Interessant ist ja, dass nach Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Robe) der Kragenbesatz des Talars der Präsidenten der Oberlandesgerichte aus schwarzem Samt “mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz” besteht und diese Verbrämung mit Kaninpelz auch Teil der Talare einiger anderer (hoher) Richter (und Staatsanwälte?) ist. Es fragt sich, inwieweit hier eine Befangenheit vorliegt. Interessant wäre vor allem auch zu wissen, woher die Richter etc. ihre Talare beziehen.
Interessant ist ja, dass nach Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Robe) der Kragenbesatz des Talars der Präsidenten der Oberlandesgerichte aus schwarzem Samt “mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz” besteht und diese Verbrämung mit Kaninpelz auch Teil der Talare einiger anderer (hoher) Richter (und Staatsanwälte?) ist. Es fragt sich, inwieweit hier eine Befangenheit vorliegt. Interessant wäre vor allem auch zu wissen, woher die Richter etc. ihre Talare beziehen.
Wahnsinn! Das ist ja wirklich entsetzlich, was in diesem Urteil steh!