17. November 2024

Vaterkarenz Teil 1: Behördenschikanen

Mit meinem ersten Kind war ich 13 Monate in Vaterkarenz. Ich bin das ganz naiv angegangen. Aus irgendwelchen Gründen hatte ich ganz blauäugig erwartet, dass man als Vater der Mutter im Wesentlichen gleichgestellt ist, und dass daher die Vaterkarenz ganz ähnlich wie die Mutterkarenz abläuft. Selten habe ich mich im Leben so getäuscht.

Als Mutter und Kind nach der Geburt aus dem Spital entlassen wurden, war einer unserer ersten Wege zum Standesamt. Wir wollten unserem Kind offiziell einen Namen geben und eine Geburtsurkunde erhalten. Am Standesamt wurde ich zunächst gefragt, ob ich die Vaterschaft des Kindes anerkenne. Dazu unterschrieb ich ein Formular, in dem das Kind den Nachnamen der Mutter trug, obwohl wir entschieden hatten, ihm meinen Nachnamen zu geben. Auf meine Rückfrage wurde uns mitgeteilt, dass das Kind zunächst automatisch den Nachnamen der Mutter erhält, egal was die Eltern sagen.

Dann wurde die Mutter gefragt, ob sie zustimmt, dass ich als Vater auch die Obsorge für das Kind bekomme. Die Mutter hätte einfach sagen können “nein”, und das wäre es für mich gewesen. Ich hätte keinerlei Recht mehr auf mein Kind gehabt. Zum Glück gab sie mir die Co-Obsorge. Ohne Goodwill der Mutter, scheitert der Vater schon sehr früh.

Dann wurde unser Kind umbenannt. Damit es meinen Nachnamen bekommt, mussten wir beide ein weiteres Formular unterschreiben. Nach Erledigung dieses Rechtsaktes, nahm die Beamtin die Mutter zur Seite. Ob sie eh wisse, dass sie diese Umbenennung noch 2 Jahre lang jederzeit rückgängig machen kann, ohne Zustimmung des Vaters. Sie brauche sich nur vertrauensvoll an das Standesamt zu wenden. Unglaublich!

Die Mutter konnte anstandslos von der ersten Minute an Wochengeld und dann Kinderbetreuungsgeld beziehen, und war als Mutter krankenversichert. Als Vater wurde ich dafür niemals um meine Zustimmung gefragt. Das konnte die Mutter ganz alleine aushandeln. Aber nach 12 Monaten sollte meine Vaterkarenz beginnen. Ich hatte meinen Arbeitgeber und das Kinderbetreuungscenter frühzeitig informiert, in der Hoffnung, dass meine Karenz genauso unmittelbar beginnen könne, wie bei der Mutter. Es sollte ganz anders kommen.

Die Mutter und ich wohnen räumlich getrennt, auch wenn wir eine aufrechte Partnerschaft haben. Um in Vaterkarenz zu gehen, muss mein Kind natürlich bei mir polizeilich gemeldet sein. Was wie ein Formalakt klingt, stellte sich als äußerst kompliziert heraus. Die Beamtin wollte eine Zustimmungserklärung der Mutter sehen. Ich zeigte meine Obsorgebestätigung, aber das interessierte sie wenig. Es könne sein, dass ich hinter dem Rücken der Mutter das Kind zu mir nehmen wolle. Als die Mutter nach der Geburt umgezogen war, hatte sie anstandslos unser Kind polizeilichen ummelden können, ohne dass ich meine Zustimmung hätte geben müssen. Umgekehrt aber war das nicht möglich. Also musste ich eine Zustimmungserklärung der Mutter nachreichen.

Für den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld braucht es noch einen vollständig ausgefüllten Mutter-Kind Pass. Dieser heißt Mutter-Kind und nicht Eltern-Kind Pass, obwohl auch ich mit meinem Kind zum Kinderarzt gegangen bin, um die entsprechenden Untersuchungen durchführen und eintragen zu lassen. Allein schon durch diese Bezeichnung dieses Büchleins fühlt man sich als Vater ausgegrenzt und nicht ernst genommen. Gut, ich reichte also diesen Mutter-Kind Pass für meine Vaterkarenz ebenfalls ein.

Als nächstes war der Bezug der Familienbeihilfe für das Kind Voraussetzung für die Anerkennung meiner Vaterkarenz. Ich wandte mich an das zuständige Finanzamt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Mutter automatisch Bezieherin der Familienbeihilfe ist, weil der Staat davon ausgeht, dass die Mutter das Kind betreut und den Haushalt führt. Will der Vater die Familienbeihilfe beziehen, ist eine Verzichtserklärung der Mutter notwendig, aber nicht umgekehrt. Auch das konnte rasch erledigt werden. Doch das Finanzamt ließ sich mit der Anerkennung viel Zeit. Schließlich, nach mehrmaligen Telefonaten, wurde mir erklärt, dass die Mutter noch einmal unterschreiben müsse, dass sie zustimmt, dass das Kind bei mir wohnt. Schlussendlich wurde ich als Bezieher der Familienbeihilfe anerkannt.

Jetzt sollte der Weg eigentlich für mich frei sein, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen und krankenversichert zu werden. Doch weit gefehlt. Das Kinderbetreuungscenter behauptete nun, ich müsse einen Gerichtsbeschluss vorlegen, dass ich das Kind betreuen darf. Dass ich obsorgeberechtigt war, beeindruckte wenig. Da ich nicht mit der Mutter zusammenlebe, müsse ich gerichtlich das Recht zugesprochen bekommen, mein eigenes Kind, für das ich obsorgeberechtigt bin, betreuen zu dürfen. Selbst eine schriftliche Erklärung der Mutter, dass sie zustimmt, dass ich unser Kind betreuen darf, reichte dem Amt nicht.

Also wandte ich mich an das Bezirksgericht am Wohnort der Mutter. Dieses erklärte sich für unzuständig. Auch das Bezirksgericht an meinem Wohnort wollte den Fall nicht übernehmen. Und schließlich erhielt ich ebenso vom Bezirksgericht jenes Ortes, an dem unser Kind erstmals polizeilich gemeldet worden war, eine Absage. Als ich mich mit dieser Information wieder an das Kinderbetreuungscenter wandte, wurde mir klar gesagt, dass ohne Gerichtsbeschluss meine Vaterkarenz nicht anerkannt werden könne. Mittlerweile waren schon Monate vergangen, ich musste von meinem Ersparten leben und sogar einen Zahnarzttermin absagen, weil ich nicht krankenversichert war.

Ich schrieb nun einen formalen Antrag an das Bezirksgericht am Wohnort der Mutter, dass es mir die Zustimmung erteilen solle, dass ich mein Kind betreuen darf. Dieses fasste den Beschluss nicht zuständig zu sein, und gab den Akt an das Bezirksgericht an meinem Wohnort weiter. Der dort zuständige Richter schrieb mir einen Brief und fragte mich, ob es eine Zustimmungserklärung der Mutter gebe, dass ich mein Kind betreuen darf. Ich schickte dem Richter diese Erklärung und dann lehnte er in einem Urteil meinen Antrag ab, schrieb aber in der Begründung, dass es keinen Gerichtsbeschluss brauche, weil die Eltern ja einig seien.

Mit diesem Urteil ging ich wieder zum Kinderbetreuungscenter. Nach langem Hin und Her, mittlerweile waren 6 (!) Monate vergangen, in denen ich kein Geld bezogen aber mein Kind und mich erhalten hatte und alle laufende Kosten wie Miete begleichen hatte müssen, wurde meine Karenz anerkannt. Allerdings strich man mir die ersten 3 Monate mit der Begründung, dass ich bis dahin noch keinen Formalantrag an ein Gericht gestellt hätte und daher durch meine Schuld nicht karenzberechtigt gewesen sei. Ich konnte das nicht glauben, zumal das Gericht ja festgestellt hatte, dass kein Gerichtsurteil notwendig war. Also ging ich mit meinem Fall zur Volksanwaltschaft. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es diese Fälle öfter gebe. Immer wieder würden Väter auf diese Weise um ihr Karenzgeld gebracht. Aber die Volksanwaltschaft schrieb einen geharnischten Brief an das Kinderbetreuungscenter und drohte mit Klage. Schließlich gab das Amt nach und mir wurden die ersten 3 Monate nachgezahlt.

Doch damit war die Geschichte noch nicht zuende. Wenn Vater und Mutter etwa gleich lang in Karenz waren (meine 13 Monate erklären sich aus einer Sonderfreistellung für 1 Monate aufgrund der Coronaepidemie), steht ihnen die Einmalzahlung von je 500 Euro Partnerschaftsbonus zu. Die Mutter und ich reichten den Antrag dafür ein. Dazu mussten wir gemeinsam ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Die Mutter erhielt ihre 500 Euro innerhalb von 2 Wochen. Bei mir trudelte kein Geld ein, obwohl dieser Bonus entweder beiden oder niemandem zusteht. Ich begann das Amt anzurufen, und mir wurde jedes Mal mitgeteilt, dass sich der Computer weigere, mir den Partnerschaftsbonus zu überweisen, weil es für die ersten 3 Monate meiner Karenz keinen Gerichtsbeschluss gebe, dass ich mein Kind betreuen durfte. Und dieses Computerproblem konnte das Kinderbetreuungscenter bis zuletzt nicht lösen. Nach etwa 20 Anrufen gab ich auf. Bis heute hat nur die Mutter den Partnerschaftsbonus erhalten.

