3. Dezember 2024

Erfolg: Verfassungsgerichtshof fordert Urteil über Rechtmäßigkeit der Polizeispitzeloperationen in der Tierschutzcausa

Die Justiz ist kein Monolith, sie besteht aus vielen Einzelpersonen mit jeweils eigenen Meinungen und durch die doch sehr subjektive Interpretation von Sachverhalten sind die Urteile schwer vorauszusehen. Hier geht es um den Einsatz von zwei weiblichen Polizeispitzeln gegen uns im Rahmen der Ermittlungen durch die Tierschutz-SOKO. Die eine blieb April 2007 – November 2008 (die letzten 3 Monate nur per Email), die andere hatte schon 1999 für einige Monate ihren Erstauftritt im VGT, um dann 2007 noch einmal für 6 Monate ihr Unwesen zu treiben. Der Einsatz der beiden Spitzel war weder durch eine staatsanwaltliche noch durch eine richterliche Anweisung gedeckt. Ja, die SOKO-Chefs wollten sogar die Spitzeloperationen und die dabei entstandenen Berichte vor uns Angeklagten, der Verteidigung und dem Gericht geheim halten und logen dafür sogar bei ihrer Befragung im Zeugenstand des Tierschutzprozesses. Dank zugespielter Informationen und des Einsatzes eines Privatdetektivs konnten die Spitzel aber ausgeforscht werden.

Wir erreichten eine Verurteilung der Polizei dafür, dass sie uns die Akteneinsicht verwehrt und damit jede Information über die entlastenden Spitzelberichte vorenthalten hatte. Eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen PolizistInnen blieb aber unwirksam, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, es bestünde nicht einmal der Verdacht einer Gesetzwidrigkeit. Dennoch blieb der Umstand bestehen, dass die Spitzel illegal eingesetzt worden waren. Deshalb erhoben wir bereits am 29. November 2010 eine Maßnahmenbeschwerde gegen diese Polizeioperation beim UVS Wien, weil wir dadurch in unseren Grundrechten auf geschützte Privatsphäre (Artikel 8 der EMRK) verletzt worden waren.

Doch dann kam es, wie in der Tierschutzcausa oft, zu einer Kette seltsamer Zufälle (andere Beispiele: die Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sei ein bürokratischer Irrtum gewesen oder uns 3 Jahre lang die Akteneinsicht zu verweigern sei der Polizei ohne Vorsatz einfach passiert). Die Innenministerin gab eine Stellungnahme zu unserer Beschwerde ab, in der sie nicht den UVS sondern die Datenschutzkommission für zuständig erachtete. Dann erkrankte der mit dem Fall befasste UVS-Richter. Lange Zeit später wurde das Verfahren wegen dieser Erkrankung an einen neuen Richter des UVS übergeben. Weiterhin geschah nichts, obwohl unser Rechtsanwalt regelmäßig urgierte. Im Jänner 2012 (!) teilte der UVS informell mit, dass er die Datenschutzkommission für zuständig erachte und nicht mehr urteilen werde. Die daraufhin von uns kontaktierte Kommission stellte am 13. Juli 2012 lakonisch fest, dass nun die Beschwerdefrist abgelaufen sei und man nichts mehr machen könne.

Frustriert aber nicht entmutigt beantragten wir sofort eine formale Entscheidung des UVS, gegen die wir beim Verfassungsgerichtshof berufen könnten. Widerwillig wurde schließlich ein Bescheid erlassen. Darin stand, dass der UVS sich für unzuständig erklärte. Heute erhielten wir das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu unserer Berufung:

AusschnittUrteilVfGHSpitzelUVSZuständig

Die Entscheidung zu unseren Gunsten:

Ausschnitt2UrteilVfGHSpitzelUVSZuständig

Der UVS Wien wird also innerhalb der nächsten Monate eine Verhandlung zur Frage durchführen müssen, ob die Spitzeloperation der SOKO-Tierschutz unsere Grundrechte verletzt hat. Auch diese Entscheidung könnten wir dann zum Verfassungsgerichtshof berufen, sollte sie nicht in unserem Sinn ausgehen. Ein Etappensieg auf dem Weg zu Gerechtigkeit! Der Verfassungsgerichtshof lässt deutlich durchklingen, dass er die Spitzeltätigkeit sehr wohl für eine Grundrechtsverletzung hält. Das hilft uns auch bei unserer Schadensersatzklage gegen die Republik, weil die Rechtmäßigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme dort die zentrale Rolle spielt. Allerdings entscheidet in dieser Sache in höchster Instanz der Oberste Gerichtshof, und der ist bekanntermaßen wesentlich konservativer und unsensibler gegenüber Menschenrechtsverletzungen als der Verfassungsgerichtshof.

PS: Dass die Tageszeitung “Die Presse” dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vor uns Betroffenen erhielt, ist ein weiteres Mysterium dieses Falles.

3 Gedanken zu “Erfolg: Verfassungsgerichtshof fordert Urteil über Rechtmäßigkeit der Polizeispitzeloperationen in der Tierschutzcausa

  1. Der unabhängige Verwaltungssenat ist vielleicht gar nicht so unabhängig wie er sein sollte. Jeder Jusstudent im 3. Semester hätte natürlich gewusst, dass der UVS dafür zuständig gewesen wäre.

  2. Ist da dann nicht Hr. Platter verantwortlich für diese menschenrechtswidrige Amtsführung? Heute ist in Innsbruck im Landhaus – Tag der offenen Tür – wo sich die Politiker mit ihrer Politik GUT darstellen! Tiroler verfassungswidriger Agrarraub, unerklärliche überhohe Baukosten ohne genügender Wettbewerbsbehördenkontrolle sind politisch verschuldet u. v. m. – Ein Saustall! Der Landtagspräsident in Tirol ist gleichzeitig Antikorruptionsbeauftragter für alle europäischen Gemeinen!!!! Siehe seine Machenschaften auf http://www.dietiwag.org Es ist zum aus der Haut fahren! 🙁

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