Wir haben zahlreiche Gatterjagden wegen Tierquälerei angezeigt. Die Jagd ist zwar aus dem Tierschutzgesetz, nicht aber aus dem Strafgesetzbuch ausgenommen. Dort steht im § 222, dass mit bis zu 2 Jahren Haft zu bestrafen ist, wer einem Tier unnötig Qualen zufügt oder ein Tier mit dem Vorsatz auf ein anderes hetzt, dass dieses Qualen erleide. Im Jagdgatter Ernstbrunn z.B. beobachteten wir insgesamt 3 Rehe, die aus Angst vor der Jagdhundemeute im Gatter voller Verzweiflung mit solcher Wucht gegen den Gatterzaun gesprungen sind, dass sie sich selbst verletzten. Diese Rehe hatten zu diesem Zeitpunkt Schonzeit. Es wurden ihnen zweifellos Qualen zugefügt. Es wurden zweifellos andere Tiere, nämlich die Jagdhunde, auf sie gehetzt. Und das war zweifellos völlig unnötig, weil einerseits Treibjagden in einem Gatter unnötig sind und weil andererseits diese Tiere gar nicht bejagt werden durften. Und die TäterInnen mussten wissen, dass ihre Aktivität diesen Rehen Qualen zufügen wird, also war es vorsätzlich. Deshalb haben wir Anzeige wegen Tierquälerei erstattet: https://martinballuch.com/anzeige-tierquaelerei-gegen-gatterjagd-der-prinzhorn-kg-ernstbrunn-noe/
Nun, diese Anzeige wurde umgehend von der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg eingestellt, weil es, wie im Einstellungsbescheid steht, keinen Anfangsverdacht gegeben habe. Das perfide an dieser Formulierung ist, dass dadurch nicht einmal ein Ermittlungsakt eröffnet wurde und wir daher auch keine Möglichkeit haben, einen Fortführungsantrag zu stellen. Diese Möglichkeit, einen Akt nicht einmal zu eröffnen, haben StaatsanwältInnen eigentlich nur, um ganz offensichtlich sinnlose Anzeigen gleich in den Mistkübel werfen zu können. Dass das hier zur Anwendung kommt, ist auf jeden Fall besorgniserregend.
Wer den Film mit dem verletzten Reh gesehen hat, https://www.youtube.com/watch?v=YYPfn6cYzUQ, kann wohl nicht umhin, darin eine furchtbare Tierquälerei zu erkennen. Die Hardcore Jägerschaft bestritt das auch gar nicht in ihrer Reaktion, sie beschuldigte nur die TierschützerInnen, die durch ihre Präsenz hinter dem Zaun außerhalb des Gatters dieses Reh so in Panik versetzt hätten. Der Film ist sogar so grausam, dass Facebook ihn gelöscht hat! Und trotzdem erkennt die Staatsanwaltschaft darin nicht einmal den Anfangsverdacht einer Tierquälerei!
Deshalb habe ich nun beim Justizministerium angefragt, warum das so sein soll:
Interessant ist dabei die Geschwindigkeit mit der die Justiz den Anfangsverdacht verneinte – bei den Herrn Pröll, Konrad und Lebersorger dauern die Ermittlungen – besser gesagt ‘schlummern die Ermittlungen’ – seit ca. 2 Jahren …… hier gibt’s wohl den Anfangsverdacht, also muss man’s aussitzen …. danke an die österreichische Justiz ! Vor dem Gesetz sind ja bekanntlich alle Bürger gleich ….. manche vielleicht ein bisserl gleicher !