5. November 2024

Urteil ohne Entscheidung im Grazer Polizeischlägerprozess: eine zweischneidige Sache

 

Der angeklagte Schlägerpolizist (am Sessel) heute vor Gericht

Ohne viele Erwartungen ging ich heute früh in den Saal 3 des Landesgerichts in Graz, um den Prozess gegen den Schlägerpolizisten unter Vorsitz von Einzelrichterin Gudrun Schmitt mitzuverfolgen. Der Polizist hatte meinen Kollegen und stellvertretenden VGT-Obmann, David Richter, der gerade eine illegale Treibjagd auf Zuchtfasane filmte und sogar selbst die Polizei gerufen hatte, von hinten niedergeschlagen, https://martinballuch.com/?p=2156.

Viele Erwartungen hatte ich nicht, weil bisher alle unsere Versuche, die Polizei wegen Gesetzesübertretungen zu belangen, fehlgeschlagen sind. So hat mir die Staatsanwaltschaft erst kürzlich mitgeteilt, dass die Ermittlungen aufgrund meiner Anzeige im Fall des Anti-Terror Polizisten, der unsere Tierschutzdemo gestört hatte, eingestellt wurden: https://martinballuch.com/?p=1858.

Ähnlich der Fall bei meiner Anzeige gegen das BVT wegen Verleumdung aufgrund der Verfassungsschutzberichte, die uns als gefährliche FeindInnen der Verfassung bezeichnen, https://martinballuch.com/?p=1351. Auch da wurden die Ermittlungen eingestellt – so es je welche gegeben hat. Die Begründung ist beeindruckend:

Doch der Prozess gegen den Schlägerpolizisten wurden immerhin einmal begonnen, im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren. Vielleicht kann das BVT jetzt ein neues Kapitel in seinem Verfassungsschutzbericht aufmachen: „Militante Polizeigewalt“. Auch diese ist eine Gefahr für die Verfassung!

Der Prozess heute begann mit einem sehr erfreulich scharfen Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin. Sie schilderte den Vorfall und betonte, dass der Angeklagte ihr gegenüber 10 Tage später bei der Einvernahme behauptet habe, er sei von dem Tierschützer geschlagen worden. Damit habe er neben der Körperverletzung und der Freiheitsentziehung auch das Verbrechen der Verleumdung begangen, schloss sie. Amtsmissbrauch sei nicht angeklagt worden, weil die Oberstaatsanwaltschaft der Ansicht sei, dass die dafür notwendige Absicht (Wissentlichkeit) nicht bewiesen werden könne.

Anschließend führte die Richterin eine 3-stündige Befragung des angeklagten Polizisten durch. Trotz gegenteiligen Videobeweises, der ihm auch vorgeführt wurde, beharrte er auf seiner Version, dass das Opfer ihn zuerst ins Gesicht geschlagen habe. Dabei verstrickte er sich in einige Widersprüche mit seinen früheren Aussagen, die er aber als irrelevant wegwischte. Der Angeklagte gab an, dass er schon beim Aussteigen aus seinem Auto vor Ort den Verdacht gehabt habe, die Tierschützer hätten nur ihn hereinlegen und zur Gewalt provozieren wollen, um das dann zu filmen und öffentlich zu machen. Und genau das sei dann auch geschehen. Sein Opfer, nachdem er es niedergeschlagen und über 20 Minuten auf den kalten Winterboden gedrückt hatte, indem er drauf saß, habe ihn in diesem Zustand noch verhöhnt. In den Augen des Angeklagten war er selbst das einzige Opfer. Er habe völlig korrekt gehandelt, er sei sogar danach noch persönlich vom Bezirkshauptmann für seinen Einsatz zum Schutz der Jagd gelobt worden. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob seine Amtshandlung gelungen sei, antwortete er wörtlich: „Aus meiner Sicht 100% ja!“

Da unterbrach die Richterin das Verfahren und meinte, die Anklage ginge ihr zu wenig weit. Sie habe sich die Version des Angeklagten anhören wollen und sei nun zum Schluss gekommen, dass er wissentlich gehandelt habe. Damit sei die Voraussetzung des Amtsmissbrauchs erfüllt. Wörtlich sagte sie: „von bloßer Fahrlässigkeit sind wir meilenweit entfernt!“ Doch für ein Verfahren mit der Zusatzanklage Amtsmissbrauch bedürfe es eines Schöffengerichts und nicht einer Einzelrichterin. Dann erhob sie sich und verkündete ihr Urteil, dass das Verfahren vor einem Schöffensenat des Landesgerichts zu wiederholen sein werde. Der Verteidiger des Angeklagten hat nun 3 Tage Zeit eine Berufung anzukündigen und dann 4 Wochen, um diese einzubringen. Anschließend würde das Oberlandesgericht darüber entscheiden, ob die Erweiterung der Anklage durchgeführt werden darf. Mit der Neuauflage des Prozesses mit oder ohne Schöffensenat ist also erst in frühestens 6 Monaten zu rechnen – also bereits 2 Jahre nach der Tat.

Hätte diese Richterin über die Straftaten des Angeklagten zu urteilen gehabt, wäre er eindeutig schuldig gesprochen worden. Doch so verzögert sich dieses Ereignis nicht nur, ein Senat von 3 RichterInnen hat den Fall völlig neu zu beurteilen – und könnte natürlich aus JägerInnen bestehen, die das Ganze ganz anders sehen. Ein bisschen anders hat das Ganze auch der Redakteur der Kleinen Zeitung gesehen: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/grazumgebung/kainbach_bei_graz/3264138/nach-zwischenfall-bei-treibjagd-polizist-vor-gericht.story

Siehe auch: https://vgt.at/presse/news/2013/news20130311h.php

4 Gedanken zu “Urteil ohne Entscheidung im Grazer Polizeischlägerprozess: eine zweischneidige Sache

  1. Eine dreistündige Befragung finde ich nicht ohne, angesichts eines so eindeutigen Sachverhalts. Da muss der PP (Prügelpolizist) ja die abenteuerlichsten Räubergschichtln aufgetischt haben; nicht unbedingt zu seinem eigenen Vorteil. Offensichtlich steht der PP auch einzig und allein im Dienst seines Bezirkshauptmannes und dessen Jagd-Mischpoche und nicht auf Seiten des Gesetzes.
    Bleibt wirklich nur zu hoffen, dass die RichterInnen des mit dem Fall befassten Senats von der unabhängigen Fraktion sind …
    In der Zwischenzeit hat der PP genügend Zeit sich neue Versionen seines heldenhaften Einschreitens gegen die “pösen” Tierschützer zurechtzureimen.

  2. Immerhin ein Zeichen, dass die Justiz nicht komplett durchzogen ist von zweifelhaften Richtern und Staatsanwälten. Allerdings glaube ich ebenfalls, dass dem Schläger-Polizisten nicht viel passieren wird und vielleicht werden Richterin und Staatsanwältin auch noch dafür büßen müssen, diesen vermaledeiten “Tierschützern” Vorschub geleistet zu haben.

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