22. November 2024

Strafprozess wegen (versuchter) Nötigung gegen einen Selbstanzeiger

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt, siehe https://martinballuch.com/eigenstaendige-selbstanzeigen-eine-einstellung-und-eine-anklage/: Ein Aktivist fasste das Berufungsurteil des OLG Wien in Sachen Nötigung als Bedrohung der Demokratie auf, schrieb daraufhin ein Email an die Geschäftsführung der Firma Kleider Bauer, in der er Aktionen wie das Zumauern oder Zuketten der Eingänge ankündigte, sollte Kleider Bauer nicht aus dem Pelzhandel aussteigen, zeigte sich selbst bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Nötigung an und unternahm genau 2 Monate später tatsächlich eine Medienaktion vor Kleider Bauer in der Wiener Mariahilferstraße, in deren Verlauf er mit zwei €3-Fahrradschlössern die beiden Eingangstüren zu verschließen versuchte und dazu eine Presseaussendung verschickte. Heute stand er deshalb wegen versuchter Nötigung, aber auch wegen Körperverletzung, vor Gericht – einige der Angestellten hatten sich in der Tür verklemmt, die er gerade schließen wollte.

Das Ergebnis gleich vorweg: da eine Angestellte von Kleider Bauer als Zeugin heute keine Zeit hatte, wurde nach 4 Stunden Verhandlung das Prozessende auf den 26. Juni 2014 vertagt. Es fiel also kein Urteil. Aber, ebenfalls vorweg, aus den Äußerungen des Richters wurde ziemlich deutlich, wie er den Fall bewertet:
•    Freispruch wegen versuchter Nötigung
•    Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung

Nun zum Prozessverlauf. Der Richter wirkte souverän und sehr freundlich, ein lebendiger Beweis dafür, dass man auch mit politischen Prozessinhalten und aufmüpfigen Angeklagten, die viele Fragen stellen wollen, nicht autoritär verfahren muss, und trotzdem ein gutes Prozessklima und eine konstruktive Bearbeitung des Falles ermöglicht. Die Staatsanwältin dagegen versuchte den Angeklagten ständig zu provozieren, offensichtlich um ihn psychologisch in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Verteidigerin wirkte dagegen ruhig und bedacht. Sie erklärte am Anfang, dass ihr Mandant diese Aktion und die Selbstanzeige lediglich als Protest gegen das Skandalurteil des OLG Wien im Berufungsverfahren des Tierschutzprozesses durchgeführt habe. Es habe sich nur um eine symbolische Aktion gehandelt, die Fahrradketten wären in wenigen Sekunden mit jedem Bolzenschneider aufzwickbar gewesen, es sei um mediale Aufmerksamkeit gegangen.

Die Aussagen des Angeklagten zur Nötigung

Der Richter gab an, dass es mehr als 3000 Selbstanzeigen gegeben habe, aber alle hätten nur legale Protesthandlungen angekündigt, keine illegalen Aktionen wie das Zuketten in diesem Fall. Warum der Angeklagte da anders gehandelt habe. Er halte das für friedlich und verhältnismäßig, sagte dieser, eine legitime Aktion des Zivilen Ungehorsams. Was er von Kleider Bauer mit seinem Schreiben für eine Reaktion erwartet habe, fragte der Richter. Er habe einen Dialog angeboten, war die Antwort, das stünde in seinem Email und es sei erstaunlich, dass die Geschäftsleitung von Kleider Bauer darauf nicht reagiert habe.

Ob er als Buchhändler, entwickelte der Richter nun ein Gedankenexperiment, nach so einem Schreiben verunsichert gewesen wäre, hätte er es empfangen. Dazu meinte der Angeklagte, dass er sich dann erkundigt hätte, was die AktivistInnen denn wollen würden. Beim Zumauern ginge es nur um eine Wand aus Ziegelsteinen, die auf einem Plastikboden steht und schnell weggeräumt werden hätte können. Das sei also nichts Aufregendes oder Beängstigendes.

Aussagen des Angeklagten zur Zukettaktion von Kleider Bauer

Er habe nur eine sehr kurze und harmlose Aktion erwartet, sagte der Angeklagte. Er habe die beiden Türen mit je einem Fahrradschloss versperren wollen und dann die Medien informieren. Warum es zu Körperverletzungen gekommen sei, fragte der Richter. Beim Zuketten der ersten Türe habe plötzlich eine Angestellte aus dem Geschäft heraus geschrien „er ist da!“, als ob man auf ihn gewartet hätte. Sie habe dann die Tür aufgerissen, obwohl sie keine Security war. Es habe im Übrigen noch andere Türen gegeben, durch die KundInnen die Filiale hätten verlassen können. Er habe dann versucht die Tür zuzumachen, obwohl die Angestellte sie aufhielt.

„Warum glauben Sie die Türe zumachen zu dürfen?“, fragte der Richter. Er habe das Schloss anbringen wollen, sagte der Angeklagte. Dann seien gleich mehrere Verkäuferinnen über ihn hergefallen und hätten an ihm gezerrt und ihn an den Haaren gerissen. Er sei nur passiv dagestanden, wie er das als friedlicher Aktivist geübt habe. Wie es dann zu den Verletzungen der Verkäuferinnen gekommen sei, fragte der Richter. Das seien Lügen, meinte der Angeklagte, sie seien übermotiviert gewesen. Dann sei noch ein Passant vorbeigekommen, habe ihn angesprochen und gesagt, er solle die Frauen in Ruhe lassen. „Ich habe geglaubt der spinnt“, fuhr der Angeklagte fort, weil schließlich er von den Frauen angegriffen wurde und nicht umgekehrt. Der Mann sei 1 Kopf größer als er gewesen und habe ihn dann zu Boden geworfen. Zusätzlich habe es einen weiteren Mann gegeben, der auf ihn eingetreten habe. Die Staatsanwältin warf ein, dass dieser Mann nicht habe ausgeforscht werden können.

Dann seien 5 uniformierte Polizisten gekommen, so der Angeklagte, hätten ihm die Arme auf den Rücken gedreht, Handschellen angelegt und ihn festgenommen, ohne ihn anzusprechen.

Anschließend wurde ein Video aus einer Überwachungskamera im Eingangsbereich der Kleider Bauer Filiale gezeigt, an dem zwar der Tumult und der liegende Aktivist zu sehen waren, aber mangels Auflösung keine Details.

Die Aussagen der Angestellten von Kleider Bauer

Anschließend wurden der Filialleiter und 4 Verkäuferinnen der Kleider Bauer Filiale in der Wiener Mariahilferstraße einvernommen. Der Filialleiter gab an, aus seinem Büro gerufen worden zu sein und zunächst an einen Ladendieb gedacht zu haben. Es gäbe zwar viele Proteste seit er vor 3 Jahren diesen Job übernommen habe, aber eine derartige Aktion habe er noch nicht erlebt. Der Angeklagte habe keine Ruhe gegeben und die Tür weiter versperren wollen und so sei er zu Boden gebracht worden. Bei dem Konflikt habe er eine Blombe verloren, was der Grund für das Gerücht in den Medien gewesen sei, dass ihm ein Zahn ausgeschlagen worden wäre. Was konkret vorgefallen sei und wie der Angeklagte zu Boden gegangen ist könne er aber nicht angeben, er habe auch einmal einen Motorradunfall gehabt und da erinnere er sich auch an nichts mehr.

Die 4 Verkäuferinnen gaben mehr oder weniger einhellig an, dass sie hingelaufen seien, um das Zuketten zu verhindern, dass dabei die Hände von 2 der 4 Frauen irgendwie in die Tür geraten seien und verklemmt wurden. So seien die Verletzungen entstanden. Keine der Verkäuferinnen bezichtigte den Angeklagten, direkt auf sie oder sonst jemanden eingeschlagen zu haben, sie hätten aber an ihm gerissen und hätten ihm das Fahrradschloss aus der Hand genommen. Erst als der Angeklagte am Boden gelegen sei, habe er getreten.

Die seltsame Rolle des Karatemeisters

Dann saß ein Passant im Zeugenstand, der Professor für Religionsphilosophie sei, mit dem Spezialgebiet „Das Böse“, und eine Ausbildung in Karate erhalten habe. Dieser gab an, er sei an der Szene vorbeigegangen, habe gesehen, dass 3 Frauen einen Mann von hinten angreifen würden und habe sich gedacht: „1 Mann gegen 3 Mädchen, das geht nicht!“ Also sei er hingelaufen, habe zuerst den Mann angesprochen und ihn dann mit einem Karatekick zu Boden befördert. Ein Mann müsse immer Frauen helfen, wenn diese einen Konflikt mit einem Mann hätten.

Auch er habe den fremden Mann gesehen, der den Angeklagten, als er am Boden lag, getreten hat. Er habe eingegriffen und den Mann von weiteren Tritten abgehalten. Dieser sei dann weggegangen, bevor die Polizei eingetroffen ist.

Die Aussage des Geschäftsführers von Kleider Bauer, Werner Graf, zur Nötigung

Er habe sich nicht genau an das Email des Angeklagten erinnert, sagte Graf, er habe es abgelegt und nicht die Polizei informiert. Er bekomme einige solcher Emails. Wie er das Email verstanden habe, wollte der Richter wissen. Es sei schon einmal in der Vergangenheit eine Filiale zugekettet worden, einmal habe sich auch ein Aktivist mit dem Hals in die Eingangstür gekettet, sagte Graf. Das Zumauern habe er als Scherz verstanden. Den Angeklagten habe er nicht gekannt. Ob er besorgt gewesen sei, fragte der Richter. Der Zeuge verneinte. Wie hoch denn der Schaden beim Zuketten gewesen wäre, wollte der Richter wissen. Es sei natürlich störend, sagte Graf, wenn es eine Zukettung gebe, insbesondere wenn die Polizei kommen müsse, das führe dazu, dass die KundInnen das nicht mögen würden. Das sei für die KonsumentInnen unangenehm. Aber der finanzielle Schaden sei „eher geringfügig“.

SAMSUNG
Der Geschäftsführer und Besitzer von Kleider Bauer, Werner Graf, im Zeugenstand, während er vom Angeklagten, rechts daneben, befragt wird. Im Hintergrund links der Richter und rechts die Verteidigerin.

Auf die Frage des Angeklagten, warum er nicht in einen Dialog mit ihm getreten sei, antwortete Graf, dass er auf solche Schreiben aus Prinzip nicht reagiere. Er habe jedenfalls den Filialleiter nicht von dem Email unterrichtet, er habe das nicht für so wichtig erachtet.

Bis zur Vertagung

Zuletzt wurde noch ein weiterer der beiden Aktivisten, die vor Ort waren, einvernommen. Er bestätigte, dass der Angeklagte von den Frauen angegriffen worden sei. Diese seien „sehr energisch“ gewesen, „hysterisch würde ich nicht sagen“, sie hätten den Angeklagten „aggressiv“ daran gehindert, die zweite Türe zu versperren. Er habe dann an die PassantInnen Flugzettel über den Pelzhandel verteilt und sei schließlich von der Polizei festgenommen worden.

Dann verkündete der Richter, dass eine Zeugin noch zu vernehmen sei und das Prozessende auf den 26. Juni 2014 vertagt werden müsse, von 9 – 10:30 Uhr Saal 306 des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Er verkündete dann, dass er statt der angeklagten vorsätzlichen Körperverletzung die fahrlässige Körperverletzung in Betracht ziehe. Als Nötigung komme in Frage, dass der Angeklagte die Verkäuferinnen daran gehindert habe, die Tür zu bewegen.

Der Richter vermittelte ganz klar den Eindruck, dass er es nicht als Nötigung erachte, legale Protesthandlungen anzukündigen. Erst bei illegalen Aktionen könne das anders bewertet werden. Allerdings dürfte er Aktionen des Zivilen Ungehorsams, wenn sie keinen großen Schaden verursachen, auch nicht zu den Mitteln einer gefährlichen Drohung zählen. Damit setzt er sich klar über die Rechtsansicht des OLG Wien im Berufungsverfahren zum Tierschutzprozess hinweg, das sehr wohl schon die Ankündigung legaler Proteste als schwere Nötigung interpretierte.

Spannend wird nun sein zu sehen, wie das LG Wr. Neustadt in Person von Richter Erich Csarmann mit der Anklage wegen schwerer Nötigung im Tierschutzprozess umgehen wird. Die Verhandlungen wurden jedenfalls für die verschiedenen Angeklagten auf verschiedene Sitzungstage anberaumt und damit voneinander getrennt. Für den VGT-nahen Angeklagten Felix Hnat sind der 27. und der 28. Mai 2014 als Verhandlungstage vorgesehen, wobei es am ersten der beiden Tage um den Vorwurf der schweren Nötigung gehen wird.

Ein Gedanke zu “Strafprozess wegen (versuchter) Nötigung gegen einen Selbstanzeiger

  1. Interessanter Verlauf des Verfahrens und ein kleiner Lichtblick, dass Objektivität nicht für alle RichterInnen ein Fremdwort ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert