22. Dezember 2024

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten verweigert Herausgabe von VGT-Videokameras im Wert von € 2500!

Es war schon ein Anklagepunkt im Tierschutzprozess gegen mich: ich würde die Infrastruktur des VGT TierschützerInnen leicht zugänglich machen, von denen ich nicht ausschließen kann, dass sie einer kriminellen Organisation angehören. Wie der totale Freispruch bestätigt, kann ich das ausschließen. Frei zugänglich ist die Infrastruktur des VGT für TierschützerInnen dennoch, auch wenn sie nicht dem VGT angehören.

So haben sich 3 TierschützerInnen für den 6. Dezember 2013 Videokameras ausgeborgt, um damit Tierquälereien zu dokumentieren, wie sie uns sagten. Um was es genau ging, blieb im Dunkeln und in solchen Fällen fragen wir auch nicht genauer nach. Offenbar begaben sich die 3 an diesem Tag in den Dunkelsteiner Wald, um die Treibjagd des Herrn Montecuccoli zu filmen. Dabei wurden sie festgenommen und unsere Kameras beschlagnahmt. Später wurden sie freigelassen und übergaben uns die behördlichen Beschlagnahmebescheide, damit wir unser Eigentum abholen können.

Kaum war ich von dem Sachverhalt informiert, wurde ich bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vorstellig. Die zuständige Beamtin, Bereichsleiterin für Sicherheit und Ordnung Astrid Weber, begrüßte mich zunächst freundlich, nahm die Besitznachweise der Gegenstände durch den VGT in Empfang, kopierte meinen Pass ein paar Mal sorgfältig und teilte mir dann mit, sie werde die Gegenstände aus dem Lager im Keller holen. Als sie 40 Minuten später noch immer nicht zurück war, ahnte ich bereits, dass die Behörde neue Schikanen ausheckte. Anstatt in den Keller zu gehen, hatte sich Frau Weber offenbar mit einem Kollegen besprochen, um Ausreden zu finden, wie sie mich loswerden könnten. Also erschien sie und erklärte mir, die Polizei hätte die Gegenstände zur Spurensicherung übernommen und man wisse nicht, wo sie sich jetzt genau befinden. Sobald das klar sei, werde sie mich anrufen.

2 Tage später erhielt ich folgendes Email von Astrid Weber im Namen des Bezirkshauptmanns:

Sehr geehrter Herr Obmann Mag. DDr. Balluch!

Bezüglich der von Ihnen im Zuge Ihrer persönlichen Vorsprache am 10.12.2013 abgegebenen Unterlagen (1 Schenkungsurkunde und 2 Kaufverträge) wird Ihnen wie folgt mitgeteilt:

Die gegenständlichen Geräte […] wurden im Zuge einer Amtshandlung am 06.12.2013 bei drei Personen […] vorläufig beschlagnahmt.

Es wurde von diesen drei Personen im Zuge der Amtshandlung in keiner Weise eine Verbindung zu dem Verein VGT behauptet. Es wurden auch keine Aussagen gegenüber den einschreitenden Beamten dahingehend getätigt, dass die Geräte im Eigentum eines Dritten stehen würden. Es kann daher von der Behörde auch keine Verbindung zu dem Verein VGT hergestellt werden.

Die vorgelegten Verträge bzw. die Schenkungsurkunde bestätigen lediglich, dass die angeführten Geräte um jeweiligen Kauf- (05.07.2013 und 22.11.2013) bzw. Schenkungszeitpunkt (04.08.2013) möglicherweise im Eigentum des Vereins VGT standen.
Zum Zeitpunkt der vorläufigen Beschlagnahme durch die Exekutivbeamten, nämlich am 06.12.2013, waren die Geräte im Besitz der oben genannten drei Personen.

Wir bedauern, dass wir bis zur Klärung des Sachverhaltes nicht berechtigt sind, Ihnen die angeführten Geräte auszufolgen.

