28. März 2024

Das linguistische Gutachten ist widerlegt!

Ich sage immer salopp, es gibt keine konkrete Evidenz gegen mich. So ganz ist das nicht richtig, es gibt eine Ausnahme (d.h. es gab zwei Ausnahmen, aber davon später). Diese eine Ausnahme ist ein linguistisches Gutachten, das behauptet, ich hätte Bekennerschreiben, Leserbriefe und Artikel in Zeitschriften wie z.B. dem Tatblatt verfasst. Der Gutachter selbst hat sein Gutachten im Prozess bereits vorgestellt und dabei konnte die Verteidigung aufzeigen, wie unglaubwürdig es ist, siehe:

https://martinballuch.com/?p=113#more-113

Aber in den letzten Prozesstagen wurde es endgültig widerlegt. Und das kam so. Begonnen hat alles auf meiner Vortragstour durch Neuseeland im März 2009. Als ich gerade mit einem Schiff zum Whale Watching ausfahren wollte und noch einmal kurz meine Emails las, traf mich der Schlag. Ein linguistisches Gutachten war von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden und dieses hatte ergeben, ich sei der Autor u.a. von Bekennerschreiben.

Man werfe mir zwar nicht vor, so der Staatsanwalt, die Straftaten gesetzt zu haben (ich hatte ein Alibi), aber offenbar soll ich für die StraftäterInnen ein Bekennerschreiben geschrieben haben. Naja, wenn man nichts dergleichen getan hat, dann fällt man bei einer solchen – angeblich wissenschaftlich untermauerten – Behauptung aus allen Wolken. Ich habe sofort von Neuseeland aus noch einen Professor für Linguistik an der Uni Innsbruck mit einem Gegengutachten betraut. Aus Neuseeland zurückgekommen machte ich mich an die Arbeit, dieses Gutachten zu lesen und zu versuchen es zu widerlegen. Es fanden sich zahllose u.a. sehr relevante Fehler darin, aber ich erkannte auch, dass der Text eines der angeblichen Bekennerschreiben zu einer Nerzbefreiung aus dem Jahr 1997 aus drei Teilen bestand, von denen sich zwei am Internet wiederfanden.

Ich recherchierte weiter, woher diese Texte waren. Der eine war ein Brief vom Mai 1997 an einen niederösterreichischen Landesrat und der andere ein Teil des Textes eines Pelzflugblattes aus dem Jahr 1994.

Ich war erst im Sommer 1997 aus England nach Österreich gekommen und konnte daher weder das Flugblatt noch den Brief geschrieben, geschweige denn die Straftat begangen haben. Soviel war mir klar, aber wie konnte ich das beweisen?

Der Autor von Brief und Flugblatt war einer der Zeugen der Anklage gegen mich. Ich war also genötigt, handfeste Beweise zu finden und mich nicht auf dessen Aussage zu verlassen. Zunächst widmete ich mich dem Brief. Letztendlich konnte ich den Originalbrief in meine Hände bekommen, ich hatte einen Webseitenausdruck und ich fand einen Brief des Autors, in dem dieser dem Webmaster seiner Homepage den Auftrag gab, den Brief auf die Webseite zu stellen. Angesichts dieser Beweislast gab auch der Zeuge zu, Autor des Briefes zu sein.

Aber auch beim Pelzflugblatt war ich erfolgreich. Ich konnte ebenfalls einige Originale auftreiben. Aber ich fand auch eine Aussendung des Autors an die SpenderInnen seines damaligen Vereins im November 1994. Da derartige Aussendungen als Zeitschriften gesehen werden und deshalb der österreichischen Nationalbibliothek zur Archivierung überantwortet werden müssten, gingen wir dort auf Suche und wurden fündig. Tatsächlich gibt es auf der Nationalbibliothek genau den gesuchten Text des Flugblatts zusammen mit einem persönlich unterschriebenen Brief des Autors. Auch hier hat der Autor schließlich vor Gericht zugegeben, den Text geschrieben zu haben.

Ich sollte an dieser Stelle deutlich machen: ich glaube nicht, dass dieser Autor als Urheber des angeblichen Bekennerschreibens zu sehen ist. Im Gegenteil, es gibt gute Gründe das nicht anzunehmen. Aber er ist der Autor jener Texte, die der Urheber des Bekennerschreibens aus dem Internet kopierte, um das ganze mit einem Einleitungsabsatz zu versehen und anonym an die APA zu faxen. Aber damit war das linguistische Gutachten widerlegt.

Der linguistische Gutachter hatte in seinem fast € 35.000 teuren Gutachten behauptet, es sei an der Schreibcharakteristik dieses zweiseitigen Textes zu erkennen, dass ich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Autor sein müsse.

Die Schreibcharakteristik ist aber natürlich nicht meine, sondern die des jetzt nachgewiesenen Autors der Texte. Daher hat sich der Gutachter offensichtlich in seiner zentralen Schlussfolgerung völlig geirrt. Damit müssen sowohl seine Methode als auch alle seine anderen Ergebnisse in Zweifel gezogen werden.

Wir haben bereits bei Gericht beantragt, der Gutachter möge entfernt werden und diese exorbitanten Kosten zurückzahlen. Für mich ist das jedenfalls eine große Erleichterung. Die Richterin kommentierte unsere Beweislage übrigens mit den Worten, sie bestimme wann ein Gutachten als widerlegt gelte und nicht ich. Naja, wenn sie nach diesen Beweisen das Gutachten aufrecht erhalten will, dann haben wir den nächsten Skandal. Und bei allem Zweifel am Rechtsstaat in diesem Verfahren, es kann einfach nicht sein, beruhigen mich unsere AnwältInnen, dass so eine Entscheidung in der Instanz halten würde. Das Gutachten ist also tot. Endgültig.

Ein Gedanke zu “Das linguistische Gutachten ist widerlegt!

  1. Ich freue mich mit dir, lieber Martin, dass der Druck dieses zusammen gestöpselten “Bekennerschreibens” jetzt von deinen Schultern genommen wurde! Deine Recherche-Arbeit zahlt sich aus, meine Hochachtung 🙂 Ohne langwierige Entwirrungsarbeit lassen sich eben Lügen und Verwirrung nicht aufdecken…

    In den letzten Tagen habe ich über den Prozess nachgedacht und auch das vegan.at-Magazin gelesen.

    Mir ist Michel Foucault eingefallen, sein Buch “Überwachen und Strafen”. Ich hoffe, dass es zum Verständnis (keineswegs Ein-Verständnis) der österreichischen Justizskandale und des Monsterprozesses (ja, Monster in jeglicher Hinsicht) gegen die Tierrechtsszene beiträgt: Das Gefängnis als Institution beschreibt Foucault als eine von mehreren Facetten der Techniken/Methoden jener Disziplierungsgesellschaft, in der wir leben. Das Gericht hat heute kaum mehr über konkrete Taten zu entscheiden, so Foucault. Vielmehr wird die Gesinnung der als delinquent erachteten Person überwacht, kontrolliert, diszipliniert.

    In diesem speziellen Fall wird die Einstellung der kriminellen Organisation untersucht und deren Vorgehen im Vorfeld als Vergehen eingestuft.

    Frau Arleth lässt sich mit den Menschen auf der Anklagebank auf keine Grundsatzdiskussionen ein. Sie glaubt die “Verteidigungslinie” durchschaut zu haben. Von ihrer Warte aus müssen Fragen klarerweise als “Störung”, Zwischenrufe als “Missachtung des Hohen Gerichts” gewertet werden. Sie müssen so gewertet werden, denn Zielgruppe ist die ganze Gesellschaft. Richterin Arleths Verweis darauf, dass dies kein politischer Prozess sei, weist nicht auf ihre Kurzsichtigkeit, Naivität oder Realitätsferne hin. Ihr emphatischer Hinweis zeigt eher, wie sehr sie sich vergewissern will, dass sie die Kontrolle darüber behält, dass alles, was hier passiert, so verstanden wird, wie sie es verstanden haben will. Kontrolle steht ihr auf der Stirn geschrieben.

    Darum dreht sich im Endeffekt dieses böse Spiel mit Worten und Gegenworten, dieses grausame Spiel mit der Zeit, dem Absitzen-müssen-auch wenn-es-mich-nicht-betrifft…Kontrolle. Und: es betrifft alle! Wie wir wissen, stellt §278a nur ein Mosaiksteinchen dar. Die Zensur, d.h. die Mentalität der Unfreiheit, der Ungewissheit “darfichdas?” soll von der Mehrheit internalisiert, verinnerlicht werden. Wir alle sollen lenkbar, klein, infantil gemacht werden. Angst kriegen sollen wir und die Ursache unserer Angst auf die “Anderen” projizieren. Eine Inhaftierung ist gar nicht nötig, wenn der Staatsapparat es zu Wege bringt, die Menschen auf subtilere Weise einzuschüchtern, zu terrorisieren und mundtot zu machen. Wer jetzt nicht solidarisch ist, macht sich an den Entwicklungen mitschuldig, die eine Gesellschaft schlussendlich unfähig machen, zusammenzuhalten und füreinander einzustehen, statt sich aus Angst in den eigenen vier Wänden zu verbarrikadieren, bis ein Führer daherkommt, der die Massen mit Heilsversprechen wieder zusammenschweißt.

    Wir kämpfen hier im Prozess nicht gegen Menschen, die Tiere ausbeuten, sondern gegen Menschen, die den Menschen das RECHT zusprechen, Tiere auszubeuten. Sehr empfehlenswert, was Hans Söllner über den Tierrechtsprozess in Wr. Neustadt zu sagen hat:
    http://www.youtube.com/watch?v=q8PzmIxATck&feature=related

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