbetrieb klagt, der weder in der Petition noch auf der VGT-Webseite im Kontext der monierten Behauptungen genannt worden ist. Es kann ihm also nicht darum gehen, sich selbst beleidigt oder kreditgeschädigt zu fühlen, sondern es geht ihm darum, dass diese für Fiaker kritische Botschaft nicht weiter verbreitet werden soll. Hat man genug Geld, bringt man gegen soetwas einfach eine Klage ein. Wir beim VGT erleben das sehr häufig, in allen Themenbereichen, von der Jagd über die Tierfabriken bis zur Tierversuchsindustrie.

Inhaltlich zu den einzelnen Punkten:

  1. Das Foto am Beginn dieses Beitrags zeigt eine solche Stallung eines Fiakerbetriebs in Wien: die Pferde in Garagen, kein Auslauf, außer, wie das Bild rechts zeigt, eine lächerliche Absperrung auf Asphalt, die allerdings nie beobachtet werden konnte und auch im Fall des Fotos von dem Betrieb nur behauptet wurde. So etwas mag im rechtlichen Sinn ein Auslauf sein, im tierschutzethisch moralischen Sinn auf keinen Fall. Da gehört schon mehr dazu, wie z.B. ein Naturboden und ausreichend Platz, um auch wirklich laufen zu können. Nun, die Fiakerbetriebe behaupten, sie hätten irgendwo im Grünen eh auch Koppeln. Aber wann kommen die Tiere dorthin? Am Abend nach 13 Stunden Kutschenziehen? Oder im “Urlaub”? Oder an den zwei nicht aufeinander folgenden freien Tagen pro Woche, wie es im Gesetz heißt? Wie dem auch sei, die Behauptung war immer, dass in den Stallungen diese Verhältnisse herrschen, nicht irgendwo anders auf einer Koppel.
  2. Der VGT hatte das Foto eines Pferdes gezeigt, siehe unten, und es als abgemagert bezeichnet. Zusätzlich habe es gelahmt und immer wieder die Zunge heraus gestreckt. Nirgendwo stand, welches Pferd das ist und zu welchem Betrieb es gehört. Der klagende Fiakerbetrieb behauptet nun, das sei “sein” Pferd und es als abgemagert zu bezeichnen, müsse widerrufen und unterlassen werden.
  3. Es gibt zahlreiche mediale Berichte von aufgrund von Hitze kollabierten Pferden aus vielen Städten, so z.B. 2016 auch aus Wien. Und es gibt noch viel mehr Berichte von aus verschiedenen Gründen kollabierten Pferden, auch aus Wien, und von Unfällen mit Fiakern. Das monierte Statement hat lediglich Probleme durch Hitze, Kollaps und Unfälle aufgezählt, ohne einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Abgesehen davon werden die Pferde ja von den Fiakerbetrieben mit Wasser abgespritzt, was wohl auf Probleme mit der Hitze hindeutet. Und medial sind auch aus Wien einige Berichte bekannt, laut denen Pferde Hitzeprobleme hatten, wie z.B. eine erhöhte Atem- und Herzfrequenz.

Intuitiv hätte ich gesagt, nach langjähriger Erfahrung mit SLAPPs, dass diese Klage keine Chance hat. Erstens gibt es überhaupt keinen Grund, warum ausgerechnet dieser Fiakerbetrieb klagslegitimiert sein sollte. Und zweitens ist die Sachlage doch ziemlich eindeutig. Man mag vielleicht über den einen oder anderen Begriff streiten, aber eben wegen solcher Uneindeutigkeit von Begriffen reicht es bei einer solchen Klage, dass die Behauptungen “im Kern” wahr sind. Und das sind sie zweifellos. Die Stallungen in der Stadt sind fürchterlich, das Pferd hat keinen normalen Ernährungszustand und die Hitze setzt den Tieren zu.