Mit besten Grüßen
Für den Bezirkshauptmann

Mag. Astrid Weber
Bereichsleiterin Sicherheit & Ordnung
Fachgebietsleiterin Polizei/Strafen/Katastrophen/Soziales

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Am Bischofteich 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/9025/37499
Fax.: 02742/9025/37411
e-mail: astrid.weber@noel.gv.at

Mit anderen Worten: Frau Weber behauptet einfach, Kauf- und Schenkungsnachweise reichen nicht aus, um die Eigentumsverhältnisse zu klären. Der VGT hätte ja seit dem Kauf sein Eigentum weiterverkaufen können. Deshalb werde die Behörde dem VGT nichts aushändigen! So will man unsere Tierschutzarbeit sabotieren!

Deshalb schrieb unser Anwalt Stefan Traxler folgenden Brief an Frau Weber:

 

KlagsdrohungBHStPölten

Keine Reaktion!
Morgen wird daher die Klage eingebracht.

10 Gedanken zu “Bezirkshauptmannschaft St. Pölten verweigert Herausgabe von VGT-Videokameras im Wert von € 2500!

  1. Es ist erschütternd solche Meldungen aus einem Land zu hören, welches man eigentlich als Vorzeigebild einer Demokratie zuordnen möchte. Muss man die Einstellung nun revidieren?

  2. Was wirft man diesen Leuten eigentlich überhaupt vor? Ich habe schon im Internet nachgesehen, aber gar nichts darüber gefunden. Gegen wen wird denn ermittelt? Wenn man eine Kamera konfisziert (was ich für rechtswidrig halte), kann die Ermittlung theoretisch ja nur gegen jemanden laufen, der darauf zu sehen ist. Auf dem Film können theoretisch nur Jäger, oder Tiere zu sehen sein. Ermittelt man also gegen die Jäger? So viel ich weiß (das habe ich mühsam im Internet herausgefunden) ist es nicht verboten Menschen zu fotografieren, also ist es auch nicht verboten sie zu filmen. Wenn das stimmt, kann es keine Ermittlung gegen die Tierschützer wegen der Aufnahmen geben, weil filmen nicht verboten sein kann.

    Höchstens könnte es sein, dass sie die Wege verlassen haben, was man aufgrund eines Films aber sicher nicht beurteilen kann.

    “Hierzu sei gesagt, dass alle Jagdgesetze vorschreiben, dass die Hinweistafeln nach der Beendigung einer Sperre umgehend zu entfernen sind, was leider nicht immer der Fall ist. Des Weiteren muss auf den Tafeln die Dauer der Sperre angegeben sein, sonst ist die Sperre ungültig. Wichtig: Jagdsperr- und Wildschutzgebiete dürfen normalerweise auf den bestehenden Wegen durchquert werden. Es gilt meist ein Wegegebot, das heißt, man darf die Wege nicht verlassen. Die rechtlichen Details kann man in den jeweiligen Landesjagdgesetzen nachlesen.”
    http://umwelt.naturfreunde.at/Berichte/detail/29135/

    Ich finde man sollte diese Sache schon ernst nehmen, weil man von der Polizei erwarten sollte, dass sie sich an geltende Gesetze hält. Man fühlt sich als Staatsbürger immer mehr der Willkür von Behörden, bzw. deren Angestellten, ausgeliefert.

    Langsam habe ich das Gefühl, unsere bescheuerte Regierung verkauft erstens den Freiraum Wald, den sie für die Bevölkerung schützen sollte, an ausländische Investoren und schützt die inländischen Großgrundbesitzer auf alle möglichen Arten, damit diese den Wald für sich alleine beanspruchen können. Hoffentlich entsteht endlich eine neue Partei die wählbar ist, damit die alten aufgelöst werden. Dieser Parteien Filz ist widerlich.

