28. April 2024

Anzeige gegen Schweinefabrik wegen fehlender physisch angenehmer Liegefläche

Seit Sommer 2022 gibt es eine neue Bestimmung in der Verordnung zur Schweinehaltung. Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung fordert für alle Schweine einen Zugang zu einem physisch angenehmen und sauberen Liegebereich, auf dem alle Schweine gleichzeitig nebeneinander liegen können. Und fast niemand hält sich daran. Keine Vollspaltenboden-Schweinefabrik schert sich um dieses Gesetz.

Um dem Rechtsstaat doch noch zum Durchbruch zu verhelfen, habe ich diesen Umstand wieder angezeigt. Und werde das wieder und wieder tun, bis endlich der gesetzliche Zustand hergestellt ist.

Mitgeschickt habe ich diese veterinärfachliche Stellungnahme von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert