29. März 2024

Polizei verheimlicht technische Überwachung meines Büros

Man möchte doch meinen, dass in einem Rechtsstaat jedem Bürger/jeder Bürgerin zumindest nach Ende der polizeilichen Überwachung seines/ihres Büros, der Umstand, dass sein/ihr Büro  überwacht wurde, mitgeteilt werden muss. Oder?

Man möchte insbesondere meinen, dass die Ergebnisse einer solchen Überwachung nach ihrem Abschluss dem/der Betroffenen mitgeteilt werden müssen, wenn der/die BürgerIn danach angeklagt wird. Oder?

Im Tierschutzprozess ist das jedenfalls nicht so. Ich weiß erst seit dem Prozess zur Akteneinsicht am Landesgericht Wr. Neustadt vom 14. Oktober 2010, dass die SOKO mein Büro technisch überwacht hat. Ich weiß aber nicht, wie genau, oder von wann bis wann, oder was dabei herausgekommen ist. Wie kann es so etwas geben!!

Die Sache mit den Akten ist so. Zunächst haben im Oktober 2006 die Ermittlungen durch Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler aus Wr. Neustadt gegen den Tierschutz begonnen, die dann ab Anfang April 2007 durch eine SOKO durchgeführt worden sind. Ausnahmslos alle Ergebnisse dieser Ermittlungen sind im SOKO-Akt festgehalten. In diesen Akt durfte ich – gesetzwidriger Weise – nie Einsicht nehmen.

Die SOKO hat dann jene ihrer Ermittlungsergebnisse, die ihr „relevant“ erschienen, dem Staatsanwalt gegeben. In diese Akten konnte ich anfangs nur sehr beschränkt aber mittlerweile vollständig Einsicht nehmen. Darin stand, dass es eine technische Überwachung einer Reihe von Privatwohnungen, eines Kaffeehauses und unseres VGT-Materiallagers gegeben hat. Es steht aber auch hier nicht, was die Ergebnisse waren, und von wann bis wann und insbesondere wie unser Lager technisch überwacht wurde. Aber im Aktenteil des Staatsanwalts stand kein Wort einer technischen Überwachung meines Büros.

Aufgrund der uns zugänglichen Aktenlage haben wir die SOKO-Mitglieder bei ihrer Einvernahme vor Gericht gefragt, was bei diesen technischen Überwachungen herausgekommen ist. Nichts Relevantes, d.h. nichts Belastendes, war die Antwort. Also waren die Ergebnisse entlastend, deshalb hat man uns die Resultate auch nicht gezeigt.

Vor Gericht am 14. Oktober 2010 – die Ermittlungen waren genau 4 Jahre alt! – erwähnte die SOKO zu ihrer Verteidigung nebenbei und vielleicht versehentlich, dass sie auch mein Büro technisch überwacht haben. Ist das nicht unfassbar: Nach 4 Jahren Ermittlungen, nach dem (angeblichen) Ermittlungsende, nach 3 ½ Monaten U-Haft und nach 8 Monaten Strafprozess, erfahre ich zum ersten Mal, dass mein Büro von der Polizei technisch überwacht wurde (und offenbar nichts Verdächtiges dabei herausgekommen ist)!

Das ist insbesondere deshalb brisant, weil der besagte Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler mein Büro als die „Kommandozentrale“ der angeblichen kriminellen Organisation bezeichnet. Mit den Ergebnissen dieser technischen Überwachung könnten wir beweisen, dass mein Büro keine Kommandozentrale ist. Und deshalb verheimlichen SOKO und Staatsanwalt, dass das Büro überhaupt technisch überwacht wurde. Hallo Rechtsstaat?!

Mittlerweile ist der Beschluss der Richterin vom 14. Oktober 2010 zur Akteneinsicht eingelangt. Er ist 14 Seiten lang und findet starke Worte. Hier die zentralen Passagen:

2 Gedanken zu “Polizei verheimlicht technische Überwachung meines Büros

  1. Dieses Urteil bedeutet für die weitere Zukunft: Freie Fahrt auf der Repressionsschiene für Polizei und Co., ohne auch nur in irgend einer Weise Rücksicht auf zahnlose Vorschriften und Gesetze nehmen zu müssen. Ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat.

    Allerdings: Im Gegensatz zu einer Diktatur dürfen wir in Österreich die Regierung noch selber wählen die uns letztendlich unterdrückt.

  2. Sehe ich das richtig? Die Polizei hat die Verteidigungs-Rechte der Angeklagten in gesetzwidriger Weise verletzt, aber es bleibt für den Prozess foglenlos? Und für die verantwortlichen Polizisten auch?

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