Der Vorfall liegt schon viele Monate zurück, https://martinballuch.com/illegale-jagd-und-noetigung-im-gatter-mailberg-anzeige/. Eine Protestlawine hatte im Jagdgatter Mailberg den Abschuss der zahmen Wildschweine verhindert. Umso größer die Aufregung, als nach Ende der erlaubten Treibjagdsaison im Gatter, nämlich im Februar, aus dem Jagdgatter Mailberg Schüsse zu hören waren und jemand den Zugang mittels Hinweistafel, es finde eine Jagd statt, zu verhindern versuchte. 5 verschiedene AnrainerInnen kontaktierten den VGT mit dieser Information, einige sandten auch Fotos. Ein Anrainer allerdings war mit einem Jäger vor Ort konfrontiert. Mir wurden eine Sachverhaltsdarstellung des Vorfalls und 2 aussagekräftige Filmclips geschickt. Dem war zu entnehmen, dass der Anrainer blockiert, eingeschüchtert und von einem aufgebrachten Jäger vertrieben worden war, obwohl er nur die Jagdsperre und die Autos potenzieller TeilnehmerInnen dokumentieren hatte wollen. Ich schickte dazu eine Presseaussendung aus, gleichzeit erstattete ich Anzeige wegen Verdachts auf illegale Jagd. Zusätzlich wurde eine Anzeige wegen Verdachts auf Nötigung eingebracht. Daraufhin erschien ein klar gegen den Tierschutz gerichteter Artikel im Kurier, in dem der Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, mit den Worten zitiert war: “Es wird vom VGT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit dargestellt.”
Nun, die Jägerschaft klagt uns ununterbrochen wegen allem Möglichen, das ihr nur so einfällt. Auf einer Jägertagung wurde dazu Klartext gesprochen: man solle den VGT jedes Mal klagen, wenn nur irgendwie möglich, um uns einzuschüchtern und in Essenz abzudrehen. Doch einschüchtern lassen wir uns nicht. Würde ich behaupten, der Generalsekretär der Landesjagdverbände oder sonst jemand aus der Jägerschaft würde lügen, dann käme sofort eine Klage. Also warum sollten wir uns umgekehrt eine derartige Diffamierung gefallen lassen müssen? Es sind die Landesjagdverbände, die uns als militant und radikal darstellen wollen, als jemand, mit dem man nicht reden könne. Ihr Ziel ist es offensichtlich, nicht auf unsere Kritik eingehen zu müssen, sondern uns sozusagen von vornherein aus dem gesellschaftlichen Diskurs auszuschließen. Dazu würde auch beitragen, wenn wir uns einfach gefallen lassen, als Lügner bezeichnet zu werden. Dagegen müssen wir uns also wehren. Deshalb fragten wir zuerst höflich an, ob Herr Lebersorger seine Aussage nicht zurücknehmen würde. Als er darauf nicht reagierte, brachten wir eine Klage auf Unterlassung und Widerruf ein. Der Antrag auf Einstweilige Verfügung dazu wurde heute am Wiener Handelsgericht verhandelt.
Gleich zu Beginn der erste Tiefschlag. Die allerersten Worte der Richterin waren, dass Wildschweine doch lecker seien, dass sie ja im Gatter gut leben würden und dass es daher nicht wichtig sei, wie man sie töte. Würden sie nicht im Gatter gezüchtet, dann würden sie überhaupt nicht leben. Zusätzlich meinte sie, es gäbe ja schon einen längeren Konflikt zwischen dem VGT und der Jägerschaft, “da kann der Ton schon schärfer sein”, wie um die Diffamierung gegen uns zu rechtfertigen. Und dann fügte sie noch an, dass sie nicht glaube, dass das Handelsgericht die richtige Plattform sei, um die Auseinandersetzung über die Gatterjagd zu führen. Alle diese Aussagen waren nicht gerade dazu angetan, Vertrauen in die Unabhängigkeit dieser Richterin zu haben. Zweifellos hatte sie damit ihre Sympathien für die Gegenseite bekundet.
Erschütternd, wie weit die Netzwerke der Jägerschaft reichen. Der Beklagte und sein Anwalt waren Jäger, sowie die beiden Personen, die beim Vorfall aufgetreten sind und im Verfahren heute ZeugInnen waren. Aber es stellte sich bei der Einvernahme auch heraus, dass der Journalist des Kurier ein Jäger war, der sogar extra von Jägerseite angerufen worden war, um über den Vorfall zu berichten. Dabei hat er mit dem Generalsekretär der Landesjagdverbände und mit dem betroffenen Jäger, aber nicht mit mir gesprochen. So entstehen also diese negativen Medienberichte über unsere Aktivitäten!
Hier der Audiobericht zum Prozess: