Der Tierschutzprozess zieht Kreise. In Sachen zweiter Selbstanzeige von Rechtsanwalt Christian Aichinger gibt es erneut eine Einstellung, weil “der Tatbestand nicht erfüllt” sei. Interessant, hat die Staatsanwaltschaft das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts nicht gelesen oder nicht ernst genommen?
Die “Strafsache gegen Florian Klenk” wegen Nötigung, schwerer Nötigung und Aufruf zur Nötigung wurde jetzt an die Staatsanwaltschaft Wien zur Begutachtung weitergeleitet.
Einstellung Christian Aichinger:
Strafsache gegen Florian Klenk: