23. Dezember 2024

Tierschutzprozess OLG-Berufungsrichterin Ingrid Jelinek geht in Pension!

Die Pension ist etwas Schönes. Endlich braucht man sich nicht mehr mit dem Job herumzuärgern, man hat Zeit und kann sich verwirklichen. Es ist also keine Schadenfreude, wenn ich mich über den Pensionsantritt anderer positiv äußere. Aber im vorliegenden Fall hat diese Freude eine besondere Dimension. Heute früh erreicht mich die Nachricht, dass die Berufungsrichterin im Tierschutzprozess, Ingrid Jelinek vom OLG Wien, abgetreten ist. Und das ist tatsächlich sehr erfreulich! Jelinek hatte ja schon die Berufung gegen die U-Haft, die mittlerweile als rechtswidrig anerkannt wurde, mit der Begründung abgelehnt, ich würde ganz offensichtlich einer kriminellen Organisation vorstehen. Ihr Berufungsurteil gegen den Freispruch in Sachen schwerer Nötigung lässt auch keine Zweifel offen. Zitate und Details hier: https://martinballuch.com/?p=2707

Ich gebe es zu: unmittelbar, nachdem ich das Berufungsurteile gelesen hatte, zog ich bereits Erkundigungen ein, ob Richterin Jelinek demnächst im Pensionsalter wäre. Das deshalb, weil dieses Urteil sozusagen „mit dem Schaum vorm Mund“ geschrieben worden ist. Es ist ganz offensichtlich ein Griff nach dem sprichwörtlichen Strohhalm, um irgendwo noch eine Verurteilungsmöglichkeit zu finden, wo eigentlich keine mehr ist. Doch das OLG-Wien ist das höchste zuständige Gericht. Jede Berufung im Wiederholungsprozess Anfang 2014 würde in etwa 2 Jahren wieder beim OLG und da zweifellos wieder bei Richterin Jelinek landen. Als Letztinstanz. Und dann hätte sie endgültig schuldig sprechen können, wo keine Schuld ist. Schuldig, eine legale Kampagne geführt zu haben, weil das ihrer Ansicht nach sittenwidrig und daher eine schwere Nötigung wäre. Mit ihrem Pensionsantritt ist diese Gefahr nun gebannt. Ich wünsche ihr ein schönes Leben in der Rente.

Lichtblicke. Auch der Staatsanwalt hinter dem Tierschutzprozess ist nicht mehr dafür zuständig, zwar nicht in Pension, aber in die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegbefördert. Sein Nachfolger stellte sofort alle offenen Verfahren gegen mich ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der die Neuauflage des Tierschutzprozesses mit auch nur annähernd so fanatischem Eifer führen wird, wie sein Vorgänger. Das ist die Folge eines über bald 1 Jahrzehnt in die Länge gezogenen Prozesses: die Angeklagten bleiben zwar die Gleichen, aber die betroffenen Staatsanwälte und Richterinnen treten ab. Auch so kann ein Gerichtsverfahren zu Ende kommen. Ausgesessen, im wahrsten Sinn des Wortes.

Mir solls Recht sein. Was wir brauchen ist ein Freispruch bzgl. der absurden Anklage wegen schwerer Nötigung. Und dafür ist jetzt die Bahn frei – bis in die höchste Instanz!

8 Gedanken zu “Tierschutzprozess OLG-Berufungsrichterin Ingrid Jelinek geht in Pension!

  1. Kaum zu glauben, einmal eine positive Nachricht zu dieser leidigen Causa. In diesem Fall profitiert die Allgemeinheit sogar von diesem vorzeitigen Pensionsantritt.

  2. @Grand Blanc: Meinen Informationen nach ist sie eigentlich noch nicht im üblichen Pensionsalter. Deshalb hatte ich auch keine Hoffnungen und wurde jetzt von dieser Nachricht überrascht.

  3. Jetzt kann sie weniger Schaden anrichten als am Gericht. Hoffentlich kriegt sie irgendwelche schmerzhaften Altersbeschwerden, die ihr keine Ruhe lassen. Das schlechte Gewissen wird ihr wohl kaum Probleme machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert