Heute kam das Urteil nach einer mündlichen Verhandlung per Post ins Haus: unser Rechtsanwalt Stefan Traxler, der mich im Tierschutzprozess verteidigt hat, ist freigesprochen worden. Die Polizei hatte ihn nämlich angezeigt, nachdem er nach unser Freilassung aus der U-Haft einem Internetforum ein Interview gegeben hatte. Darin hatte er der Polizei aber auch dem Staatsanwalt in der Tierschutzcausa einiges vorgeworfen, wie z.B. die Akteneinsicht zu verweigern, der Haftrichterin Märchen zu erzählen und entlastende Beweismaterialien der Verteidigung vorzuenthalten. Die strafrechtliche Anzeige aufgrund derselben Vorwürfe war bereits im Mai 2013 von einem Richter zurückgewiesen worden: https://martinballuch.com/richter-verbietet-staatsanwaltschaft-anklage-gegen-meinen-rechtsanwalt/
Nun liegt auch das Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer vor: Freispruch. Im vollen Wortlaut:
Die Begründung ist im Wesentlichen, dass die Polizei tatsächlich die vorgeworfenen Vergehen begangen hat:
“Die Begründung ist im Wesentlichen, dass die Polizei tatsächlich die vorgeworfenen Vergehen begangen hat:”
… nur leider ohne Auswirkung für die Verantwortlichen dieses Polizei- und Justizskandals, aber auf jeden Fall ist diese Erkenntnis eine treffende Zusammenfassung der skandalösen Ereignisse.