Tja, und dann kam der Prozess, und alles anders, als man sich das so denkt. Der Richter am Handelsgericht Wien sah diesen einen von 25 Fiakerbetrieben ausreichend betroffen, um klagen zu dürfen. Eine wirklich gewagte These. Wir hatten einmal einen Fall mit 15 Jäger:innen, die wir als Gruppe kritisiert hatten. Damals klagte einer der Jäger – und verlor. Einer von 15 sei nicht ausreichend persönlich betroffen, um klagslegitimiert zu sein, meinte das Urteil. Es wird halt wirklich problematisch, wenn ständig die Torpfosten versetzt werden. 15 Jäger:innen sind eine ausreichend große Gruppe, aber 25 Fiakerbetriebe nicht? Woher soll man das vorher wissen? Und genau hier beginnt das Problem: die Richterschaft hat einen großen Interpretationsspielraum. Und ärgert sich einer einmal über den VGT oder den Tierschutz, dann kann sich rasch die Wertung radikal verschieben.

Doch damit nicht genug. Beim Verfahren vor wenigen Tagen am Handelsgericht in Wien wurden als Zeug:innen ein Kontrollorgan der MA65, ein Amtstierarzt der MA60 und die Tierärztin des klagenden Betriebs gehört, Letztere im Übrigen als anti Tierschutz bekannt, wie man ihren Auftritten im Fernsehen entnehmen kann. Aber, wie gesagt, Kontrollorgane und Amtstierärzt:innen sind so ziemlich die allergrößten Gegner:innen des Tierschutzes in unserer Gesellschaft. Als außenstehende Person mag einen das überraschen, aber es entspricht meinen 37 Jahren Erfahrung. Immer, wenn wir einen Missstand an die Öffentlichkeit bringen, schreien die Kontrollorgane, Amtstierärzt:innen und Betriebstierärzt:innen unisono wie dumm und falsch die Vorwürfe nicht seien. Das kommt wie das Amen im Gebet.

Erst letzte Woche war das so bei der Aufdeckung von 4 Rindermastbetrieben durch den VGT, in der Woche davor ebenso bei der Aufdeckung eines Milchbetriebs usw. Es ist praktisch immer so. Letzten Sommer kamen 2 Schweine aus einer Mast auf Vollspaltenboden frei und in Freilandhaltung. Die Amtstierärztin zeigte daraufhin mich persönlich sogar wegen Tierquälerei an. Eine Tierquälerei, wenn Schweine vom einstreulosen Vollspaltenboden einer Tierfabrik auf eine Weide kommen? Ja, in den Augen der Amtstierärzteschaft ist das so. Kein Wunder also, dass diese 3 Zeug:innen in jeder Hinsicht die Meinung der klagenden Partei vertraten. Dafür hätten wir sie im Prozess nicht anzuhören brauchen, das war allen, die die Sachlage kennen, von vornherein klar.

Dagegen wurde unser Zeuge, der pensionierte Amtstierarzt Prof. Dr. Winkelmayer, abgelehnt. Er könne keine persönlichen Wahrnehmungen beitragen, argumentierte der Richter. Komisch, nur, dass derselbe Richter alle 3 Zeug:innen, die das Lied der klagenden Partei sangen, danach fragte, ob sie das Pferd auf dem Foto unten für abgemagert halten. Persönliche Wahrnehmung? Wohl nicht. Ein Foto einschätzen hätte auch unser Zeuge können – mit einem deutlich objektiveren Ergebnis. Im Übrigen hätte ich noch zahlreiche Zeug:innen wie Prof. Winkelmayer vorstellig machen können, alle ohne persönliche Wahrnehmungen, aber alle mit Expertenmeinungen zu Stallungen und deren Auslauf, abgemagerten Pferden und Hitzestress.

