22. Dezember 2024

Tierschutz-SOKO verhört Psychiatrie-Patientin, um Verdacht zu fabrizieren

So tief kann die Polizei sinken! Weil sie „leider“ nichts gegen uns Angeklagte im Tierschutzprozess in der Hand hat, versuchte es die SOKO eine Woche vor Prozessbeginn bei einer Psychiatrie-Patientin in Tirol, die von der psychiatrischen Klinik in Innsbruck bereits 2005 mit paranoiden Wahnvorstellungen diagnostiziert worden war und seitdem in psychiatrischer Behandlung ist. Die Krankheit sei nicht heilbar, man könne sie nur durch Medikamente und verständnisvolle Pflege verlangsamen. Diese Frau hatte vorher, bis etwa 2002, beim VGT mitgeholfen.

Möglicherweise durch das Lesen uralter Emails in den beschlagnahmten Computern von VGT-Mitgliedern hat die SOKO herausgefunden, dass es diese Frau gibt und dass sie heute krank ist. Die SOKO wollte offenbar auch ungestört durch AnwältInnen oder den Ehemann und Pfleger der Frau sein, weshalb sie ihr Verhör sorgfältig plante. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Frau allein zu Hause und ihr Ehemann und Pfleger nicht anwesend war, kamen die drei LeiterInnen der SOKO und nahmen sich vier Stunden lang Zeit. Dafür sind sie sogar 600 km angereist.

Man kann sich lebhaft vorstellen, wie so ein Gespräch abläuft. Die Frau muss in ihrem täglichen Leben laufend damit konfrontiert sein, dass niemand ihre Wahnvorstellungen ernst nimmt. Wie erfreulich für sie, in aufmerksamen SOKO-BeamtInnen endlich Personen zu finden, die ihr zuhören und die zustimmend nicken! Wie muss es da förmlich aus ihr herausgesprudelt sein! Natürlich unterschreibt sie nachher auch alles, was man ihr als ihre Aussage vorlegt. Wie könnte man von der kranken Frau erwarten, gegen drei SOKO-LeiterInnen, die noch dazu so nett und aufmerksam waren, Widerspruch einzulegen. Die SOKO muss ihr auch so überzeugend eingeschärft haben, nichts von dem Verhör zu verraten, dass die Frau bis heute niemandem etwas davon gesagt hat.

Das Resultat ist ein langes Protokoll mit den größten Merkwürdigkeiten. So werden aufgewölbte Seiten eines Buches, eingerissene Stoffteile eines Eierbechers und abbröckelnder Verputz an der Hauswand als Spuren von EinbrecherInnen gedeutet, die der Frau Böses wollten. Ein Leichtes für geschulte VerhörspezialistInnen, das in die gewünschte Richtung zu lenken. So wird daraus eine Geschichte, die sie als Opfer von „ALF-Terror“ darstellt. Englische Jugendliche in einem Mini-Cooper mit auflackierter englischer Flagge hätten ihr z.B. aufgelauert und mit den Fäusten „das ALF-Zeichen“ gemacht, was auch immer das bedeuten möge. Dass ihrem Ehemann im Zug aus dem Mantel die Ausweise gestohlen werden, wäre auf TierschützerInnen zurück zu führen. Zuletzt wird auch einer der Angeklagten erwähnt, der ihr gedroht hätte: „Verrätern zünden wir das Haus an!“.

Das gesamte Verhör war uns bis jetzt unbekannt, haben wir ja widerrechtlich keine Akteneinsicht. Die SOKO hat es dem Staatsanwalt weitergegeben, der es zunächst in den Akt aufnehmen wollte. Man erkennt das daran, dass es eine Ordnungsnummer des uns zugänglichen Aktes bekommen hatte. Dann entschied er sich anders, die Ordnungsnummer wurde durchgestrichen und mit diesem Verhörprotokoll ein neuer Akt begonnen – von dem wir nichts wussten. Auf Basis dieses Verhörs hat nun derselbe Staatsanwalt ein neues Ermittlungsverfahren gegen einen der Angeklagten wegen „gefährlicher Drohung“ eingeleitet. Durch die entsprechende Ermittlungstätigkeit der SOKO fiel das dem Betroffenen auf, er nahm Einsicht in den „neuen“ Ermittlungsakt und fand das Verhörprotokoll. Der Trick des Staatsanwalts: Weil es sich um eine „neue“ Ermittlung handelt, kann der Betroffene nur in dieses Verhörprotokoll Einsicht nehmen, und nicht in den gesamten bisherigen polizeilichen Ermittlungsakt, der ja mit aller Gewalt vor uns geheim gehalten werden soll. Wahrscheinlich, weil sich darin noch mehr solche Unfassbarkeiten befinden. Vor Gericht am 14. 10. 2010 hat die SOKO noch argumentiert, wir könnten keine Akteneinsicht nehmen, weil nicht mehr ermittelt werde. Jetzt wissen wir: die SOKO ermittelt weiter. Nur, es handelt sich um eine „neue“ Ermittlung gegen dieselben Personen. Deshalb können wir nur in den „neuen“ Ermittlungsakt und nicht in den gesamten SOKO-Akt Einsicht nehmen. So schnell kann man als Staatsanwalt das„Hindernis“ Menschenrechte umschiffen.

2 Gedanken zu “Tierschutz-SOKO verhört Psychiatrie-Patientin, um Verdacht zu fabrizieren

  1. Ob es sich nun um ein Verhör oder auch nur um ein Gespräch handelt, eine Patientin mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung kann dadurch in Gefahr gebracht werden. Menschen mit paranoiden Wahnvorstellungen sollte man weder zustimmen, noch versuchen, sie davon zu überzeugen, dass es sich um Wahnideen handelt. Beides könnte sonst die Erkrankung verschlimmern. Stattdessen sollte man ablenken und das Interesse der Kranken auf andere Themen lenken.

    Man sollte untersuchen, ob es durch die Befragung zu einer Verschlechterung der Erkrankung gekommen ist und ob es sich um eine Körperverletzung gehandelt haben könnte. Ich bin nicht nur darüber empört, dass man versucht, unverwertbare Aussagen doch noch gegen Tierschützer zu verwenden, sondern auch über die Gefährdung einer kranken Person.

  2. eure rechte sind hier zweifelsohne unter die räder gekommen

    wer den prozess bis jetzt verfolgt hat, den/die dürfte eigentlich nichts mehr wundern. und trotzdem sitze ich immer wieder fassungslos vor dem bildschirm. allein in den letzten wochen gab’s den kopierstreit, das “urteil” gg. die soko ohne jegliche konsequenzen und jetzt das…
    von der prozessführung natürlich ganz zu schweigen.

    es tut mir wirklich unendlich leid, dass ihr dieses theater über euch ergehen lassen müsst. vom finanziellen und zeitlichen mal abgesehen, kann ich mir gar nicht vorstellen, wie sich das auf die psyche niederschlagen muss. ich möchte mir ja schon als bloße beobachterin die haare ausreißen…

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