19. März 2024

Tierversuche: Kriterienkatalog oder „3R-Optimierung“

Heute ist wieder einmal Weltversuchstiertag, der 24. April. Ein Tag im Jahr, an dem an die gut 130 Millionen Tiere gedacht werden sollte, die weltweit jährlich in Tierversuchslabors leiden und sterben. Das ist das Faktum: das millionenfache Leiden und Sterben. Die einen sehen es als Verbrechen, die anderen als notwendiges Übel. Doch das sollte auch Letztere nicht daran hindern, diesen Wesen zu gedenken, die da angeblich notwendiger Weise, aber auf jeden Fall qualvoll, für den Vorteil der Menschen umkommen müssen. Hier scheiden sich aber bereits die Geister. Die Tierversuchsindustrie widmet ihren Opfern keinen einzigen Gedanken. Ja, aus den Berichten, die auf der ministeriellen Webseite von den Tierversuchen veröffentlicht werden, ist zu entnehmen, dass die allermeisten TierexperimentatorInnen überhaupt nicht in der Lage sind zu erkennen, dass sie Tieren einen Schaden zufügen. Für sie sind diese Tiere lediglich „Tiermodelle“ oder experimentelles Material.

Seit den 1950er Jahren hat sich die Tierversuchsindustrie ein Feigenblatt zurecht gelegt: das 3R Prinzip. Die 3 R stehen dabei für Refine, Reduce und Replace. Alle TierexperimentatorInnen sind sogar gesetzlich dazu angehalten, ihre Tierversuche in einer Weise durchzuführen, dass möglichst wenig Tiere verwendet werden, die möglichst wenig leiden, und dass in allen Prozeduren, für die keine Tiere nötig sind, auch wirklich Alternativen verwendet werden. Dieses Vorgehen nennt sich „3R-Optimierung“. Wie gesagt, es ist sowieso gesetzliche Pflicht und in jedem Genehmigungsantrag für weitere Tierversuche steht, wie ein Mantra, dieselbe Leier, dass nur das notwendige Minimum an Tieren verwendet würde, leider keine Alternative existiere und die Tiere so wenig wie nötig leiden würden. So wenig wie nötig bedeutet übrigens, dass in fast 70% aller Tierversuche keine Anästhesie und keine Schmerzmittel verwendet werden, weil das die Resultate verfälschen würde. Ging leider nicht, stöhnen die TierexperimentatorInnen tief betroffen mit großen Dackelaugen und zucken mit den Schultern.

Aus Sicht der Tierversuchsindustrie endet ihre Verantwortung gegenüber dem Tierschutz mit diesem 3R-Lippenbekenntnis. Tierschutz = 3R-Optimierung und strenger Tierschutz bedeutet eben strenge 3R-Optimierung. Darüber hinaus dürften Tierversuche nicht eingeschränkt werden. In der Praxis heißt das z.B., wenn eine Gruppe von TierexperimentatorInnen den Zweck verfolgt, das Sterben von Schweinen, die im Schnee eingegraben wurden, zu verfolgen, dann würde Tierschutz lediglich heißen, man kann über die Anzahl der verwendeten Schweine diskutieren, und über ihre Haltung vor ihrer Verwendung, und über die Art ihrer Betäubung, aber den Tierversuch selbst in Frage zu stellen, weil der Zweck nicht die Mittel heiligt, weil der Nutzen nicht den Schaden überwiegt, das dürfe grundsätzlich nicht sein. Da würde ansonsten die von der Verfassung garantierte Freiheit der Wissenschaft verletzt.

Nun, das 3R-Prinzip hat auf jeden Fall versagt. Seit dem Jahr 1999 nehmen Tierversuche in Österreich ungebremst zu. Damals waren es noch 130.000, heute sind es 210.000 Tiere pro Jahr. Nach dem 3R-Prinzip sollten die Tierversuche doch sukzessive weniger werden. Doch wenn 3R nur ein Feigenblatt ist, ein Lippenbekenntnis zu Tierschutz, dann kann auch das Gegenteil passieren. Und es passiert. Ständig werden neue gentechnische Veränderungen ausprobiert, neue Optimierungen für die Totalausbeutung von Nutztieren getestet, oder auch Sehnerven durchtrennt oder Gehirnzentren geschädigt. Von Reduction und Replacement keine Spur!

Nach einer intensiven Kampagne des VGT wird es ab Juli 2015 einen sogenannten Kriterienkatalog für Tierversuche geben. Er besteht aus einer Reihe von Fragen, die den Schaden und den Nutzen des angepeilten Versuchs umfassen und den Antworten jeweils Punkte zuordnen. Je mehr Schaden, desto mehr Schlechtpunkte, je mehr Nutzen, desto mehr Gutpunkte. Nur wenn die Gutpunkte die Schlechtpunkte überwiegen, darf ein Tierversuch stattfinden. So die Theorie. Doch die Tierindustrie rotiert ob dieser „Bedrohung“ ihrer Pfründe. Insbesondere die Pharmaindustrie sieht schon die Profite schwinden. Und deshalb greift man auf die altbewährte Strategie zurück: über die 3R-Optimierung hinaus dürfe es keine Einschränkung geben. Ein Kriterienkatalog sei verfassungswidrig.

Diese Ansicht ist eindeutig falsch. Tierschutz steht gleichberechtigt im Verfassungsrang. Er ist juridisch gesehen ein öffentliches Interesse, das gegenüber anderen Rechtsgütern abgewogen werden muss. Der Verfassungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen bereits solche Abwägungen durchgeführt und im Sinne des Tierschutzes entschieden. So wurde mit dem Legebatterieverbot das Eigentumsrecht eingeschränkt, und mit dem Pelzfarmverbot die Gewerbefreiheit, und mit dem Wildtierverbot im Zirkus die Dienstleistungsfreiheit. Das geht, und es geht sehr gut.

Doch die Tierversuchsindustrie stellt sich da keinen öffentlichen Diskussionen. Wie immer hüllt sie sich in Schweigen und versteckt sich hinter der Intransparenz, die Tierversuche umgibt. Dafür betreibt sie radikales Lobbying, setzt das Wissenschaftsministerium unter Druck. Sollte der Kriterienkatalog kommen, höre ich sie sagen, sei der Wissenschaftsstandort Österreich gefährdet, da würde niemand mehr hier forschen wollen.

Der Konflikt steht auf Messers Schneide. Wer Minister Reinhold Mitterlehner in dieser Sache an seine Verantwortung erinnern will, kann ihm schreiben: reinhold.mitterlehner@bmwfw.gv.at

2 Gedanken zu “Tierversuche: Kriterienkatalog oder „3R-Optimierung“

  1. ich schäme mich immer wieder, mich als mensch zu bezeichnen….was maßt ihr verantwortlichen euch den tieren gegenüber an ??? gott zu spielen ???? das ist mehr als verwerflich und meine gute kinderstube verbietet mir jetzt jedes weitere wort…..

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