So wollte wenigsten ich in meiner Aussage als Beklagter ausführen können, warum ich meine, dass das Gesagte im Kern wahr ist, und wie es gemeint war. Ich hätte auch ausführen wollen, warum diese 3 Zeug:innen nicht vertrauenswürdig sind. Vielleicht weiß der Richter nicht, wie das in der Praxis im Tierschutz so läuft. Vielleicht hält er die 3 für objektiv und neutral. Doch es kam nicht dazu. Zu meinem Allergrößten Entsetzen ließ der Richter keine Aussage von mir zu. Ich durfte überhaupt nie das Wort ergreifen – als Beklagter. In meinen wirklich sehr zahlreichen Zivilklagen habe ich das noch nie erlebt! Man muss sich doch wenigsten rechtfertigen und verteidigen dürfen! Nein, meinte der Richter. Wenn ich keine persönlichen Wahrnehmungen beizutragen habe, also weder die Stallungen, noch das Pferd auf dem Foto oder unter Hitze leidende Fiakerpferde gesehen habe, dann müsse ich schweigen. Auch das ist wieder eine sehr außergewöhnliche Interpretation des Gesetzes. In den allermeisten Fällen, in denen ich zivilrechtlich auf Unterlassung und Widerruf geklagt werde, habe ich keine persönlichen Wahrnehmungen gemacht. Und trotzdem durfte ich mich bisher immer verteidigen. Ich betrachte das als essenziellen Teil eines fairen Verfahrens. Nicht aber dieser Richter. Es blieb bei der Ablehnung.

Die größte Mühe kostete es uns, 3 Zeug:innen aufrufen zu dürfen, die persönlich solche fürchterlichen Stallungen in der Stadt gesehen hatten. Wenigstens konnten sie letztlich ihre Wahrnehmungen schildern, aber nach den Äußerungen des Richters erwarte ich mir davon keine Änderung seiner Meinung. So sagte er z.B. begeistert, die Pferde hätten ja auch nur eine 5 Tage Woche wie wir Menschen. Dass diese Woche aber aus 13 Stunden Arbeitstagen besteht, in denen sie auch noch in Fesseln eingehängt eine schwere Kutsche ziehen, während dahinter jemand mit einer Peitsche sitzt, ließ er unbeachtet. Wie er sich dabei wohl fühlen würde? Aber “es sind ja nur Viecha”, wie wir so oft hören. Das könne man doch nicht mit Menschen vergleichen. Doch, genau das ist unsere Aufgabe als Tierschutzorganisationen: was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu, auch wenn es Tiere sind. Diese Goldene Regel der Moral ist unser Handlungsmotto, mit dem wir die Menschen zu sensibilisieren versuchen.

Wenn der Richter nun, wie zu erwarten, der Klage recht gibt, dann hat das für uns sehr einschneidende Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass jede Kritik an Fiakerbetrieben sofort vor Gericht landen kann. Und dass die Kronzeug:innen dort aus der Amtstierärzteschaft stammen. Mit anderen Worten: unsere Kritik wird nur dann als berechtigt anerkannt, wenn sie von der Amtstierärzteschaft bestätigt wird. Und das würde jede Tierschutzarbeit obsolet machen. Niemals bestätigt die Amtstierärzteschaft auch nur irgendeine Kritik von uns. Abgesehen davon bräuchte es dann den Tierschutz nicht, weil ja die kritische Amtstierärzteschaft sowieso schon das Heft in der Hand hat. In den Augen der Mächtigen und der Tierausbeutungsindustrie soll das auch so sein. Und genau deshalb braucht es eine funktionierende Justiz, einen Rechtsstaat, um unsere Freiheit zu bewahren.

Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall bzgl. Tierversuche. Ich kritisierte einen konkreten Tierversuch als Tierquälerei. Der Experimentator klagte mich und die Richterin hatte die Auffassung, dass der Experimentator selbst der objektiv neutrale Experte ist. Nachdem er nicht der Meinung war, dass seine Tierversuche Tierquälerei sind, war das für die Richterin ein objektives Faktum und sie urteilte, ich müsse widerrufen und in Hinkunft meine Kritik unterlassen. Zum Glück hob die Instanz dieses katastrophale Urteil wieder auf, weil auch das hätte in Zukunft jede Kritik an Tierversuchen verunmöglicht. Dasselbe Schicksal möge dem zu erwartenden Fiakerurteil in diesem Fall blühen.

5 Gedanken zu “Skandalprozess: Fiakerbetrieb klagt VGT

    1. In erster Instanz und nicht rechtskräftig. War leider bei dieser Verhandlungsführung abzusehen. Recht und Gerechtigkeit sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Aber noch ist nicht aller Tage Abend.

