26. Dezember 2024

Audiobericht: Prozess gegen eine Zwangsmaßnahme der Polizei bei Mensdorff-Pouilly Jagd

Nach mehr als 3 Jahrezehnten politischem Aktivismus weiß ich sehr gut, dass keine Rechte unsere Freiheiten zu sichern vermögen, wenn wir nicht bereit sind, für sie einzutreten und sofort gegen die Behörden vorzugehen, sollten sie uns unsere Freiheit einschränken. Das ist der falsche Ort für Toleranz. Jeder Schritt zurück ist mehr oder weniger unumkehrbar. Die Freiheiten für Protestaktivitäten existieren nur genau so weit, so weit wir sie erkämpfen und verteidigen. Deshalb habe ich gegen eine Zwangsmaßnahme der Polizei am 20. November 2015 im Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde eingebracht, die heute am Landesverwaltungsgericht Eisenstadt verhandelt wurde.

Damals fuhr ich mit 3 TierschützerInnen auf einer öffentlichen Straße auf eine Jagdgesellschaft zu. Der Jagdaufseher kam aus dem Feld und forderte mich zur Ausweisleistung auf. Ich verweigerte das. Daraufhin ordnete er seinen Jagdhelfern an, mich mit zwei Fahrzeugen zu blockieren und am Wegfahren zu hindern. Am Steuer eines der beiden Fahrzeuge saß er sogar höchstpersönlich. Ich rief die Polizei mit dem Notruf zu Hilfe. Die kam auch schließlich, setzte aber die Blockade fort und ließ mich nicht wegfahren. Man sagte mir, meine BegleiterInnen im Auto müssten ihren Ausweis zeigen, ansonsten würden sie festgenommen, und bis zur Ausweisleistung könne ich nicht wegfahren. Am Foto oben sieht man, wie einer der Beamten direkt vor meiner Motorhaube steht, ein anderer hinter dem Auto, während ein Dritter mit seinen Vorgesetzten telefoniert. Nach gut 2 Stunden, es war schon dunkel geworden und die Jägerschaft hatte zu jagen aufgehört, ließ man mich fahren. Genau so beschrieben das auch die drei involvierten Polizisten in ihrer Zeugenaussage im Vorfeld des Prozesses. Doch heute hörte sich das ganz anders an. Während der Jagdaufseher ehrlich zugab, mich blockiert zu haben, obwohl ich die öffentliche Straße nie verlassen hatte, behaupteten die 3 Polizisten plötzlich, ich hätte jederzeit wegfahren können. Einer sagte zwar noch, einer der anderen hätte mir das Wegfahren verboten, doch relativierte er das bei nochmaliger Befragung dahingehend, dass mir nur gesagt worden sei, ich dürfe so lange nicht wegfahren, bis ich meinen Ausweis gezeigt habe. Auch dass die Polizei meine persönlichen Daten brühwarm an den Jagdaufseher weitergegeben hat, wurde bestritten, obwohl es vor meinen eigenen Augen geschehen war. Ja, die Polizei hatte sogar gesagt, sie wolle unsere Daten, um sie dem Jagdaufseher zu geben, weil dieser ein Recht darauf hätte.

Der Richter wird nun schriftlich urteilen. Wir dürfen gespannt sein, ob er sich von den ganz offensichtlich nicht richtigen Aussagen der Polizisten beeindrucken lässt. Aber die Moral von der Geschichte: bei jeder Amtshandlung der Polizei muss man in Bild und Ton das Vorgehen der BeamtInnen dokumentieren, weil im nachhinein zählen nur objektive Fakten. Darauf, dass die Polizisten selbst die Wahrheit sagen, kann man genauso wenig bauen, wie darauf, dass einem ein Richter oder eine Richterin glauben.

Hier eine Audioaufnahme der Zusammenfassung des Verfahrens:

20160322MaßnahmePolizeiAMP

2 Gedanken zu “Audiobericht: Prozess gegen eine Zwangsmaßnahme der Polizei bei Mensdorff-Pouilly Jagd

  1. Sehr geehrte Herr Balluch, ich bewundere und verneige mich vor Ihrem Schaffen! Ich bin ein Freund der Tiere aber die Arbeit die sie in diesen demokratisch dunklen Zeiten für unsere Meinungsfreiheit und Demokratie verrichten ist einzigartig. Sie sind für mich ein Bollwerk in diesem korrumpierten Land, jeder dieser Pseudojournalisten sollte sich von Ihnen was abschauen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft zum weitermachen!!!

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