Momentan bin ich im dritten Monat der Vaterkarenz meines zweiten Kindes. Und, wie leicht zu erraten, ist meine Karenz noch immer nicht anerkannt. Die polizeiliche Ummeldung ist mit den gängigen Schikanen gelungen, aber das Finanzamt hat noch nicht akzeptiert, dass ich die Familienbeihilfe beziehen darf. Auch da musste ich zweimal Bestätigungen der Mutter nachreichen. Ich bin also wieder monatelang ohne Einkommen und ohne Krankenversicherung. Ich musste wieder Vorsorgeuntersuchungen verschieben, darum zittern, dass ich durch eine Erkrankung ärztliche Hilfe benötige, und einen Zahnarzttermin absagen. Ich bin ja nur gespannt, was sich das Kinderbetreuungscenter als nächstes einfallen lässt, um meine Vaterkarenz zu behindern.

Was also die Vater- und die Mutterschaft betrifft, gibt es überhaupt keine rechtliche Gleichstellung, keinerlei Gleichberechtigung. Von Amts wegen geht man davon aus, dass die Mutter ein natürliches Vorrecht auf ihre Kinder hat. Und das ist eigentlich total unglaublich, zumal überall behauptet wird, man wolle die Vaterkarenz fördern. Faktum ist, dass man sich nicht leicht verantwortlich fühlt, wenn das Übernehmen von Verantwortung rechtlich ausgeschlossen oder stark eingeschränkt wird, bzw. vom Goodwill anderer Personen abhängt. Das Gesetz gibt der Mutter alle Macht über die Kinder. Das schafft auch ein großes Ungleichgewicht in der Beziehung der Eltern. Wenn immer klar ist, dass die Mutter dem Vater das Allerwichtigste in seinem Leben, seine Kinder, jederzeit entziehen kann, bringt das natürlich Spannungen. Macht korrumpiert, und absolute Macht korrumpiert absolut. Will man konstruktive Elternbeziehungen sicherstellen, und bei Vätern ein starkes Gefühl der Verantwortung für ihre Kinder wecken, dann muss man die Eltern rechtlich gleichstellen. Mit der Annahme von einem natürlichen Vorrecht der Mutter, kippt man jeden Gedanken an Gleichberechtigung. Mit natürlichen Rechten könnte man jeden Unsinn argumentieren, so z.B. auch das Bestimmungsrecht des Mannes über seine Ehefrau. Wenn die Mutter ein natürliches Vorrecht auf die Kinder hat, könnte dann der Vater ein natürliches Vorrecht auf politische Mitbestimmung haben? Ich sehe eine Parallel zwischen einem Wahlrecht nur für Männer und einem Recht auf die Kinder nur für Frauen. Ersteres wurde abgeschafft, zweiteres ist noch immer vorhanden. Dabei hätte ich lieber kein Wahlrecht, als kein Recht auf meine Kinder.

Manche Menschen fragen mich, worüber ich mich aufrege, durch den Goodwill meiner Partnerin, der Mutter meiner Kinder, wäre doch eh alles in Ordnung. Das klingt für mich so, als würde man die Forderung nach einem Wahlrecht für Frauen damit abtun, dass bei einem Goodwill des Mannes er eh ihre Wahlentscheidung in seine mit einbeziehen würde. Nein, es geht um Grundrechte. Es geht darum, dass ich als Vater dasselbe Recht auf meine Kinder haben will, wie die Mutter. So, wie mich das Gesetz momentan an den Rand drängt und völlig rechtlos macht, fühle ich mich wie Dreck behandelt. Ich fühle mich ausgegrenzt und entwertet. Als wäre meine Vaterkarenz und meine Kinderbetreuung vergleichsweise wertlos. Als könne ich qua Mannsein nicht dasselbe leisten wie die Mutter. Als würde mir staatlich erklärt, dass ich meine Kinder nie so lieben und versorgen könne, wie das die Mutter tut. Und das schmerzt sehr.