  1. “Beim Verfahren vor wenigen Tagen am Handelsgericht in Wien wurden als Zeug:innen ein Kontrollorgan der MA65, ein Amtstierarzt der MA60 und die Tierärztin des klagenden Betriebs gehört, Letztere im Übrigen als anti Tierschutz bekannt, wie man ihren Auftritten im Fernsehen entnehmen kann. Aber, wie gesagt, Kontrollorgane und Amtstierärzt:innen sind so ziemlich die allergrößten Gegner:innen des Tierschutzes in unserer Gesellschaft.

    Zu meinem Allergrößten Entsetzen ließ der Richter keine Aussage von mir zu. Ich durfte überhaupt nie das Wort ergreifen – als Beklagter. In meinen wirklich sehr zahlreichen Zivilklagen habe ich das noch nie erlebt! Man muss sich doch wenigsten rechtfertigen und verteidigen dürfen! Nein, meinte der Richter. Wenn ich keine persönlichen Wahrnehmungen beizutragen habe, also weder die Stallungen, noch das Pferd auf dem Foto oder unter Hitze leidende Fiakerpferde gesehen habe, dann müsse ich schweigen. Auch das ist wieder eine sehr außergewöhnliche Interpretation des Gesetzes. Und trotzdem durfte ich mich bisher immer verteidigen. Ich betrachte das als essenziellen Teil eines fairen Verfahrens. Nicht aber dieser Richter.

    Wenigstens konnten sie letztlich ihre Wahrnehmungen schildern, aber nach den Äußerungen des Richters erwarte ich mir davon keine Änderung seiner Meinung. So sagte er z.B. begeistert, die Pferde hätten ja auch nur eine 5 Tage Woche wie wir Menschen.

    noch in Fesseln eingehängt eine schwere Kutsche ziehen, während dahinter jemand mit einer Peitsche sitzt, ließ er unbeachtet. Wie er sich dabei wohl fühlen würde? Aber „es sind ja nur Viecha“, wie wir so oft hören.

    Niemals bestätigt die Amtstierärzteschaft auch nur irgendeine Kritik von uns. Abgesehen davon bräuchte es dann den Tierschutz nicht, weil ja die kritische Amtstierärzteschaft sowieso schon das Heft in der Hand hat. In den Augen der Mächtigen und der Tierausbeutungsindustrie soll das auch so sein.”

    Herr Balluch! Sind sie noch bei Trost? Mitten in der Urteilsfindung das zu behaupten? Abgesehen davon sind Sie und Herr Winkelmayer nicht zugelassen worden, weil Sie sich nachträglich als Zeuge genannt haben. Auch die weiteren und auch das Bildmaterial wurde nachgereicht. Das ist gegen die Spielregel vor Gericht, weil so der Gegenseite die Chance auf Verteidigung genommen wurde. Außerdem gehört die Kutsche zum leichten Zug, etc. und [der Kläger] zum größten Unternehmer von gerade mal 17 Konzessionshaltern. Nur weil Ihnen die Spenden jetzt abhanden kommen, brauchen Sie nicht auf Opfer tun, sondern wirkliche Tierfabriken bespielen. Mit freundlichen Grüßen

    1. Bei einem Prozess sollte es um Wahrheitsfindung gehen. Dann ist egal, wann wer als Zeuge beantragt wird. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand nicht als Zeuge zugelassen wird, weil das zu spät wäre im Hauptverfahren. Das muss immer möglich sein, vielleicht findet man Zeug:innen erst in letzter Sekunde, die den wichtigsten Beweis liefern. Abgesehen davon braucht man sich nicht auf Zeug:innen einzustellen, die Aussagen der 3 Klagszeug:innen kannte auch niemand im Vorhinein. Und zu guter Letzt ist wohl selbstverständlich, dass der Beklagte eine Aussage macht, das beantrage ich normalerweise nicht extra. Man muss sich ja wohl verteidigen können. Also, nein, Ihr Versuch dieses Verfahren in irgendeiner Weise zu rechtfertigen gelingt nicht.

  2. wenn ihre „persönliche wahrnehmung“der gerichtsverhandlung den tatsachen entspricht, dann sollte vielleicht ein pferd klagen. hätte das ausreichend persönliche expertise, um einen [snip] im talar zu beeindrucken?

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