21. November 2024

Tierschutzrat beschließt EINSTIMMIG Verbot des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd!

Der Tierschutzrat wurde mit Einführung des Bundestierschutzgesetzes 2005 gegründet. Bis dahin galt Tierschutz nicht wirklich als politisches Thema, eher etwas für die persönliche Vorliebe. Die Parlamentsparteien hatten keine TierschutzsprecherInnen. Doch das sollte mit dem neuen Gesetz anders werden. Man dachte daher auch über Plattformen nach, auf denen sich die politischen Player im Tierschutz treffen und diskutieren konnten. Dafür wurde der Tierschutzrat mit § 42 eingeführt, als beratendes Organ für das Tierschutzministerium.

Die 22 (!) Mitglieder des Tierschutzrates vertreten auch massiv die Landwirtschaft und die Tierindustrie:

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Wir haben also neben den Tierschutzombudspersonen der Länder auch VertreterInnen von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, vom Landwirtschaftsministerium, von der Vet Uni, von der BOKU, der Nutztierforschung und von Zoos. Dieser Tierschutzrat tritt 2 Mal pro Jahr zusammen, so auch am 15. März 2016. An diesem Tag gab er sich folgende Tagesordnung:

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Interessant für mich heute TOP 13. Der Tierschutzrat hatte eine Arbeitsgruppe Schalenwild gegründet, die ihre Vorschläge in Form von 2 Anträgen präsentierte. Im ersten ging es darum, die Tiere in Fleischgattern mit Ohrmarken und einem Scherenschlag zu versehen, damit sie nicht illegal an Jagdgatter geliefert werden könnten. Dieser Antrag wurde EINSTIMMIG angenommen. Dazu gehörte auch eine EINSTIMMIGE Verurteilung der Gatterjagd als Tierquälerei in diesem Wortlaut:

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Im zweiten Antrag ging es um das Aussetzen von Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Massentierhaltungen, sowie um das Aussetzen von Hasen für die Jagd:

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Beantragt wurde damit die Aufnahme eines Verbots in das Tierschutzgesetz, nach dem das Aussetzen dieser Tiere als Tierquälerei mit bis zu € 15.000, in schweren Fällen jedenfalls mindestens mit € 2.000, zu bestrafen ist. Man höre und staune: AUCH DIESER ANTRAG WURDE EINSTIMMIG ANGENOMMEN! Sämtliche VertreterInnen der Landwirtschaft wie auch der Universitäten stimmten zu, dass das Aussetzen von gezüchteten Rebhühnern, Fasanen, Enten und Hasen als Tierquälerei verboten werden muss. Und das im Bundestierschutzgesetz, also bundesweit, ganz unabhängig von den Landesjagdgesetzen, die ja nur von der Jagd handeln und die daher das Aussetzen von Zuchttieren, auch wenn das für die Jagd geschieht, nicht wirklich betrifft. Auch die Haltung dieser Tiere ist ja nach dem Bundestierschutzgesetz geregelt.

Bedeutet dieser einstimmige Beschluss im März 2016 nicht sofort das Ende dieser Jagdpraxis? Mitnichten! Unser Tierschutzministerium, das für die Umsetzung der Beschlüsse des Tierschutzrates zuständig ist, wusste gar nichts davon! Und zwar 9 (!) Monate danach! Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes, die gerade in Begutachtung ist, erwähnt diesen Beschluss nicht. Es ist keine Aufnahme dieses neuen Tierquälereiparagraphen in Vorbereitung. Meine Frage im persönlichen Gespräch mit der Ministerin und ihrem Assistenten zeigte, dass dieser Beschluss nicht bis in die gesetzgebenden Büros vorgedrungen ist. Unfassbar!

So nett, nicht wahr, dass es den Tierschutzrat gibt und alle miteinander reden können. Aber die Wirklichkeit sieht so aus, dass man von seiten des Tierschutzministeriums sogar EINSTIMMIGE BESCHLÜSSE des Tierschutzrates nicht einmal zur Kenntnis nimmt!

Ein Gedanke zu “Tierschutzrat beschließt EINSTIMMIG Verbot des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd!

  1. Von der SPÖ ist in Sachen Tierschutz leider nicht mehr zu erwarten als von den “Tierfreunden” der ÖVP. Es gibt ja auch genug rote Bonzen die der Jagd frönen, allen voran ist der aktuelle Bundeskanzler ein passionierter Jäger.

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