Es gibt Licht am Horizont. Justizminsterin Zadic will die Gesetze ändern, sodass Väter automatisch und auch ohne Zustimmung der Mutter Co-Obsorge für ihre Kinder erhalten. Sie will weiters, dass jeder Elternteil ab dem vierten Lebensjahr zu mindestens einem Drittel der Betreuungszeit für seine/ihre Kinder verpflichtet ist. Und dass der Mutter-Kind Pass zu Eltern-Kind Pass umbenannt wird. Ich halte das für längst überfällige, wesentliche Schritte Richtung Gleichberechtigung. Doch zu meinem Entsetzen sehen das feministische Frauengruppen nicht so. In einer Pressekonferenz am 25. November 2021 in Wien erklärten diese, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau eingeschränkt würde, wenn es nicht mehr ihre Zustimmung braucht, bevor der Vater die Co-Obsorge erhält. Und zu dem Drittel verpflichtender Kinderbetreuung auch für Väter sagen sie, das würde die Alimente verringern, die der Vater zahlen muss, und daher solle es ausschließlich der Mutter überlassen bleiben, ob sie mehr Geld oder mehr Hilfe bei der Kinderbetreuung will. Und selbst dass der Mutter-Kind Pass zu Eltern-Kind Pass umbenannt wird, wurde kritisiert. Für mich ist klar: diese feministischen Gruppen wollen möglichst viel Macht für Frauen, und von den vorhandenen Privilegien nichts abgeben, aber keinesfalls Gleichberechtigung. Um die Rollenbilder von Männern und Frauen bzgl. Kinderbetreuung aufzuweichen, braucht es zunächst einmal eine rechtliche Gleichstellung. Man kann kein gleiches Engagement erwarten, wenn es keine gleichen Rechte gibt. Damit zu argumentieren, dass es erst dann gleiche Rechte geben könne, wenn es bereits ein gleiches Engagement in der Kinderbetreuung gibt, ist daher falsch. Der Weg dorthin ist umgekehrt.

Hier ein ORF-Bericht über die Pressekonferenz der Feministinnen: https://orf.at/stories/3237834/

15 Gedanken zu “Vaterkarenz Teil 1: Behördenschikanen

  1. … Justizminsterin Zadic will die Gesetze ändern, sodass Väter automatisch und auch ohne Zustimmung der Mutter Co-Obsorge für ihre Kinder erhalten…
    Da habe ich schon Bedenken, denn manche Männer, aber auch Frauen werden die Kinder gegen den anderen Elternteil missbrauchen. Denke da müsste es Prüfungen geben, ob diese Co-Obsorge zum Wohl des Kindes ist.

    1. @Renate Rose
      Momentan hat automatisch nur die Mutter Obsorge und der Vater bekommt sie nur dann, wenn die Mutter zustimmt. Das ist weder dem Vater noch dem Kind gegenüber fair. Das ermöglicht den Frauen Missbrauch gegen den Vater und gibt ihnen viel Macht. Immerhin ist ein Kind für viele Menschen, wie mich, absoluter Lebensinhalt und das Allerwichtigste. Bzgl. dem Allerwichtigsten im Leben von jemandes anderen Goodwill abzuhängen ist schwer belastend.

  2. Diese momentane Rechtssprechung und Gesetzgebung zur Elternschaft in Österreich ist wirklich absolut ungerecht. In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen dazu inzwischen gerechter. Ich habe eine verwandte Familienanwältin gebeten, mit eine Gegenüberstellung Österreich – BRD zu machen, aber das ist Monate her, und sie arbeitet in jede Nacht rein an Scheidungsfällen und Sorgerechtsstreits und jetzt habe ich die Hoffnung auf diese Aufstellung aufgegeben. Jedenfalls haben in Deutschland beide leibliche Eltern, ob verheiratet oder zusammen lebend, ist völlig egal, das gemeinsame Sorgerecht, und ich gehe mal davon aus, dass das in absehbarer Zeit auch in Österreich so kommt. Und bis dahin ist es für alle Väter, die unter der Ungerechtigkeit jetzt zu leiden haben, schwer. Man muss es aber durchhalten – und es hilft ja, wenn man in der Öffentlichkeit steht, durch die Vorbildfunktion auch wieder vielen Anderen. Die Zeiten ändern sich! Unser Bundesverfassungsgericht hat vor ein paar Jahren entschieden, dass Eltern (gemeint waren Väter, ist aber egal) nicht gewzungen werden können, sich um ihre Kinder zu kümmern, wenn die Mutter das einfordert, nur zum Unterhalt zahlen werden sie gezwungen, Mütter wie Väter, wenn sie das nicht freiwillig tun. Ich hab noch nie ein Kind oder einen Jugendlichen kennen gelernt, der gesagt hätte, das ist nicht gut, Eltern sollen vom Staat zum Sich-Kümmern um ihre Kinder nicht gezwungen werden können. Ich selbst glaube, das kann man nur mit den richtigen Worten und viel Lebenszeit erreichen und habe das selbst zweimal so erlebt, dass Väter, die ihre Kinder abgelehnt haben und keine Verbindung haben wollten, jetzt in einer sehr innigen Verbindung sind. Die Kinder allerdings sind selbst nun erwachsen. In diesen Fällen kommen nicht “verwandte” Erwachsene ins Lebensspiel, die die Elternrolle übernehmen. Und was heißt schon verwandt, andere Kulturen definieren Verwandtschaft anders als wir, das muss man nicht so sehen wie jetzt, Verwandtschaft nach der größten gemeinsamen Genpoolschnittmenge bestimmen, Menschen sind frei, ihre Kulturen zu errichten, man könnte es auch nach der Seelenverwandtschaft oder der Alltagsnähe oder der Lebensaufgabe bestimmen, wer mit wem am nächsten verwandt ist.
    Jedenfalls hoffe ich, dass das österreichische Elternrecht bald gerechter werden wird – und Euch wünsche ich sehr, dass Ihr bis dahin Eure Verantwortung und Pflichten und Liebe so aufteilen und zuwenden könnt, dass nicht nur Euren, sondern auch anderen Eltern und Kindern dadurch etwas Gutes entsteht! Liebe Grüße!

