19. Dezember 2024

Bericht: Verhandlung Maßnahmenbeschwerde gegen Gewaltangriff Mayr-Melnhof

Am 20. Februar 2018 fand der von mir schon länger ersehnte erste Verhandlungstag in unserer Maßnahmenbeschwerde gegen Maximilian Mayr-Melnhof am Landesverwaltungsgericht Salzburg statt. Lang ersehnt deshalb, weil der brutale Gewaltangriff von Mayr-Melnhof auf zwei Angestellte des VGT am 20. November 2017 endlich Konsequenzen haben muss. Zur Erinnerung: Mayr-Melnhof hielt an diesem Tag eine Gatterjagd ab und griff mit Schlägern, darunter auch zwei bezahlte Bodyguards, zwei jeweils einzeln filmende VGT-Mitarbeiter an, misshandelte sie und raubte ihnen zusammen 2 Videokameras und 1 Funkgerät, siehe https://martinballuch.com/2-massnahmenbeschwerden-gegen-max-mayr-melnhof-beim-landesverwaltungsgericht-salzburg/


Der Gerichtstag begann mit der Einvernahme von 4 Zeug_innen des VGT. Ich kam als zweiter dran und erzählte, was ich erlebt hatte. Die Richterin schien grundsätzlich wenig an meinen Aussagen interessiert. Besonders erstaunt hat mich, dass sie es für völlig unwichtig hielt, wann der zweite Angriff stattgefunden hat. In Wahrheit ist das sehr wichtig, weil, erstens, der Angriff in der Mittagspause stattfand, und Mayr-Melnhof behauptet, dass sein Opfer gerade am Begriff gewesen sei, über den Zaun ins Jagdgatter zu klettern, als er vorbei kam und deshalb sein Angriff gerechtfertigt sei. Niemand klettert aber in der Mittagspause ins leere Gatter. Und zweitens sagen die 3 Angreifer aus, dass der Überfall um 14 Uhr stattgefunden habe. Wir können aber beweisen, dass es schon um 12:40 Uhr war. Dass sich aber 3 Personen zufällig um dieselben 80 Minuten in der Zeitangabe irren ist unwahrscheinlich, und deshalb liegt es nahe, dass sie sich verbotener Weise abgesprochen haben. Und dennoch hielt die Richterin die genau Zeit für belanglos, ob 12:40 Uhr oder 14 Uhr sei einerlei.

Nach meiner Einvernahme sagte sie, dass sie an den anderen beiden Zeuginnen des VGT nicht mehr interessiert sei, weil sie „sowieso dasselbe sagen“. Wie bitte? Wenn die Richterin diese Ansicht hat, dann kann sie nur entweder den von unseren Zeug_innen beschriebenen Ablauf für bewiesen halten oder sie möchte in ihrer Urteilsbegründung möglichst wenige Zeugenaussagen wegbeweiswürdigen müssen.

Der Vertreter der Bezirkshauptmannschaft, die im Übrigen den beiden Opfern unmittelbar nach der Tat jeweils eine Strafverfügung über € 470 geschickt hatte, befragte unsere Zeug_innen in größtem Detail und durfte von der Richterin ungehindert kommentieren, dass er uns nicht glaube. Das erste Opfer musste sogar zweimal den von ihm geschilderten Überfall mit einer anderen Person nachstellen. Dabei wollte die Richterin Details wissen wie, in welche Richtung er zu welchem Zeitpunkt geschaut hatte, und wann wer wo an seiner Hand gezogen hatte und dergleichen. Normalerweise können sich Opfer eines Überfalls an solche Details nicht erinnern. Sollten damit irgendwelche Widersprüche in den Aussagen erzeugt werden?

Dann wurden der Arzt und die Ärztin einvernommen, die die beiden Opfer erstversorgt hatten. Die Verletzungen seien mit den Angaben der Opfer, wie der Überfall abgelaufen ist, in Übereinstimmung gewesen, stellten sie fest. Aber ein Hämatom am Daumenballen eines der Opfer, auf dessen Hand Mayr-Melnhof mit vollem Gewicht gestiegen war, um ihm die Videokamera zu entwenden, hatten sie nicht gesehen. Es trat erst 2 Tage später so richtig auf. Das Foto davon war der Richterin überreicht worden. Die Ärztin sagte als Zeugin, dass so etwas möglich ist. Allerdings hatte sie eine kleine Hautwunde nicht gesehen, die auf dem Foto deutlich zu merken ist. Der Richterin erschien das offensichtlich suspekt. Sie vermittelte den Eindruck, als würde sie allen ernstes annehmen, das Opfer hätte sich selbst die Verletzung zugefügt. Ich konnte nur noch den Kopf schütteln.

Doch besonders dramatisch wurde das alles bei der Einvernahme der Jagdzeugen. Mayr-Melnhof behauptete seelenruhig, er habe sein Opfer 550 m südlich jenes Ortes, an dem er 2 Minuten vorher abgesetzt worden war, aus dem Jagdgatter über einen Überstieg in einer Bewegung herausspringen gesehen. Dann habe er ihn anzuhalten versucht und dafür die Hilfe zweier Jäger erbeten, wobei sein Opfer schließlich 630 m weiter nördlich zu Boden gekommen sei. Seltsam, oder, zuerst fliegt der Mann in Sekunden nach Süden und ins Gatter hinein, um gleich wieder heraus zu springen und dann zusammen mit Mayr-Melnhof nach Norden zurück zu rasen. Tja, leider fand sich näher zum Tatort kein geeigneter Überstieg, den Mayr-Melnhof angeben hätte können. Videokamera hätte er keine gesehen, meinte der Täter. Überraschung! Welcher Räuber bekennt sich freiwillig zur Tat? Bei seiner Befragung blieb die Richterin aber sehr oberflächlich, wunderte sich keine Sekunde über die physikalische Unmöglichkeit und die Sinnhaftigkeit, sich so rasch über so große Distanzen zu bewegen, und fragte auch nicht nach, warum das Opfer unmittelbar nach dem Überfall rechts keinen, links aber sehr wohl einen Handschuh an hatte. Mit Handschuh kann man eben keine Videokamera bedienen. Aber die Richterin scheint das für ein unwesentliches Detail zu halten.

Dann sprachen die beiden Jäger, die Mayr-Melnhof bei seinem Überfall geholfen hatten, in großem Pathos – und starkem Dialekt. Das Ergebnis war total wirr. Der eine ist 68 der andere 76 Jahre alt. Sie hätten ihr 25 jähriges Opfer nur ein bisschen gehalten, das hätte dann einen der beiden gestoßen, sodass er umgefallen sei, und wäre davongelaufen. Der 68 Jährige hätte dann innerhalb von 7-8 m den jungen Mann eingeholt und zu Boden gerissen. Übrigens sagten beide aus, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wussten, warum Mayr-Melnhof den jungen Mann, den sie „schwoazer Teifl“ nannten, festgehalten haben wollte. Diese Ausrede wurde erst danach verbreitet.

Der eine Jäger sagte nun, der Tierschützer sei zum Gatterzaun geflüchtet, der andere es sei Richtung Süden gewesen, der eine meinte, der Vorfall habe sich abgespielt, nachdem Mayr-Melnhof bereits gefahren sei, der andere sagte, es sei davor gewesen, der eine meinte sein Kollege habe den Tierschützer am Bauch umklammert gehalten, der andere wusste davon nichts usw. Die Richterin schaute verständnisvoll, wollte Widersprüche nicht protokollieren und sagte dem einen Zeugen mehrmals, er solle sich seine Aussage noch einmal überlegen, weil sie der des anderen Zeugen widerspreche. Ein, gelinge gesagt, seltsames Verhalten einer Richterin. Schließlich erklärte sie dem Anwalt des VGT, dass der zweite Zeuge schließlich 76 Jahre alt sei und da könne man ja nicht erwarten, dass er sich an alles erinnere. Eine vom VGT geforderte Nachstellung des Vorfalls, die die Falschaussagen der beiden Jäger klar gezeigt hätte, verweigerte die Richterin.

Was mich wirklich an der Haltung der Richterin überrascht, ist der Umstand, dass die Version der beiden Opfer in jeder Hinsicht stimmig und nachvollziehbar ist. Alle bekannten Fakten stimmen zwanglos mit dieser Version überein. Im Gegensatz dazu steckt die Mayr-Melnhof Version voller Widersprüche, die da sind:

– Er will die beiden Opfer unabhängig voneinander zufällig jeweils am Überstieg ins Gatter überrascht haben.
– Der eine Tierschützer soll in einer Bewegung von der anderen Gatterseite über den Überstieg nach außen gesprungen sein, was physikalisch unmöglich ist.
– Er hätte auch in 2 Minuten 550 m in den Süden laufen und ins Gatter eindringen müssen, was physikalisch nicht möglich ist.
– Die beiden Opfer sollen jeweils alleine ins Gatter eingedrungen sein, ohne jeden Sinn.
– Beide sollen keine Videokamera gehabt haben, der eine sogar zusätzlich kein Funkgerät. Was die beiden dann dort gemacht haben sollen, bleibt unklar.
– Mayr-Melnhof gab als Zeuge an, dass er sich mitten bei der Auseinandersetzung zu seinem Auto begeben hat und dann wieder kam. Sein Opfer meint, dass er da die geraubte Videokamera in sein Auto gelegt hat.
– Der andere Tierschützer soll mitten in der Mittagspause in ein leeres Gatter eingedrungen sein.
– Warum hatte ein Tierschützer beim Überfall rechts keinen Handschuh an, links aber schon, wenn er damit keine Kamera gehalten hat?
– Mayr-Melnhof und seine bezahlten Schläger sollen sich zufällig alle drei unabhängig voneinander in der Uhrzeit des Vorfalls um 1 Stunde geirrt haben.
– Die beiden Opfer sollen ihre Verletzungen und ihre Version der Gewaltattacken spontan und unabhängig voneinander erfunden haben. Sie sprachen ihre Erlebnisse nämlich gleich vor Ort auf ihr Handy. Einer müsste sich absichtlich seine eigene Hand verletzt haben. Wozu eigentlich?
– Warum sind die beiden, wenn sie wirklich am Überstieg überrascht worden wären, eigentlich nicht ins Gatter davon gelaufen, statt brav zu Mayr-Melnhof hinaus auf die Straße zu gehen?
– Wozu ist Mayr-Melnhof mit 2 Bodyguards, die er extra telefonisch bestellt und in sein Auto gesetzt hat, in der Mittagspause außerhalb des Gatters umhergefahren, außer er wollte Tierschützer überfallen?

2 Gedanken zu “Bericht: Verhandlung Maßnahmenbeschwerde gegen Gewaltangriff Mayr-Melnhof

  1. Überprüft (falls möglich) doch einmal welche Kontakte die Richterin hat oder zu welcher Gruppe von Personen sie sich hingezogen fühlt (oder angehört). Könnte ja sein, dass die gute Frau selbst Gatterjägerin ist oder ein oder mehrere Beteiligte persönlich kennt. Nutzt euer Team einmal für Faktenchecks dann wüsste man mehr…

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