21. November 2024

Unfassbar: € 220 Strafe für Schreien bei widerrechtlicher Festnahme durch die Polizei!

Ist er nicht unendlich mühsam, dieser stetige Kampf gegen Windmühlen? Warum ist es so unsagbar schwer, einen fairen und gerechten Rechtsstaat zu führen, in dem sich die Exekutive an die Gesetze hält und in dem sie gerichtlich verfolgt wird, wenn sie das nicht tut? Es geht hier um den Vorfall im Dezember 2015 bei einer Pelzdemo vor dem Geschäft Turek in Wien. Die Polizei, durch einen Anruf des Geschäftsinhabers im Innenministerium aufgehetzt, verlangte plötzlich den Ausweis sämtlicher 6-7 Personen, die an der Demo teilnahmen. Rechtswidrig, wohlgemerkt, weil in Österreich, wie in jedem anderen Land außer Deutschland, keine Pflicht ohne Grund der Polizei gegenüber die Identität preiszugeben besteht. Aufgrund der Einschüchterung der BeamtInnen “verzichteten” alle auf ihr Grundrecht auf Privatsphäre, außer einem, der sich weigerte. Der Mann wurde von der Polizei zu Boden geworfen, misshandelt, verschleppt, in eine Gummizelle gesperrt und dadurch letztlich zur Preisgabe seiner Identität gezwungen. Wir haben dagegen eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht, die bereits verhandelt wurde, allerdings wartet die Richterin aus unerfindlichen Gründen noch mit dem Urteil ab, siehe https://martinballuch.com/audiobericht-prozess-massnahmenbeschwerde-gegen-polizeiaktion-festnahme-pelzdemo-turek/

Wer die unter obigem Blogeintrag angegebenen Links verfolgt, wird auch auf den Film vom Vorfall stoßen. Die betroffenen PolizeibeamtInnen drohen übrigens im Moment mit Klagen und fordern Schadenersatz für das Zeigen des Films. Wir haben sämtliche BeamtInnen auch strafrechtlich angezeigt. Das Verfahren gegen sie wurde im Handumdrehen von der Staatsanwaltschaft eingestellt, doch die Oberstaatsanwaltschaft hat die Wiedereröffnung verfügt. Man weiß nicht, ob man weinen oder lachen soll.

Obendrein hat mich die Polizei zu einer Strafzahlung von € 220 verurteilt, weil ich mich vor einer Polizeistation lautstark über das Verhalten der Polizei in diesem Fall aufgeregt haben soll. Auch dazu habe ich Berufung zum Landesverwaltungsgericht eingebracht. Und jetzt ist eine Straferkenntnis gegen das Opfer selbst eingetrudelt. Auch er soll € 220 zahlen, und zwar weil er durch seine Schreie eine Versammlung behindert – nämlich seine eigene! -, die öffentliche Ordnung gestört und “ungebührlicherweise störenden Lärm erregt” habe. Das liest sich so:

StraferkenntnisDavidTurek1klein

 

Dagegen haben wir nun Beschwerde zum Landesverwaltungsgericht eingebracht:

BeschwerdeGegenStraferkenntnisDavidTurek1BeschwerdeGegenStraferkenntnisDavidTurek2BeschwerdeGegenStraferkenntnisDavidTurek3

2 Gedanken zu “Unfassbar: € 220 Strafe für Schreien bei widerrechtlicher Festnahme durch die Polizei!

  1. Soll damit quasi im Nachhinein der Tatbestand konstruiert werden, der die Legitimation der Identitätsfestellung dann sein soll?

    Also irgendwie bin ich echt erstaunt was auf dieser Welt passiert, was ich nie für Möglich halten würde. Ich bin echt sprachlos…

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