  3. Endlich mal aufgewacht, die falschen Feministen und Feministinnen sowie Frauen, die nach Gleichberechtigung schreien wollen gar keine Gleichberechtigung, sondern eine Bevorzugung, sich aus der Opferrolle der Vergangenheit einen Vorteil herausschlagen, sonst wäre der Skandal um das Sorgerecht schon beseitigt. Balluch hat das auch schön erklärt und es stimmt leider jeder Satz. Und dann schau mal was die Frauenoganisationen sagen oben im ORF link. Da ist der Beweis vollzogen. Wo sind denn da die Grün*nnen die so sehr auf soziale Gerechtigkeit schauen und so gerne die Männer in der gleichberechtigten oder eher gleichverpflichtenden Familienrolle sehen? Leider alles Scheinheiligkeit und Niedertracht. Leider lassen sich die inzwischen verweiberten Lulu-Männer das alles gefallen.

  4. Hallo, Herr Balluch
    ich verstehe Sie vollkommen und die damen Karin B. und Judith natürlich auch. Warum?
    Sie, herr Balluch, fordern echte gleichberechtigung und gleichstellung in einer sache, die die frauen bevorzugt, ein. Die damen, die so gerne nach gleichberechtigung und gleichstellung schreien, unterlassen dies, wenn ihre eigenen vorrechte in gefahr sind. Dann ist schluss mit gerechtigkeitssinn. Tja, dieser verdammte geschlechterkampf, da gibt es noch viel zu tun.
    Also, ich bin ein freund der echten gleichberechtigung, wie Sie. Und diese damen sollten dazu lernen. Alleine die gehässige schreibweise zeugt von unausgeglichenem habitus (ich erlaube mir die emotionale einstufung: grausam, zum gruseln).
    Herzlichsten gruss und alles gute!

  5. Es gibt weder eine Obergrenze für Impfungen, noch für Fleisch oder für unsere österreichischen Qualitätsmilch. Eine Mutter will daher auch keine leidlichen Diskussionen mit Männer die sich einmischen wollen, welche oder wie viel Impfungen, oder wie viele BigMac oder Schnitzerl ihre Kinder bekommen sollen. Wäre ja noch schöner wenn ein fremdwohnender Samenspender über die Gesundheit der Familie bestimmen könnte. Es gibt genügende soziale Untersuchungen die belegen, dass Babys zu Müttern die stärkste Bindung haben. Was schwurbeln Sie dann als Nicht-Mutter, dass eine Mutter ihr Bestimmungsrecht für ihr Kind mit irgendsoeinem (per Gesetz) teilen müsste? Das ist ein Angriff auf Frauenrechte. Keinen Millimeter! Punkt.

