Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände, darf nicht mehr behaupten, dass der VGT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit darstelle. Das ist das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts zu unserem Rekurs gegen die Ansicht der Wildschwein essenden Richterin in erster Instanz, die sich verwundert gezeigt hat, was man gegen Jagdgatter haben könne. Ihr Urteil findet sich hier: https://martinballuch.com/urteil-jeder-jaeger-darf-den-vgt-als-luegner-bezeichnen/. Es ging um die Aussage von Lebersorger in einem Artikel im Kurier, in dem er den VGT desavouiert. Es ist ja mittlerweile zur Norm in der Gatterjägerschaft geworden, den VGT und mich auf derbe Weise zu beleidigen. Ein Verfahren gegen einen Funktionär des nö Landesjagdverbands, der mich als “Abschaum” bezeichnet hat, ist noch anhängig. Doch nach diesem Urteil jetzt, und dem Urteil gegen die Unterlassungsklage von Max Mayr-Melnhof, siehe https://martinballuch.com/oberlandesgericht-wien-bestaetigt-legitimitaet-von-vgt-aktionen-in-gatterjagdkampagne/, in dem das Oberlandesgericht die Legitimität unserer Aktionen bestätigt, sollte diesen Anwürfen durch die Jägerschaft endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Es mag erstaunen, doch auch JägerInnen können sich bei uns nicht alles leisten.
Gegen dieses Urteil gibt es keine Berufungsmöglichkeit mehr. Es handelt sich aber nur um eine Einstweilige Verfügung, der Prozess wird als nächstes folgen. Allerdings ist undenkbar, mit dieser Urteilsbegründung, dass das Verfahren ein anderes Ende findet. Sollen sie das doch durchziehen, dadurch erhöhen sich nur ihre Kosten. Am Ende wird der Generalsekretär der Landesjagdverbände seine Behauptungen öffentlich widerrufen müssen. Ein erfreuliches Ergebnis!
Ein Gedanke zu “Wiener Oberlandesgericht untersagt oberstem Jäger Österreichs VGT als Lügner zu bezeichnen”