22. Dezember 2024

Antwort von mir an Hardcore Jäger Rudolf Gürtler

Rudolf Gürtler ist wieder aktiv. Er hat nun 3 öffentliche Statements verschickt (darunter: https://martinballuch.com/reaktion-der-hardcore-jaegerschaft-2-brief-von-rudolf-guertler/), in denen er neben einigen JägerInnen auch mich und den VGT angreift. In seinem letzten Email klang das z.B. so:

“In vielen Landesjagdgesetzen ist die Jagdausübung in gesetzlich bewilligten Jagdgehegen zulässig. Daher ist bei den militanten Aktionen der Vereins gegen Tierfabriken fraglich, ob die mediale Selbstdarstellung zur angeblichen Weltverbesserung eigentlich Tierschutz ist und inwieweit deutlich mehr Spenden in Kampagnen – etwa zur Anschaffung von Drohnen – als in den wirklichen Tierschutz fließen. Es wäre zu prüfen, inwieweit Aktionen gegen Verfassung und Landesgesetz nicht einen strafbaren Tatbestand darstellen.
[…]
Zuletzt wurde vom VgT dargestellt, wie ein Reh in einen Kulturzaun getrieben wurde, aber offensichtlich vom eigenen Kameramann, der den Fluchtweg blockiert hat. Offenbar kennt der gute Herr Balluch das Sprichwort „Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es wieder !“ nicht. Gerade Herr Balluch, der so mutig immer auf denselben Ali Mensdorff hintritt, jammert plötzlich über sein tragisches Schicksal und seine Verfolgung, weil sich dieser Mensdorff gegen dessen Überwachungsmethoden mit Drohnen (Gefahren analog Vorfall Hirscher) zu wehren beginnt.”

Dazu habe ich nun ihm und seinem Adressatenkreis dieses Email gesandt:

Sehr geehrter Herr Gürtler!

Da Sie mich in Ihren Emails immer als satanischen Gegenpol erwähnen, erlaube ich mir eine Antwort.

Während Ihre Seite in Tierschutzaktivitäten einen Affront gegen die göttliche Schöpfung ortet und sich alljährlich in Hubertusmessen geschossene Tiere segnen lässt, stehen meine tierethischen Thesen vollständig auf dem Boden der Naturwissenschaften und folgen dem Geist der Aufklärung im Sinne von Immanuel Kant. Sie werden mir kein religiöses Dogma zeigen können, auf dem mein Gedankengebäude fußt. Stattdessen steht das Unvollständigkeitstheorem der mathematischen Logik von Kurt Gödel im Zentrum. Sie waren ja bei einem meiner Vorträge und hätten dort gerne eine rationale Kritik vorbringen können, stattdessen riefen sie lediglich trotzig heraus, Hunde hätten keinen Verstand, sondern würden nur nach Instinkten und Konditionierung handeln. Und auf Basis dieser Ihrer vermutlich religiösen Überzeugung, mangelt es dem Hund schließlich an Ebenbildlichkeit Gottes, haben Sie eine Verfassungsklage gegen das Verbot, Jagdhunde in der Ausbildung mit Elektroschocks zu traktieren, eingebracht. Dass auch hier der Tierschutzgedanke obsiegte ist für Sie wahrscheinlich nur ein Zeichen dafür, dass selbst im Verfassungsgerichtshof nur noch “Extremtierfanatiker” sitzen würden.

So jedenfalls bezeichnen Sie in Ihrer Aussendung vom Februar 2013 sämtliche Tierschutzorganisationen und rufen zum Kreuzzug gegen sie auf (Wortlaut siehe: https://martinballuch.com/jager-will-detektive-auf-tierschutzvereine-ansetzen/). Dabei schlagen Sie sogar vor, dem VGT und mir Detektive hinterher zu schicken, um irgendwelche Schmutzwäsche zu entdecken, die Sie dann öffentlich waschen könnten. Für einen entsprechenden Finanzfonds zwecks derartiger Aktivitäten würden Sie 10.000 Euro spenden. Ich bat Sie anlässlich dieser Aussendung um eine rationale Diskussion, doch Sie verweigerten das, obwohl Studierende der BOKU bereits einen Event dazu organisiert hatten. Bemerkenswert, dass Sie uns TierschützerInnen mit “Extremfanatismus”, “Messias” und Tierreligionsgemeinschaft betiteln, aber unser freundliches Angebot zur rationalen Diskussion ausschlagen. Fürchten Sie unseren religiösen Eifer oder doch eher die besseren Argumente?