    1. @Karina B.
      Na servas. Wenn ich Ihre Aussagen lese, habe ich das Gefühl, mit einer Rassistin von vor 100 Jahren zu sprechen. Da war man auch der Ansicht, dass die “anderen Rassen” der “europäischen Rasse” biologisch unterlegen sind und daher eine rechtliche Höherstellung von Europäer:innen gerechtfertigt sei. Dasselbe sagen Sie jetzt: in Sachen Kinderbetreuung sind Väter den Müttern biologisch unterlegen und daher ist eine rechtliche Gleichstellung unerwünscht. Könnte man so einen angeblichen biologischen Unterschied nicht auch gegen das Wahlrecht von Frauen anführen? Z.B. behaupten, dass es statistisch klar bewiesen sei, dass Männer Frauen im abstrakten Denken (Mathematik, Schach) biologisch überlegen seien, und daher politische Entscheidungen den Männern vorbehalten sein müssten? Finden Sie solche Argumente überzeugend? Finden Sie, die Diskussion über Gleichberechtigung sollte auf Basis biologischer Untersuchungen geführt werden? Wäre es nicht viel besser, von der grundsätzlich zumindest potenziellen Gleichheit der Geschlechter in Sachen Kinderbetreuung oder abstraktem Denken auszugehen und sie daher grundsätzlich rechtlich gleichzustellen? Das ist bemerkenswert, dass es tatsächlich viele Feministinnen gibt, die der Meinung sind, Gleichberechtigung ende dort, wo es um Kinder geht.

      Wissen Sie, ich glaube auch, dass Sie meine Situation nicht ganz verstanden haben. Es ist nicht so, dass ich um den Zugang oder die Mitbestimmung für meine Kinder kämpfe aber scheitere. Im Gegenteil. Ich lebe mit dem Kind, das ich in meiner Karenz betreue, bereits seit 3 Monaten zusammen. Das funktioniert ja wunderbar, weil ich mit der Mutter einig bin. Ich betreue mein Kind bereits und werde das auch weiterhin tun. Wenn Sie von “fremdwohnender” Einflussnahme sprechen, dann kann das in meinem Fall nur die Mutter meinen. Die ist nämlich fremdwohnend. Sie wohnt nicht bei uns. Da wir aber gut miteinander auskommen, besucht sie uns regelmäßig, und wir besuchen sie. Aber das Kind wohnt bei mir und ich betreue es. Und trotzdem werde ich von den Behörden so terrorisiert. Und sie finden das gut. Was wäre Ihre Lösung? Dass ich meine Karenz aufgebe und das Kind wieder zur Mutter übersiedeln muss? Ist das Ihr ernst? Die Mutter arbeitet nach eigenem Wunsch Vollzeit. Wenn es nach Ihnen geht, würden Sie also die Mutter zwingen, ihre Vollzeitarbeit aufzugeben und wieder in Kinderbetreuung zu gehen, richtig? Sie nehmen ihr also die Chance auf eine Karriere! Sie erzeugen damit einen Gender Pay Gap, ist Ihnen das eh klar? Wenn Frauen nach Ihrer Diktion zur Kinderbetreuung geboren sind, dann fehlt ihnen die Zeit für die Karriere und sie kommen gegenüber Männern ins Hintertreffen. Mit Ihrer seltsamen Ansicht der biologischen Gegebenheiten von Müttern und Vätern zementieren sie eine sehr sexistische Rollenverteilung der Geschlechter ein, ist Ihnen das eh klar? Warum sollten sich Väter überhaupt um ihre Kinder kümmern, wenn Mütter dafür angeblich so viel besser geeignet wären? Wie kann man Vätern dann ein Desinteresse an ihren Kindern vorwerfen? Ihrer Ansicht nach handeln sie ja nur nach ihrer biologischen Bestimmung? Müsste man Ihrer Ansicht nach nicht die Väterkarenz überhaupt abschaffen? Ist die nicht naturwidrig? Eine Feministin hat mir einmal erklärt, Väterkarenz sei so, wie wenn man ein Kalb von der Mutterkuh nimmt und auf die Stierweide stellt. Ich habe das Gefühl Sie verrennen sich da in eine Ecke, die nicht mehr viel mit Frauenrechten zu tun hat. Das ist vielmehr ein Frauen zurück an den Herd Aufruf.

      Übrigens ist dieses Behördentheater bzgl. meiner Karenz auch zum Nachteil der Mutter. Da ich kein Geld beziehe, und zwar monatelang und vermutlich noch viele weitere Monate, muss sie viel mehr finanziell aushelfen. Ich kann nicht von nichts mein Kind und mich erhalten. Also muss die Mutter mehr bezahlen. Finden Sie das gut?

      Die Mutter liest hier übrigens auch mit und hat mir empfohlen, Ihren Beitrag zu löschen. Sie ist der Ansicht, dass Sie gegen Männer hetzen. Den Eindruck habe ich auch. Aber ich stelle mich dennoch gerne der Diskussion. Ich lösche hier nichts, außer explizite Beleidigungen von Personen ohne Erklärung.

