Seit mehr als 10 Jahren ziehen TierschützerInnen am Karsamstag durch die Straßen jeweils einer Landeshauptstadt in Österreich und lassen sich mit Tiermasken kreuzigen. Die Demo wird vom Tierrechtsverein RespekTiere aus Salzburg angemeldet, Zweck ist es für Tierschutz zu mobilisieren und die kirchliche Praxis im Umgang mit Tieren zu kritisieren. Zweimal schon wurde die Demo wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angezeigt, in Innsbruck gab es eine Beschlagnahme der Kreuze, doch die Aktion konnte bisher immer stattfinden und auch alle Anzeigen sind eingestellt worden. Doch zu Ostern 2014 gab es erstmals eine Untersagung in Linz, siehe https://martinballuch.com/die-polizei-hat-die-diesjaehrige-kreuzigungsaktion-in-linz-untersagt/. Seither hat keine dieser Kreuzigungsdemos mehr stattgefunden, auch heuer nicht.
Die Untersagung war ganz offensichtlich auf politischen Druck hin zustande gekommen, das ging aus den Verhandlungen mit der Polizei deutlich hervor. Der Bescheid wurde berufen, aber sowohl von der Bundespolizeidirektion als auch vom Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt. KirchenbesucherInnen würden durch die Aktion „verstört“, eine Gefährdung des öffentlichen Wohls sei gegeben. Wir riefen den Verfassungsgerichtshof an.
Und der gab uns nun völlig Recht! Eine Störung sei weder durch Lärm noch durch eine Behinderung beim Betreten der Kirchen gegeben. Die bloße räumliche Nähe der DemonstrantInnen zu den KirchenbesucherInnen reiche zu einer Untersagung nicht aus, ebenso wie die Verwendung des Kreuzes als Symbol. Der Verfassungsgerichtshof ist jedenfalls der Ansicht, dass in diesem Fall das Recht auf Meinungsfreiheit Vorrang hat. Dabei bezogen sich die RichterInnen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der eine Demo zuließ, obwohl sie zu Allerheiligen vor einem Friedhof stattfand. Es ging damals um die Kritik an einer Gedenkfeier der SS-Kameradschaft, die aber still und ohne die Andacht zu stören durchgeführt hätte werden sollen, aber untersagt worden ist. Es könne nicht die Kritik an sich, so interpretiert der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil, sondern nur die Art und Weise, wie die Kritik vorgetragen wird, Anlass zu einer Untersagung sein.
Ein sehr erfreuliches Urteil im Sinne der Menschenrechte!
Zitate daraus:
Ich hoffe , es noch erleben zu dürfen, dass der Wind sich dreht und Herr Balluch mit dem großen goldenen Ehrenzeichen der Republik ausgezeichnet wird!!!!