19. März 2024

Anzeige gegen Pröll-Jagdgatter wegen § 180 StGB “Vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt”

Schon vor geraumer Zeit haben der VGT und der Ökojagdverband Anzeige wegen Tierquälerei und Waldverwüstung gegen die BetreiberInnen eines Jagdgatters für den massenhaften Abschuss von Wildschweinen erstattet, siehe https://martinballuch.com/strafanzeige-wegen-tierquaelerei-gegen-die-elite-der-jaegerschaft/. Der nö Landesjägermeister Josef Pröll, sowie die Herren Alfons Mensdorff-Pouilly und Christian Konrad, die dort geschossen haben, mauern. Weder äußern sie sich in der Öffntlichkeit, noch reagieren sie sonst irgendwie auf die Anzeigen. Dafür, so hört man, trauen sie sich heuer nicht mehr, im Gatter zu schießen. Die diesjährige Treibjagd auf gefangene Wildschweine wurde abgesagt. Fast könnten sie einem leidtun.

Dafür wurde jetzt eine weitere Anzeige des Ökojagdverbands eingebracht, und zwar wegen § 180 des Strafgesetzbuchs wegen “Vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt”. Bei einem der schweren Regenfälle konnte dokumentiert werden, dass der durch die hohe Dichte der herangemästeten Tiere im Gatter völlig zerstörte Waldboden das Regenwasser nicht mehr aufnehmen kann. Stattdessen fließt es direkt ins Tal: 50 Millionen Liter Wasser pro Stunde, nur aus diesem Gatter.

Aufgrund der ständigen Hochwassergefahr wird nun mit Steuergeldern ein Hochwasserauffangbecken im Tal unterhalb dieses Gatters gebaut. Auf Anfrage erklärt die Landesregierung, dass sie keinen Zusammenhang zum Gatter sehe. Allerdings ist der nö Landeshauptmann Erwin Pröll just der Onkel des angezeigten nö Landesjägermeisters Josef Pröll.

Hier die Anzeige im Original:

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2 Gedanken zu “Anzeige gegen Pröll-Jagdgatter wegen § 180 StGB “Vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt”

  1. “Anzeige gegen Pröll Jagdgatter”- da hol mich doch der Teufel- sind wir hier bei “Heute” und Co?
    Das Gatter gehört nicht ihm nicht einmal..

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