      Zu Ihren letzten beiden Sätzen aus meiner praktischen Situation heraus. Ich lebe ja mit meinem Kind zusammen und betreue es. In Ihrer Diktion ist die Mutter “fremdwohnende Gebärmutterspenderin”. Was schwurbeln Sie, dass ich als obsorgendes Elternteil mein Bestimmungsrecht für mein Kind mit irgendsoeiner fremdwohnenden Gebärmutterspenderin teilen müsste? Das ist doch offensichtlich ein Angriff auf Elternrechte. Und Punkt.

  6. Klingt ganz danach als wären diese Ämter mit Ihrer Situation überfordert, weil sie vielleicht eher selten vorkommt wenn die Eltern getrennt leben? Klingt auch ganz typisch nach österreichischem Amtsschimmel. Das mit der Krankenversicherung ist besonders grotesk! Aber “dass jeder Elternteil ab dem vierten Lebensjahr zu mindestens einem Drittel der Betreuungszeit für seine/ihre Kinder verpflichtet werden soll.”: das ist absolut nicht gut für das Kind. Wenn ein Elternteil die Betreuung nicht übernehmen will aber dazu gezwungen werden soll leidet nur das arme Kind. Oder wird der/die Gezwungene das Kind, das er/sie eigentlich gar nicht betreuen will, liebevoll behandeln? Eher unwahrscheinlich. Sowas geht einfach gar nicht. Es gibt leider auch sehr sehr schlechte Eltern und diesen sollten die Kinder auf keinen Fall zwangsweise ausgeliefert werden!

    1. @Alex Winter
      Überfordert? Wie unterscheidet sich die Karenzsituation für die Mutter und den Vater? Man könnte das doch völlig gleich abhandeln. Die Mutter meiner Kinder hat am Tag 1 bereits Kindergeld bezogen und war ohne Unterbrechung krankenversichert. Ich bins heute, 3 Monate nach dem Erstantrag, noch immer nicht, und man hat mir gerade von Amts wegen mitgeteilt, dass die Bearbeitung meines Antrags noch 140 Tage (!) dauern wird, also mehr als 4 1/2 Monate. Ich denke das ist ganz absichtlich und bewusst eine Schikane, weil man Vaterkarenz verhindern will. Weil man staatlicherseits die Kinder ausschließlich bei der Mutter halten will, während die Väter voll im Arbeitsmarkt integriert bleiben sollen. Und man will feministischerseits, dass Frauen möglichst viel Macht bekommen, Gleichberechtigung hin oder her. Das alles folgt in meinen Augen eindeutig aus meinen Erfahrungen. Ich bin hauptsächlich darüber erschüttert, dass das so wenig öffentlich bekannt ist, dass sich Väter darüber so wenig beschweren, und dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit kaum jemanden interessiert. Wäre das eine ähnliche Benachteiligung von Frauen, würde es sofort zum öffentlichen Thema und umgehend abgestellt.

      1. Ja natürlich ist das alles furchtbar, aber ich kenne von meinem Arbeitsplatz etliche Väter bei denen die Vaterkarenz einfach ganz problemlos war. Die waren aber im gemeinsamen Haushalt mit der Mutter. Daher meine Vermutung: was nicht oft vorkommt das kennt das Amt nicht. Also, getrennt leben aber der Vater will in Karenz? Ist amtsmäßig nicht vorgesehen, kommt zu selten vor, wir sind überfordert. Ob das bewusst gemacht wird weiß man nicht. Meine Mutter hat auch 6 Monate warten müssen bis sie endlich die Pension bekam. Anscheinend ist der Akt in einer Schublade gelandet und es brauchte eine Intervention von einem Bekannten der dort arbeitet um ihn auszugraben und endlich die Pension zu bekommen. So ist der Amtsschimmel hier. Es ist furchtbar. Keine Frage. Aber ob es bewusst so gemacht wird oder einfach aus Unfähigkeit?… Das wissen wir nicht.

        1. @Alex Winter
          Es bleibt allerdings das Faktum, dass die analoge Situation mit der Mutter einwandfrei klappt und sie keine Sekunde auf Krankenversicherung oder Kinderbetreuungsgeld warten muss. Sie lebt ja auch räumlich vom Vater getrennt. Da könnte man doch dieselben Fragen stellen. Warum funktionierts bei der Mutter und nicht beim Vater? Diese Schieflage deutet auf einen systemimmanenten Sexismus hin, eine Benachteiligung der Väter.
          PS: Falls es Väter gibt, die tatsächlich der Meinung sind, sie waren in ihrer Kinderbetreuungs-Karenz den Müttern völlig gleichgestellt, nicht nur rechtlich sondern auch praktisch, würde ich sehr gerne von denen hören. Mit meiner Erfahrung kann ich mir das einfach nicht vorstellen, auch wenn sie jeweils mit der Mutter zusammen leben. Ich würde das sehr gerne in einer Vaterkarenzrunde besprechen. Ich habe mit ca. 10 Vätern detailliert gesprochen, die alle in Karenz waren, und alle mit der Mutter zusammengelebt haben. Und nur einer davon hatte das Gefühl, tatsächlich eine völlig gleichberechtigte Karenz zu haben.

          1. Ja wenn das so ist dann ist das nicht gerecht. Ich weiß die Details von den Vätern an meinem Arbeitsplatz die in Karenz waren nicht, aber alle waren verheiratet und keiner hat gesagt dass irgendetwas mit der Vaterkarenz problematisch war. Mir war es aber wichtig zu sagen dass ich gar nichts davon halte dass laut Frau Zadic beide Elternteile zur Betreuung gezwungen werden sollen, was Sie ja in Ihrem Blogpost gut heißen. Wie soll das gut für das Kind sein? Nicht alle Väter sind so wie sie. Manche wollen sich abseilen und mit dem Kind nichts zu tun haben. Vielleicht ist es auch eine psychisch gestörte Mutter die nichts mit Ihrem Kind zu tun haben will. Das Kind ist dann natürlich beim Vater, bei Opa oder Oma oder wem auch immer besser aufgehoben. Und die Elternteile, die entweder psychisch gestört, egoistisch oder was auch immer sind und nichts mit dem Kind zu tun haben wollen, sollen dann dazu gezwungen werden das Kind zu betreuen? Finden Sie das gut für das betroffene Kind? Ich finde diesen Gedanken ganz schauerlich. Gruselig. Schrecklich. Ich möchte so ein aufgezwungenes Kind nicht sein. Abgesehen von Ihrer üblen Situation mit den Behörden bezüglich der Vaterkarenz, bitte darüber nachdenken ob die Gedanken von Frau Zadic wirklich gut für Kinder sind. Ich glaube wenn Sie sich in so ein Kind hineinversetzen, dass vielleicht dazu gezwungen wird bei einem unwilligen, kinderhassenden Elternteil zwangshalber ein Drittel seiner Zeit zu verbringen, sagen Sie vielleicht auch klar nein dazu. Vielleicht sagen Sie auch dass man so etwas keinem Lebewesen zumuten sollte. Ganz egal ob man hier Rechte und Pflichten von Eltern durchsetzen will (wobei es, lassen Sie mich mal raten, Frau Zadic wohl um die Pflichten der zahlreichen Männer die sich nicht um die Kinder kümmern geht und sie diese zwangsverpflichten will. Weil.. dass Mütter Ihre Kinder fallen lassen kommt schon vor aber halt weniger oft, und sicher nicht so oft dass man dazu eine Zwangsverplichtung braucht) Es geht um das Wohl der Kinder! Und die sind nur dort gut aufgehoben wo sie geliebt und erwünscht sind!

  7. Einfach mit der Mutter des Kindes eine Wohngemeinschaft eingehen und das Kind in einer Familie großziehen. Oder aus dem Leben der Menschen, mit denen Sie offenbar eh nicht zusammenleben wollen, verschwinden.

    1. @Judith
      Darf ich Sie fragen: sind Sie für Gleichberechtigung der Geschlechter? Und falls nein, wie begründen Sie das, bzw. wie gefällt Ihnen das, wenn Sie unterprivilegiert sind?
      Falls ja: ist das in Ihren Augen Gleichberechtigung? Also besteht ein Änderungsbedarf oder meinen Sie, das hat schon seine Richtigkeit?
      Seltsam Ihre Meinung: Wenn man keine Wohngemeinschaft mit dem anderen Elternteil eingehen will, dann soll man aus dem Leben der eigenen Kinder verschwinden? Gilt das – wir wollen ja Gleichberechtigung! – auch für die Mutter oder nur für den Vater? Wie kommen Sie zu so seltsamen Ansichten? Fiktive Situation: ein Elternteil liebt seine Kinder aber nicht das andere Elternteil. Ist das in Ihren Augen denkbar oder unmöglich?
      Es gibt aber auch noch ganz andere Gründe, weshalb man vielleicht nicht zusammen wohnen will. Aber das darf doch keinen Einfluss auf die Kinderbeziehung haben, oder? Und wenn, dann für beide – Vater und Mutter – gleich, oder nicht?
      Ich finde es wirklich seltsam, wie jemand einerseits gleiches Wahlrecht, gleiches Gehalt usw. fordern kann, aber gleichzeitig kein gleiches Recht auf die eigenen Kinder? Ist das nicht ein Widerspruch?

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