5. November 2024

Strafsache gegen Florian Klenk, Strafsache gegen Christian Aichinger

Der Tierschutzprozess zieht Kreise. In Sachen zweiter Selbstanzeige von Rechtsanwalt Christian Aichinger gibt es erneut eine Einstellung, weil “der Tatbestand nicht erfüllt” sei. Interessant, hat die Staatsanwaltschaft das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts nicht gelesen oder nicht ernst genommen?

Die “Strafsache gegen Florian Klenk” wegen Nötigung, schwerer Nötigung und Aufruf zur Nötigung wurde jetzt an die Staatsanwaltschaft Wien zur Begutachtung weitergeleitet.

Einstellung Christian Aichinger:

Selbstanzeige2AichingerEinstellungklein

Strafsache gegen Florian Klenk:

AnzeigeKlenkWeiterKlein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert