29. März 2024

Verfassungsgericht lehnt Antrag auf Jagdfreistellung ab!

Das Urteil zur öffentlichen Verhandlung, siehe https://martinballuch.com/ein-antrag-auf-jagdfreistellung-vor-dem-verfassungsgerichtshof-in-oeffentlicher-sitzung/, ist am 3. November 2016 um 16:15 Uhr schriftlich eingetroffen. Unfassbar aber wahr, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekennt sich zur Zwangsbejagung. Dabei sind sämtliche 3 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Frankreich, Luxemburg und Deutschland egal, in Österreich ist natürlich alles anders. Ist es auch, in Österreich herrscht die Jägerschaft, nicht das Volk. Das Urteil muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, weil es nur so von Falschaussagen strotzt. Kein Wunder, wenn man von Anfang an nur Jagdfreaks und Abhängige vom Geld der Jägerschaft als “unabhängige” ExpertInnen befragt. Bei der Verhandlung war kein objektiver Wissenschaftler anwesend.

Im Urteil wird festgestellt, dass es in Österreich die europaweit höchste Schalenwilddichte gibt und daher einen riesigen Waldverbiss. Das ist das Ergebnis der Jagd, immerhin wird sie ja überall bereits lange genug betrieben. Der VfGH allerdings schließt daraus, dass Jagd, wie momentan betrieben, nicht schädlich, sondern sogar derart notwendig ist, dass man GrundbesitzerInnen gegen ihre ethische Überzeugung zwingen muss, sie zuzulassen. Sogar Autounfälle, die genau auf den permanenten Jagddruck und die durch die Jagd erzeugte, viel zu hohe Schalenwiddichte zurück zu führen ist, würden nach wirrer Ansicht des VfGH nur durch die Jagd vermieden.

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Der VfGH tut so, im üblichen Fahrwasser der Jagdpropaganda, als ob es bei der Jagd nur um Schalenwild geht. Dass auch Füchse (und zwar zigtausende), Dachse, Marder, Iltisse, Wiesel, Murmeltiere, Schnepfen, Haselhühner, Auerhühner, Birkhühner, Enten, Zuchtfasane, Wildgänse, Hasen usw geschossen werden, ist keine Erwähnung wert. Warum sollte ein normal veranlagter, vernünftiger Mensch den Abschuss von Schnepfen auf seinem Land dulden müssen? Der VfGH nennt dafür jedenfalls keinen Grund. Oder warum muss einE LandbesitzerIn dulden, dass jemand auf seinem/ihrem Land zahllose Fasane aus Massentierhaltung aussetzt und gleich wieder abballert? Das Kärntner Jagdgesetz erlaubt diese Praxis absolut unbeschränkt, die Zwangsbejagung bedeutet also, dass GrundbesitzerInnen derartiges dulden müssen. In diesem VfGH-Urteil sucht man vergeblich nach einer Begründung, warum ein infantiles, tierquälerisches und ökologisch schädliches Verhalten dieser Art am eigenen Grund und Boden geduldet werden muss. Dafür gibts auch keine Begründung. Deshalb muss der VfGH zu dem Mittel greifen, diesen Aspekt der Jagd vollständig zu ignorieren.

Aber wie kann der VfGH die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Frankreich, Luxemburg und Deutschland übergehen? Die Antwort ist richtiggehend absurd. Der VfGH behauptet, während man in diesen Ländern nur zum Spaß jagt, also als privates Hobby aus Eigeninteresse, ist DIESELBE Jagd in Österreich von Allgemeininteresse und überhaupt kein Privatvergnügen. Deshalb zahlt ja auch niemand dafür, nicht wahr. Der VfGH erwähnt die BerufsjägerInnen Kärntens und verschweigt dabei, dass es nur 15 (!) sind, im Vergleich zu zig tausenden SonntagsjägerInnen, die die Jagd dort nur aus Hobby betreiben.

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Der VfGH sagt sogar allen Ernstes, dass ohne Zwangsbejagung freilaufende Hunde und Katzen auf jagdfreigestellte Grundstücke flüchten und sich so der gerechten Todesstrafe für das Umherstreunen entziehen könnten:

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Das Urteil also: die Zwangsbejagung bleibt.

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Die einzige Antwort darauf kann nur sein, das Verfahren zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um diese Provinzposse zu beenden!

8 Gedanken zu “Verfassungsgericht lehnt Antrag auf Jagdfreistellung ab!

  1. @Roland:
    Gehört in Ihren Augen das Wohl der Schnepfe zum Allgemeinwohl? Und, wird das Wohl der Schnepfen durch eine Jagdfreistellung eines Waldgebiets, in dem Schnepfen gejagt werden, gefördert oder behindert? Was meinen Sie?

  2. Jedem, der wie ich in einem Mathematikstudium “gewöhnliche Differentialgleichungen” (z.B. im Buch “Harro Heuser: Gewöhnliche Differentialgleichungen”) lernt/liest, wird schnell klar, daß es in der Natur kein exponentielles Wachstum geben kann. Jedes bisherige exponentielle Wachstum (wie z.B. in Australien die Kaninchenplage im frühen 20. Jahrhundert), ging auf den Menschen zurück. Ansonsten können Tierpopulationen sich gar nicht exponentiell vermehren, sondern schlimmstenfalls immer nur im Sinne eines logistischen und/oder (dann) periodischen Wachstums. Auch können sie einen nennenswerten wirtschaftlichen Schaden nicht anrichten. Jeder “Schaden” ist weit im unteren 1-stelligen Prozentbereich. Wer es noch wissenschaftlicher haben möchte: Buch von Prof. Dr. em. Carlo Consiglio “Vom Widersinn der Jagd”, in dem eindeutig belegt wird, daß die Jagd selbst die Tierpopulationen erhöht. Deshalb haben Länder wie Griechenland, Albanien, Niedelande, Sri Lanka, Indien, Costa Rica die Jagd schon völlig verboten. Der Minister, der in Albanien die Jagd völlig verbieten ließ, war übrigens in Deutschland in Hannover Primarius für Veterinärmedizin, der wird hoffentlich davon etwas verstehen. Wenn die Schäden durch Wildtiere so enorm wären, könnte sich ein eher ärmeres Land wie Albanien, das auf den Primärsektor viel mehr angewiesen ist als Österreich, die Jagdabschaffung gar nicht leisten.
    Ich hoffe der Kläger geht vor den EuGH nach Luxemburg.

  3. Balluch, der Menschenjäger! Dass es “Vegan”-Manische wie Balluch und Mittäter auf Menschen wie Mayr-Melnhof abgesehen haben, ist nicht verwunderlich. Dass sich die militanten “Veganer” dabei der gleichen Methoden bedienen, die auch in der NS Zeit “en vogue” waren, ist auch keine Überraschung. Die militanten “Vegan” Extremisten und die Nazis sind ja Brüder im Geiste. Balluch verteidigt auch den Mörder Friedrich Adler.

  4. Absolut richtiges und wichtiges Urteil! Vielleicht sollte man nach so einem Urteil ein bisschen in sich selbst gehen und nochmals überlegen was Allgemeinwohl bedeutet und nicht ” Verschwörung, Verschwörung, Verschwörung” rufen! Sonst kann man den Vgt gleich in einen neuen Verein für Reichsbürger überführen.

  5. Es ist ein Jammer, immer mehr österreichische Institutionen verlieren ihre Glaubwürdigkeit.
    Bitte unbedingt auf europäischer Ebene weitermachen – bin gerne bereit, zu spenden, falls die Kosten ein Problem sind.

  6. Weil die gegenwärtige Jagdpraxis in Österreich nicht zum erklärten Ziel führt, ist sie also unerlässlich? Im Ernst? Wenn Leute, die solchen Unsinn verzapfen, wenigstens tatsächlich so blöd wären, wie sie vorgeben zu sein, dann hätten wir viele Probleme nicht. Sie müssten offensichtlich von anderen versorgt werden weil sie in Anbetracht derartiger Unsinnigkeiten nicht überlebensfähig wären. Es würde ihnen nicht die Möglichkeit gegeben unsere Gesellschaft mit solch beschämenden Dummheiten zu belasten.

    Das Beklemmende an unserem Rechtssystem ist immer wieder, dass die Einhaltung von geistlosen Formalismen ausreicht, wenn die entscheidende Person offensichtlichen Unsinn als Begründung für ihre Entscheidung von sich gibt. Solche Urteile sollten aufgrund offensichtlicher Befangenheit und wegen der Abwesenheit jeder Folgerichtigkeit für nichtig erklärt werden können.

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