  3. Die Polizei behält vermutlich die Geräte, weil sie so die Leute dazu zwingen will, ihre Identitäten Preis zu geben. Wenn sie das aber tun, dann werden irgendwelche dummen Anzeigen gegen sie eingebracht, die jeder rationalen Grundlage entbehren. Es ist also gut, dass die Leute ihre Identitäten nicht preisgegeben haben, weil sie andernfalls sofort völlig verrückte Strafen aufgebrummt bekommen hätten. Falls die Polizei keine Handhabe findet, bekommen auf wundersame Weise die Jäger die Daten der Wanderer und bringen teure Zivilklagen sein. Das ist leider der übliche Ablauf in solchen Situationen.
    Datenschutz? Amtsverschwiegenheit? – Nur wenn es um die Vertuschung behördlicher Straftaten geht. In allen anderen Fällen sind einfach Dinge passiert, die niemandes Absicht waren und für die behördlichen Täter selbst dann zu keinen Konsequenzen führen, wenn glasklare Beweise dafür vorliegen …

  4. Wenn der vgt klagt, wird das wahrscheinlich eher nichts bringen. Das ist eine Sache zwischen der Polizei und den drei Betroffenen. So viel ich weiß gibt es einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer. Besitzer sind die Personen, die gerade über eine Sache verfügen. Denen hat die Polizei diese Sachen abgenommen (ich meine rechtswidrig, weil sie höchstens die Speicherkarten hätten verlangen dürfen – wenn überhaupt). Was zwischen dem vgt und den drei Betroffenen ist, geht die Polizei eigentlich nichts an. Ihr könntet höchstens die Drei auf Rückgabe klagen, aber nicht die Polizei, weil die dem vgt ja nichts weggenommen hat, und die könnten die Polizei klagen. Ich würde sie klagen, weil sie unrechtmäßig Geräte beschlagnahmt hat. Dann müsste sie diese sowieso wieder zurück geben. Ich habe ja nicht Jus studiert, deshalb kann ich nicht mit Sicherheit sagen ob das juristisch richtig ist. Ich denke mir als Laie halt, dass die Gesetze das vielleicht so vorschreiben.

  5. Die Behörden sitzen leider immer am längeren Ast, und wenn sie einen schikanieren wollen, dann tun sie das auch, ungestraft. Auf jeden Fall wurde seitens der Behörden schon einmal viel Zeit gewonnen, denn schlimmstenfalls droht ihr eine Verurteilung zur Herausgabe des Materials.

  6. Ganz verstehe ich diese Geschichte nicht. Wenn ich mir etwas ausborge – von wem auch immer – gebe ich es wieder zurück. Was hindert diese drei Leute daran, selbst die Herausgabe der Geräte zu fordern? Das wäre doch angebracht.

    Wenn man sich etwas wegnehmen lässt, muss man es eben ersetzen, wenn man nicht fähig ist es zurück zu bekommen.

    Ich glaube auch nicht, dass man verpflichtet ist sich von jedem Gerät das man kauft ewig die Rechnung aufzuheben.

    Was für Spuren sollten denn da gesichert worden sein? Ist die Beschlagnahme denn überhaupt gerechtfertigt, bzw. verhältnismäßig, in solchen Fällen? Wollten die Polizei Fingerabdrücke nehmen um zu sehen wer aller die Geräte in der Hand hatte?

    Ich möchte jetzt keinen Unfrieden stiften – aber kennt ihr diese Leute wirklich gut?

  7. Es ist erschütternd welch ausschweifende Unredlichkeit in jenen Instanzen üblich ist, die eigentlich dafür sorgen sollten, dass unsere Gesetze eingehalten werden.

    Noch viel schlimmer ist aber der Umstand, dass sich die entsprechenden Personen offenbar noch nicht mal darum sorgen müssen, für ihre verwerflichen Taten einzustehen. Meist spielt es dabei nicht einmal eine Rolle ob es eindeutige Beweise gibt.

    Wer kann bei solchen zuständen noch an den “Rechtsstaat” glauben? Wie sollen wir darauf vertrauen, dass das Gewaltmonopol verantwortungsvoll eingesetzt wird? Ist das nicht eine Nötigung zur Selbstjustiz? Mich erstaunt, dass offenbar kaum jemand Konsequenzen diesem endlosen Strom an Ungeheuerlichkeiten zieht und wir alle nach wie vor so tun als könnten wir den Behörden trauen.

    Amtsmissbrauch scheint leider nicht die Ausnahme, sondern die Norm zu sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert