24. November 2024

Tierschutz in der Verfassung oder nicht? – noch 7 Tage bis zur Entscheidung!

P1050954Wir sind in der Zielgeraden! Dem Vernehmen nach hat die ÖVP ihre Blockadepolitik insofern beendet, als dass die jetzt nicht mehr die Aufnahme gewisser anderer Staatsziele mit der Zustimmung zur Aufnahme von Tierschutz in der Verfassung verbindet. Doch man streitet noch über den Wortlaut. Die ÖVP scheint also grundsätzlich jetzt bereit zu sein, Tierschutz noch vor der Wahl in der Verfassung zu verankern, allerdings nicht Tierschutz per se, sondern möglicherweise unter Rahmenbedingungen, wie z.B. dass Tiere weiterhin dem Menschen als Ressource zur Verfügung stehen müssen.

Die genaue Formulierung für eine Verfassungsbestimmung Tierschutz ist aber sehr wichtig.

In der Verfassung Deutschlands wurden am 1. August 2002 in Art. 20 a des Grundgesetzes die Worte „und die Tiere“ hinzugefügt, sodass er nun folgenden Wortlaut hat:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

In die Schweizer Bundesverfassung hat der Tierschutz bereits 1992 Einzug gehalten, indem in Artikel 120 Satz 2 „die Würde der Kreatur“ (also von Tieren und Pflanzen) angesprochen wird:

„Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.“

Beide diese Formulierungen sind relativ schwach und haben trotzdem Wirkungen entfaltet. Wir haben jetzt in Österreich die Chance, einen umfassenden Tierschutz in einem Wortlaut mit tiefem Gehalt in der Verfassung als Staatsziel zu verankern. Das kann nur gelingen, wenn die ÖVP dem entsprechenden Wortlaut zustimmt.

Die Zeit wird aber knapp. Am 6. Mai 2013 tagt der Verfassungsausschuss im Parlament möglicherweise zum letzten Mal vor der Wahl. Bis dahin muss also der Wortlaut finalisiert sein, damit der Unterausschuss zu Tierschutz in der Verfassung einberufen werden kann. Es bleiben also nur noch 7 Tage die ÖVP zu überzeugen, endlich einem akzeptablen Wortlaut für eine Staatszielbestimmung Tierschutz zuzustimmen.

In ganz Österreich wird deshalb momentan protestiert, wie z.B. heute am Stefansplatz in Wien, wo ich auch beteiligt war. Vienna online hat davon berichtet und mich auch interviewt: http://www.vienna.at/tierschutz-in-die-verfassung-protestaktion-des-vgt-in-wiener-city/3560521. In Tirol, https://vgt.at/presse/news/2013/news20130429y2.php, gibt es ständig Proteste und in der Steiermark bezeichnete sogar der ÖVP-Verfassungssprecher die Blockadehaltung der Bundes-ÖVP als „politisches Spiel“, https://vgt.at/presse/news/2013/news20130427y.php. Auch in Vorarlberg wird demonstriert, https://vgt.at/presse/news/2013/news20130425y2.php.

Ich möchte daher alle tierfreundlichen Menschen noch einmal dringend dazu aufrufen, an die zuständigen Personen in der ÖVP zu appellieren, jetzt eine parlamentarische Abstimmung über eine Verfassungsbestimmung Tierschutz zuzulassen und bis 6. Mai einer vernünftigen Formulierung zuzustimmen! Die entsprechenden Emailadressen und Inhaltsideen zu Protestemails finden sich hier:

http://www.tierschutz-in-die-verfassung.at/protestmail.php

3 Gedanken zu “Tierschutz in der Verfassung oder nicht? – noch 7 Tage bis zur Entscheidung!

  1. @kadja:
    http://derstandard.at/1363708429448/Jahrelanges-Warten-auf-Tierschutz-als-Staatsziel-in-Verfassung?seite=1#forumstart
    Zu diesem Artikel im Standard gibt es zahllose Kommentare, die die Aufnahme von Tierschutz in der Verfassung für völlig absurd erklären, weil Tiere dafür viel zu unwichtig seien. Das allein ist für mich schon Grund genug, Tierschutz in der Verfassung zu verankern: Tiere sind dafür wichtig genug!

    Aber es gibt viele praktische Konsequenzen, die sich nur indirekt und schleichend, aber langfristig, auswirken. In Österreich wurde z.B. salopp gesprochen das Verbot des Singvogelfangs vom Verfassunggerichtshof wieder aufgehoben, weil Tierschutz nicht in der Verfassung gestanden ist. Deshalb werden jetzt wieder jährlich 35.000 Singvögel in Fallen gefangen.

    Jedes neue Verbot im Tierschutzgesetz wird beim Verfassungsgerichtshof beanstandet. Mit einer Verfassungsbestimmung Tierschutz sind die Chancen viel größer, dass die Verbote bestehen bleiben.

    Weitere Argumente siehe http://www.tierschutz-in-die-verfassung.at/hintergrund.php

  2. Was hat denn die Aufnahme – und des Tieres – in der deutschen / schweizer Verfassung gebracht!? Nichts! Ganz im Gegenteil: die Tiere werden “aus vernünftigen Gründen” gequält, gefoltert, geschlachtet.. Schwein, Rind, Lamm, Schaf, Hund und Katze in der Schweiz noch bis Anfang 2013.. wir werden alle total verarscht.

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