21. November 2024

Das LG Wien lehnt unseren Fortführungsantrag nach Einstellung der Ermittlungen aufgrund unserer Anzeigen gegen die Tierschutz-SOKO ab

Der Schulterschluss zwischen Justiz und Polizei wurde nun tatsächlich vollzogen. Nicht nur die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft, sondern nun auch das Landesgericht (LG) für Strafsachen in Wien, haben unsere Anzeigen bzw. deren Fortführungsanträge gegen die Tierschutz-SOKO abgelehnt. Trotz nachgewiesener Lügen vor Gericht (was selbst von der Richterin im Tierschutzprozess festgestellt wurde!), trotz ihrer menschenrechtswidrigen Verweigerung der Akteneinsicht (was von 3 verschiedenen Gerichten bestätigt wurde), trotz der Verheimlichung der Spitzeltätigkeiten (deren Berichte die Richterin im Tierschutzprozess sofort zur Einstellung des Verfahrens mit vollem Freispruch überzeugt haben) und trotz zahlloser offensichtlich absichtlicher „Fehlleistungen“ und „Falschdarstellungen“ in der Ermittlungsarbeit, die immer einen Verdacht suggerierten, der tatsächlich nie bestand!

Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung der Ermittlungen gegen die Tierschutz-SOKO war im Wesentlichen, dass der SOKO zwar Fehler passiert seien, aber mit diesen kein Tatvorsatz bzw. ein Amtsmissbrauch nachgewiesen werden könne. Daraus „keine konkreten Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht“ wegen Amtsmissbrauch ableiten zu können, „mag zwar durchaus nicht die einzig mögliche Schlussfolgerung aus den vorhandenen Beweisergebnissen darstellen“, gibt das LG zu, aber schließlich obliege es der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, zu verfolgen oder das Verfahren einzustellen.

Mit diesen Worten stellt das LG Wien insbesondere der politischen Polizei in Österreich eine Blankovollmacht aus,

  • vor Gericht zu lügen,
  • entlastende Beweismittel zu verheimlichen,
  • Spitzelaktivitäten ohne rechtliche Deckung durchzuführen,
  • Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern,
  • Emails und Schriftstücke durch selektives Zitieren inhaltlich ins Gegenteil zu verkehren,
  • Aliasnamen und damit Verdächtigungen zu erfinden,
  • sich die Genehmigung zur Abhörung von Telefonanschlüssen unter falschen Vorgaben zu erschleichen,
  • Handystandortdatenfehler zu vertuschen,
  • persönliche Animositäten in ihren Ermittlungen auszuleben,
  • Alibis in Abschlussberichten zu verschweigen,
  • Beweisanträge der Verteidigung zu ignorieren,
  • Akten zu verändern,
  • Bilder falsch zuzuordnen,
  • abgehörte Telefongespräche bei der Abschrift inhaltlich ins Gegenteil zu verkehren usw.

Was bleibt ist ein totales Misstrauen gegen die polizeiliche Ermittlungsarbeit und deren Rolle im Strafverfahren. Wie viele Fehlurteile, wie viele unschuldig Verurteilte gibt es eigentlich in Österreich, wenn die Gerichte nicht nur blauäugig allen Behauptungen der Polizei glauben, sondern auch noch so viel Verständnis zeigen, wenn man ihnen zahlreiche Ermittlungsfehler nachweist?!

Bis heute haben wir – widerrechtlich – keine volle Akteneinsicht im Tierschutzprozess erhalten, und nach diesem Urteil werden wir diese Akteneinsicht auch nie mehr bekommen. Die Beweise für das gesamte Ausmaß der Verbrechen dieser SOKO verschwinden damit in den Polizeiarchiven, womöglich für immer.

8 Gedanken zu “Das LG Wien lehnt unseren Fortführungsantrag nach Einstellung der Ermittlungen aufgrund unserer Anzeigen gegen die Tierschutz-SOKO ab

  1. Sehr geehrter Hr Balluch, hallo Mitleser,

    was die ganze Sache noch tragischer macht als sie ohnehin schon ist, ist die Tatsache daß nicht nur die betroffene Amtsjustiz einem Totalversagen unterliegt, sondern meiner Meinung nach auch die gesamte restliche Juristenschaft unseres Landes (von den Politikern gar nicht mehr zu reden).

    Ein Justiz-Fiasko jagt das andere, aber hat sich zum letzten Vorfall in dieser langen Reihe (der abgelehnte Fortführungsantrag) auch nur ein einziger nennenswerter (oder gar prominenter) Jurist zu Wort gemedet?

    Und was das Faß dann endgültig zum Überlaufen bringt: Selbst die Medien sind offenbar vollkommen unfähig die Tragweite dieser Entscheidung auch nur ansatzweise richtig einzuordnen:

    Standard-Online: Bringt nur eine kurze Meldung, nein, nicht auf der Titelseite, nicht einmal in der Politik, sondern im Panorama(!!)-Teil und das auch noch in billigster “He said, she said”-Machart.
    (http://derstandard.at/plink/1345165276769?sap=2&_pid=27713083#pid27713083, [1])

    ORF (ZiB und ZiB2): Nicht daß mich das überrascht, aber dem ORF ist diese rechtsstaatliche Tragödie nicht ein einmal ein einziges Wort in den Hauptnachrichten wert, nicht einmal im Meldungsblock! [2]

    Herr Balluch, ich kenne Sie nicht persönlich, schätze Ihre Glaubwürdigkeit und die Ihres Blogs aber sehr hoch ein (bzw. mittlerweile zumindest signifikant höher als die unserer Justiz).

    Nichtsdestotrotz hinterlässt es einen Beigeschmack (nicht durch Sie verschuldet!) daß eine Einschätzung von neutraler Seite anscheinend vollkommen ausbleibt.

    Es wäre mir als Österreicher unendlich peinlich (und für unser Land eine rechtsstaatliche und moralische Bankrotterklärung), aber wäre es nicht möglich hier noch einmal an Prof. Petra Velten heranzutreten und sie um eine
    Stellungnahme zu bitten?

    Eine Entschädigung (für Zeit, Aufwand und “was geht’s mich als Zugewanderte eigentlich an?”) könnte vielleicht durch einen entsprechenden zweckgebundenen Spendenaufruf erfolgen. 50 Euro wärs mir wert.

    J.

    [1] Beobachtungszeitraum: 27.29.Aug

    [2] Beobachtungszeitraum: 27./28.Aug

  2. Einfach gesagt heißt das: Fehler darf man als Beamter unbegrenzt machen – dumm genug muss man eben sein und das auch entsprechend glaubhaft vermitteln, damit es einem nicht als Schutzbehauptung ausgelegt wird.
    Eine letzte Instanz wäre da noch die Öffentlichkeit: Amtmissbrauch darf man natürlich keinesfalls vorwerfen, da man dann ja beweisen müsste, dass die Täter klug genug dafür sind. Allerdings kann man genau die Fehler, die amtlich sind, in Taqgeszeitungen (bitte möglichst groß) inserieren. Wehren können sich die Täter dann wohl nicht…zumindest nicht legal.

  3. Der kürzeste Juristenwitz: “Unabhängige Justiz!”.

    Ein Polizeistaat kann nur dann funktionieren, wenn eine einseitig gelagerte Justiz die illegalen (kriminellen) Machenschaften von Polizei und Politik deckt. Gelungen!

  4. Dieser Justizskandal ist an Widerwärtigkeit kaum noch zu überbieten! Es war aber leider abzusehen, dass sich Judikative und Exekutive nicht gegenseitig anpinkeln werden, das hat System und das leider nicht nur in AT.

  5. Leider nein. Das wars jetzt, das war die letzte Instanz. Die VerbrecherInnen der SOKO sind somit ihrer Verfolgung endgültig entkommen (außer es gibt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu der Frage, aber das ist unwahrscheinlich).

  6. Der Schulterschluss zwischen den Staatsorganen ist ein Armutszeugnis unserer Demokratie! gibt es die Möglichkeit einer weiteren Instanz?

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