In Ihrer Aussendung von 2013 lassen Sie sich zu folgender Aussage hinreissen: “Wir müssen im Jagdwesen viel deutlicher bloß stellen, dass abartiges Schießen auf abartige, gezüchtete Kreaturen unser Handwerk in den Dreck ziehen. Wir müssen den Transport tausender trophäentragender Arten quer durch Europa unterbinden, um die fragwürdigen Geschäfte mit Zuchtexemplaren zu unterbinden.” Ist hier am Ende die Rede von der Gatterjagd und dem Aussetzen gezüchteten Federwilds? Sie haben Recht, es ist abartig, zig tausende Wildschweine in Gattern zu züchten – und bei Bedarf quer durchs Land zuliefern zu lassen – obwohl in freier Wildbahn momentan viel zu viele Wildschweine die Landwirtschaft schädigen. Sie haben Recht, kapitale Rothirsche, Damhirsche und Muffelwidder im umzäunten Gatter zahlenden Jagdgästen vorzutreiben ist pervers und erinnert mehr an den Stierkampf, das Hetztheater oder das Kollosseum im Alten Rom, als an die Jagd. Sie haben Recht, dass Mensdorff-Pouilly sich jedes Jahr tausende Fasane, Stockenten und Rebhühner aus ungarischer Züchtung schicken lässt, um sie vor seinen Jagdgästen auszusetzen, ist zumindest fragwürdig. Und Sie haben zweifellos Recht, dass damit das Jagdwesen in den Dreck gezogen wird. Kein Wunder, dass so viele Jäger und Jägerinnen dagegen sind.

Ich habe in den letzten Monaten zig Treibjagden im Gatter mit eigenen Augen gesehen. Ich habe die Rehe gesehen, die in Todesangst immer wieder gegen den Gatterzaun springen, bis sie sich verletzen. Ich habe Rotwild, Damwild und Muffelwild gesehen, das stundenlang mit aufgerissenen Augen, heraushängender Zunge und schwerer Atmung hin und her hetzt. Ich habe Jagdhunderudel gesehen, die führende Bachen verfolgen und noch gestreifte Frischlinge von der Mutter trennen. Ich habe all das erst gestern im Jagdgatter von Mensdorff-Pouilly in Bildein gesehen, zu einer Zeit im Jahr, zu der alle genannten Tiere eigentlich Schonzeit haben müssten. Im Jagdgatter Weber bei Strem gab es diese Saison seit Oktober bisher 12 Treibjagden. Letzten Samstag meldete mein Zählgerät 156 Schüsse, nachdem die Jagd gerade einmal 90 Minuten gedauert hatte.

Ich habe vermutlich wesentlich mehr Fasanerien als sie gesehen, sowie künstliche Ententeiche mit Elektrozaun und tausenden Insassen, oder Rebhuhnvolieren. Waren Sie einmal in Brütereien in Tschechien und Ungarn oder in der Großfasanerie Nickelsdorf, von wo diese Tiere mit ihren Schnabelsperren stammen? Der Massenabschuss danach ist ein seltsames Spektakel. Wenn sie die Zeit seit dem Aussetzen überhaupt überlebt haben und nicht von Autos überfahren oder Raubtieren gerissen wurden, dann stehen sie nun dem Trommelfeuer der Schützen gegenüber.

Ich kann Ihnen sagen, dass die große Mehrheit der Menschen heute in Österreich diese Abschießbelustigungen nicht mehr hinnehmen will. In Sachen Tierschutz haben Sie den Anschluss an die Mehrheitsmeinung verloren. So schwärmen Sie in Ihrem Statement 2013 von Pelzfarmen, die in Österreich bereits 1998 verboten worden sind. Aber ich biete Ihnen gerne noch einmal an, das Wasser zu testen. Wir lassen gerade 4 Gutachten zur Jagd auf gezüchtete Tiere ausarbeiten. Ich würde mich freuen, die darin angeführten rationalen Argumente mit Ihnen in einer öffentlichen Diskussion abwägen zu können. Das wäre doch die Gelegenheit, um der Öffentlichkeit ein für alle Mal zu zeigen, wer hier religiös-fanatisch und wer hier rational-naturwissenschaftlich argumentiert, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Balluch

4 Gedanken zu “Antwort von mir an Hardcore Jäger Rudolf Gürtler

  1. @naturfreund: Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. In diesem Fall ging der Brief aber an zahlreiche AdressantInnen aus der Jägerschaft, alle Landesjagdverbände usw., die ich ja überzeugen will. Da wähle ich ihre Sprache, damit wenigstens diese Hürde nicht im Weg steht.

  2. Schöner Artikel, allerdings bin ich der Meinung, dass man Jägersprech den Jägern überlassen sollte.
    Die Tiere heißen Rothirsch, Damhirsch und Mufflon; und nicht Rotwild, Damwild und Muffelwild!

  3. Quelle http://www.jagd-noe.at/ http://NEUE ARTIKEL AUF JAGD-NOE.AT

    Sehr geehrter DrDr.Balluch das mit den freundlichen Gruessen würde ich weglassen,denn der werte Rechtsanwalt und Gerichtlich Beeidete Sachverständige Dr. Gürtler ist eher dem Begriff Feind zuzuordnen, weil er doch schon vor einigen Jahren dazu angeregt hat, Sie und auch Ihre Aktivisten mit Klagen einzudecken,mir ist diese zweifelhafte Tierschutzsprozess in Erinnerung, der gegen Sie initiert wurde, soweit mir Erinnerlich hat eine Richterin während des Prozesses zu einem Schriftsachverständigengutachten gemeint, dass noch immer Sie bestimmen würde, welches Gutachten für den Prozess wesentlich sei, also nicht das Sie Entlastende sondern das aus den Fingern gesogene der Staatsanwaltschaft. Gott sei Dank hat man Sie freigesprochen ansonsten hätten Ihre Gegner ja gesiegt.
    Dr. Rudolf Gürtler – Streitbarer Doyen oder Hüter des Grals der Jagd und Fischerei?
    DR. RUDOLF GÜRTLER – STREITBARER DOYEN ODER HÜTER DES GRALS DER JAGD UND FISCHEREI?

    Autor: ShopAdmin/Mittwoch, 16. April 2014/Themen: Jagd in NÖ, Interviews, Rund um die Jagd, Persönlichkeiten und Jagd
    Bewerten Sie diesen Artikel: 3.9
    Weit über sein Jagdgebiet im Bezirk Lilienfeld hinaus ist Herr Mag. Dr. Gürtler (emeritierter Rechtsanwalt in 1010 Wien und emeritierter gerichtlich beeideter Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen) ein Inbegriff in der und für die Jagd bzw. die Fischerei. Gleichzeitig aber auch als jemand, der – als Anwalt des Wildes – das Recht, insbesondere für Lebensraum, Wild und Jagd, durchzusetzen bestrebt ist und es auch vermag! Aktuell kann man in den lokalen Schlagzeilen der „Lilienfelder Medienlandschaft“ die Vorgänge rund um das Thema „Mountainbike versus Jagd“ lesen und verfolgen.

    Was liegt näher, als einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und Herrn Dr. Gürtler zu einem Interview zu bitten?

    Normalerweise werden die Fragen vorbereitet und Punkt für Punkt abgearbeitet, aber in diesem Fall erzählte jemand aus seinem Leben, von seinem Zugang zur Jagd, wie er die Zukunft des Waidwerks sieht, wie wichtig es ist auch manchmal „Flagge zu zeigen“ und was es heißt, die Jagd als Lebensphilosophie zu haben und zu praktizieren. Aber lesen Sie selbst!

    Nach einem herzlichen Empfang durch den Hausherrn und dessen Jagdhund ging es in die gemütliche Jagdstube des Hauses:

    Die Jagd wurde ihm quasi in die Wiege gelegt: sein Großvater jagte bereits im Gebiet Steinalpl, Frein bei Mürzsteg (ab 1948), sein Vater an den Südhängen der „Kräuterin“ (im Gebiet der Wildalpen). Eigentlich wollte er Zoologie studieren, allerdings plädierte seine Familie für die „Juristerei“. So verband er, nachdem die Anwaltsprüfung abgelegt war, die Passion mit dem Beruf und wurde Gerichtssachverständiger für Jagd und Fischerei.

    Das Standardwerk „NÖ Jagdrecht“ gestaltet und kommentiert er seit der 2. Auflage (aktuell ist die 7. Auflage erhältlich). Jagdlich war u.a. der Herzog Albrecht von Bayern sein Vorbild, dessen Andenken sich Herr Dr. Gürtler noch heute sehr verbunden fühlt.

    Seit dem Jahr 1972 bejagt er die Gründe des Stifts Lilienfeld rund um den Muckenkogel und die Klosteralm. Da, wo jetzt sein Jagdhaus steht, war damals bis zur Unrechttraisen Besitz der Fürsten von und zu Liechtenstein. Was lag also näher, als einen Grundtausch zu entrieren, der auch am Ende des Tages für das Stift Lilienfeld eine sinnvolle Ergänzung ergab. Das Stift hatte damals noch Gründe am Südhang des Högers. Der Fürst von und zu Liechtenstein verkaufte nun die Gründe an einen gewissen Herrn K, seines Zeichens Architekt. Dieses Erbe ging nun im Zuge der Erbfolge an seinen Sohn. So wurden im Jahre 2002 schlussendlich ca. 500ha getauscht. Gründe am Südhang des Högers und ein Fischereirecht gingen in das Eigentum des Herrn K. über.

    2002 war auch für Herrn Dr. Gürtler ein Schicksalsjahr, da er sich bei einem Schiunfall seine linke Schulter lädierte, so dass das Schrotschießen weder Spaß machte, noch zufriedenstellende Ergebnisse lieferte. Lachend bezeichnet sich daher Herr Dr. Gürtler als „halben Jäger“, wobei sich aber in der Zwischenzeit ein gewisser Genesungsprozess einstellte.

    Versuche „Auerwild“ wieder anzusiedeln (nach der Methode von Prof. König) scheiterten an der Nässe, Kälte, der fast Monokultur des Waldes und dem Störfaktor Parafliegen mit Adlereffekt für Waldhühner.

    Eigentlich, so Herr Dr. Gürtler weiter, müssten Jagd und Natur- sowie Tierschutz ja zusammenarbeiten und nicht getrennte Wege beschreiten. Der „Tierlugner Aufhauser“, der in Aiderbichl mit begnadetem Geschäftsmodell wenige Haustiere füttert, ist ein ungerechtes Signal. Wir Jäger müssen selbst, durchaus mit nachhaltiger Nutzung für ausgeglichene Altersstrukturen und gleichzeitig für eine artgerechte Fütterung sorgen. Wird die Biomasse Hirsch nicht gefüttert, so bedient sich dieser am Wald, so einfach funktioniert das.

    Ein Verdienst unter vielen von Herrn Dr. Gürtler ist seine Mitwirkung im „CIC“ (Conseil International de la Chasse / International Council for Game and Wildlife Conservation; „http://www.cic-wildlife.org/“) mit Sitz in Wien und operativem Büro in Budapest. Nach der Ära von Dr. Heinrich III Prinz Reuß wurde er österreichischer Delegationsleiter und organisierte die Generalversammlung 1995 in Wien. Die Anpassung der Trophäenbewertungskriterien nach „CIC“ an die Waidgerechtigkeit wäre ohne Engagement gegen Hirschzuchten a la Burlei sicher nicht möglich gewesen.

    Für die Tätigkeit im Internationalen Jagdwesen wurde Dr. Gürtler bei der CIC Generalversammlung 2013 von der Ungarischen Regierung mit dem Offizierskreuz des Ungarischen Verdienstordens ausgezeichnet, da der Prophet im Ausland oft mehr geschätzt wird.

    Die Ausübung der Funktionen als vormaliger Vorsitzender des NÖ Landesfischereiverbandes, Past-Vizepräsident des Vereins „Grünes Kreuz“, Initiator der Jägermesse im Dom zu St. Stephan und Past-Vizepräsident des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbandes runden die Tätigen und Ambitionen von Herrn Dr. Gürtler ab.

    Eine spürbare Regung war beim Interviewpartner beim Thema „Mountainbike“ zu bemerken:

    Aber der Reihe nach:

    Bereits im Jahre 1999 strengte Herr Dr. Gürtler ein Verfahren gegen einen Mountainbiker an, der beim Bergabfahren mit einer Kuh kollidierte und anschließend im Spital behandelt werden musste.

    Gegen das Urteil der 1. Instanz legte der Beklagte Berufung ein. Der OGH entschied und gab dem Kläger Recht. Im Urteil gab es richtungsweisende Begründungen und Argumentationen (Grundsatzurteil vom 21. Juni 2000, GZ 1 Ob 159/00i):

    1. Ob ein Weg für das Befahren mit dem Mountainbike freigegeben wird, hat a) der Grundeigentümer und b) der Jagdpächter gefragt zu werden,

    2. auch der Pächter ist aktiv klagslegitimiert (d.h. auch dieser kann eine Klage einbringen),

    3. Mountainbiken hat eine immanente störende Wirkung (dem Verhalten nach die Eignung innewohnt, das Wild zu stören und damit den Jagdbetreib zu stören) für Wildtiere und

    4. Der Jagdpächter musste keine konkrete Beunruhigung, etwa eines speziellen Wildtieres, beweisen.

    Zusammenfassung aus dem höchstgerichtlichen Urteil, wonach

    „ein Jagdausübungsberechtigter gegen Störungen innerhalb seiner rechtlichen Befugnisse nicht nur auf die Erstattung von Verwaltungsanzeigen verwiesen wird, sondern auch Unterlassungsklagen einbringen kann (RIS-Justiz RS0118323; SZ 2003/143). Auch zum NÖ Jagdgesetz wurde festgehalten, dass die Berechtigung zur Abwehr störender Einflüsse auf das Jagdrevier auch dann gegeben ist, wenn eine konkrete Beunruhigung nicht nachgewiesen wurde, aber dem Verhalten nach die Eignung innewohnt, das Wild zu stören und damit den Jagdbetrieb zu beeinträchtigen (RIS-Justiz RS0113799).

    In diesem Zusammenhang wurden etwa sowohl Nachtsafaris (7 Ob 251/03t = SZ 2003/143) aber u.U. auch Mountainbikefahren als solche Verrichtungen angesehen (1 Ob 159/00i; ähnlich zum Modellflugbetrieb 5 Ob 204/01p).

    An diesen Grundsätzen kann es auch nichts ändern, wenn der Grundeigentümer in diesem Fall der Präsident eines Paintball-Vereins ist. Dies schon deshalb, weil der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, dass der Gesetzgeber auch verfassungsrechtlich einwandfrei Eigentumsbeschränkungen verfügen kann, wenn dies nicht den Wesensgehalt des Grundrechts berührt und im öffentlichen Interesse liegt (RIS-Justiz RS0038544 mzwN). Davon kann aber schon im Hinblick auf das Bedürfnis nach einer geordneten Ausübung der Jagd ausgegangen werden (vgl. VfSlg 91221; EGMR Bsw 9300/07).

    Soweit der beklagte Verein sich auf eine „ortsübliche Benutzung“ iSd § 364 Abs 2 ABGB bezieht (vgl auch RIS-Justiz RS0010587 – zur Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung), wurde der dahingehende Einwand nicht konkretisiert. Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, inwieweit das Verhalten des Vereines als „ortsüblich“ zu qualifizieren wäre.

    Im aktuellen „Mountainbike Fall“ brachte Dr. Gürtler eine Unterlassungsklage gegen vier Radfahrer ein bzw. fordert nachstehendes Urteil:

    1. Die beklagten Parteien sind bei sonstiger Exekution schuldig, das Befahren des von der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld festgestellten Jagdgebietes Lilienfeld 7, insbesondere über alle von der Landesstraße B 20 bzw. vom öffentlichen Gut direkt in das Jagdgebiet Lilienfeld 7 führenden Forststraßen, im Besonderen aber auch die Forststraßen, welche über die Höhenstraße von der Grundgrenze beim „Grünen Tor“ beginnen, mit Fahrrädern zu unterlassen.
    2. Die beklagten Parteien sind weiters zu ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Urteiles bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

    Nun ist dieses Thema „Mountainbiken“ sicherlich geeignet eine gewisse Polarisation zu begründen, die Rechtsprechung ist zwar eine eindeutige, aber die Begleitumstände dieser „Causa“ sind trotzdem vollkommen unakzeptabel:
    Ich möchte daher betroffen festhalten, dass es sich nun ein „Ehrenmann“ gefallen lassen muss, dass Drohungen gegen Leib und Leben kommuniziert, Schmähschriften verfasst und Verbalinjurien geäußert werden. Dies ist sowohl aus juristischer, als auch aus humanistischer Sicht heraus kategorisch abzulehnen und als zutiefst verwerflich einzustufen – egal wie man zum Thema steht! Wo sind denn da die Stimmen der Loyalität, wo die Grenzen, die Ethik und Moral?

    Nicht aus Selbstzweck, nicht aus Zwang, sondern aus der christlichen Überzeugung des Teilens heraus wurden in der Vergangenheit unzählige Einladungen ausgesprochen, die allesamt freudig angenommen wurden. Viele Jungjäger durften ihren ersten Gams (Herr Dr. Gürtler spendet diese Abschüsse jedes Jahr für die Jungjägerinnen und Jungjäger des betreffenden Jahres) im Revier Lilienfeld 7 erlegen. Unterstützung und Tipps aus dem Fundus eines fermen Jägers und erfahrenen Juristen wurde ebenfalls vielerorts kostenlos gegeben und dankend jahrzehntelang angenommen! Und nun?

    Eine Damen aus der „Shimanoquadriga“ nahm sich sogar im Rahmen einer Almmesse Anleihe bei Eugene Delacroix und seinem Bild „Die Freiheit führt das Volk (La Liberte´guidant le peuple, gemalt 1830; hängt jetzt im Louvre), allerdings glaube ich kaum, dass sich die Nämliche für die Freiheit des Muckenkogels einsetzte, sondern eher, dass der Umstand der „Provokation“ als erfüllt erschien.

    Zurück zum Gespräch:

    Je länger die Unterhaltung im Forsthaus dauerte, desto umfassender und facettenreicher zeichnet sich ein Gesamtbild ab.
    Die verschiedenen Themen und Ansätze, wie z.B.:

    · Die Beauftragung der Studie „Wildökologischen und jagdliche Stellungnahme zu den multiplen Ursachen von Wildschäden im Jagdgebiet Lilienfeld 7 des Stiftes Lilienfeld.“ Hier wurden die Ursachen die verschiedenen „Störfaktoren“ analysiert, auch welchen Einfluss die Jagd, wie sie dort ausgeübt wird, hat. Welche Möglichkeiten es zu Vermeidung gibt, welche Rolle die Öffentlichkeitsarbeit hat etc.
    · „Neue Schusszeiten für das Rot- und Rehwild“: Wobei hier ein ganz klares „Nein“ – im Sinne des Wilds- ausgesprochen und von Herrn Dr. Gürtler argumentiert wurde.
    · „Die neue Kronenhirschregelung im Bezirk“: welche Auswirkungen dies auf den Altbestand haben wird, wie das früher war (§ 86 Abs 1 NÖ Jagdgesetz 1974 in den Paragraphen §§ 26 und 26a NÖ Jagdverordnung 1974 etc. und
    · „Bleifreie Munition“ und „Gefährdungspotential für die Jäger“
    legen Zeugnis für die Jagd im originären Sinne ab.

    Ein wesentlicher Punkt und Umstand, der beiläufig übersehen wird, so Herr Dr. Gürtler weiter, ist derjenige, dass vollkommen – verschuldensunabhängig – also selbst bei Erfüllung des von der Behörde unter Verwaltungsstrafsanktion vorgeschriebenen Abschusses, ein eventueller Wildschaden vom Pächter zu bezahlen ist.

    Im Bundesland Mecklenburg – Vorpommern trägt man dahingehend bereits Rechnung, dass eine „Wildschadensausgleichskasse“ eingerichtet wurde („http://www.wsak-msp.de/“). Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursache Wildschäden auszugleichen, es besteht eine Verpflichtung zur Beitragsleistung (Sach-, Grund-, Schadens- und Grenzbeitrag).

    Für die Zukunft wünscht sich Herr Dr. Gürtler, dass dem Wild ein gewisser Prozentsatz einfach für die „Waldnutzung“ – bis zu dem eben kein Schaden vorliegt – verfügbar gemacht werden sollte, dies sowohl aus der Sicht der Jagd, als auch aus der Perspektive der Haftung heraus.

    Gegen Ende des Gesprächs, wie es unter Jägern so ist bzw. verbindet ja bekanntlich die Jagd, wurden natürlich Jagderlebnisse, gemeinsame Jagdbekannte und Schnurren (z.B.: der Joschi, alias „Yeti vom Muckenkogel“) zum Besten gegeben.

    Die Zeit verging wie im Fluge, während dieser Stunden fing es an zu regnen, aber die Stube strahlte nach wie vor ihre Behaglichkeit aus, die einlud weiter zu verweilen. Allerdings, der Blick auf die Uhr mahnte zur Heimkehr und so verabschiedete ich mich vom Hausherrn.

    Fazit:

    Streitbarer Doyen – ja und Hüter des Grals der Jagd und Fischerei –ja!

    Waidmannsheil,

    Ihr
    Gerhard Amler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert