27. Dezember 2024

Eine AMA-Bodenhaltung von Legehühnern mit Käfigaufstallung

Schon wieder (https://martinballuch.com/kafige-in-der-bodenhaltung-von-legehennen-ist-tierqualerei/) haben wir eine aufgedeckt, eine als Bodenhaltung deklarierte Käfighaltung mit AMA-Gütesiegel. Dabei ist dieser Betrieb völlig neu. Der Besitzer gab an, eine seiner beiden Hallen erst im letzten Jahr neu aktiviert und mit Käfigen versehen zu haben. Wenn diese in der untersten Ebene geöffnet würden, dann können die Hühner in jedem zweiten Gang auf den Boden zwischen den Käfigen und unter die Käfige hinaus, und dann genüge dieses Haltungssystem den formalen Kriterien der Bodenhaltung, weil wenigstens ein Drittel der Stallfläche für die Tiere begehbar und eingestreut ist.

P1000940kleinFür uns Grund genug für eine Blockadeaktion der Einfahrt mit zwei 6 m hohen Dreibeinen, an denen jeweils AktivistInnen hingen, die dadurch ein Räumen dieser Gerüste verhinderten. 4 Stunden lang mussten sie dort baumeln, bis die AmtstierärztInnen den Betrieb kontrolliert und einige der toten Hühner zur Kontrolle mitgenommen haben. Bilder beweisen, dass der Betrieb zumindest zweimal in der Vergangenheit und erst 24 Stunden vor unserer Aktion alle Käfigtüren geschlossen gehalten hat. Dann ist der Betrieb nicht nur tierquälerisch, sondern auch illegal. Das Beweismaterial ist den AmtstierärztInnen übergeben worden.

Auf die öffentliche Kritik hat die AMA dadurch reagiert, obiges Foto als die „Hinterseite“ der Käfige zu bezeichnen, die Vorderseite sehe ganz anders aus. Hier ist ein Blick auf die Vorderseite derselben Käfige zur selben Zeit am selben Ort aufgenommen:

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Etwaige Unterschiede sind marginal. Darauf angesprochen fuhren InspektorInnen der AMA stracks zu dem Betrieb hin und blombierten die Käfigtüren, wie sie mir heute am Telefon mitteilten. Dadurch sei es dem Betriebsleiter nun unmöglich, die Käfige wieder zu schließen. Das hatte er nämlich zunächst zwar bestritten, aber dann doch zugegeben. Nur die Ausreden variierten, zuerst war es eh nur in der Nacht (auch das wäre verboten), dann war es eh nur kurz für die ganz jungen Hühner und zuletzt war es wegen einer Krankheit, angeblich hätte der Tierarzt eine Sondererlaubnis erteilt (wozu er nicht ermächtig wäre). Wir hoffen, dass die AmtstierärztInnen daraus Konsequenzen ziehen und eine Strafe aussprechen. Ob sie das tun oder nicht bleibt allerdings wegen dem Amtsgeheimnis offen.

P1000933kleinDer Besitzer des Betriebs zeigte mir noch während unserer Aktion die Anlage von innen. In der Zwischenzeit hatte er die Käfige geöffnet. Dennoch, ein entsetzlicher Anblick. Offenbar empfand er aber nicht im Geringsten, dass jemand seine Haltung als Tierquälerei ansehen könnte. Noch vor wenigen Jahren war dort eine Legebatterie, bis das verboten wurde. Aber nun stehen hier wieder Käfige, sogar zum Teil völlig neu gebaute. Warum, fragte ich den Betreiber. Ohne die Käfige, sagte er mir, fürchte er, dass ihm die Hühner von oben auf den Kopf springen. Tatsächlich hatte er offenbar Angst vor seinen eigenen Hühnern, dass sie ihn, wie in Alfred Hitchcocks „Die Vögel“, attackieren würden! Ist das ein unbewusstes Schuldgefühl den Tieren gegenüber?

Hier treffen Welten aufeinander. Die Großmutter des Betriebs sagte ganz klar, dass es die Hühner in den Legebatterien viel besser gehabt hätten, da wären sie ja noch mit ihrem Kot nicht in Berührung gekommen. Die Hühner würden weder die Sonne noch Gras oder frische Luft kennen, und daher würde ihnen das auch nicht abgehen. Abgesehen davon könne man doch Menschen nicht mit Hühnern vergleichen. Und überhaupt hätten die Hühner in der Legebatterie mehr Eier gelegt und das zeige doch, dass sie sich wohler gefühlt hätten!

_DSC7151kleinWir fordern vom Tierschutzministerium, eine Verordnung zu erlassen, die klarstellt, dass eine solche Aufstallungsform nicht unter Bodenhaltung fällt. Und wir fordern von der AMA, derartigen Betriebe aus dem Gütesiegelprogramm zu nehmen. Und wenn wir schon beim Fordern sind, dann fordern wir auch gleich, dass das Verbot in NÖ, derartige Betriebe heimlich zu filmen, der sogenannte Feldfrevel, wieder zurückgenommen wird. Wie sonst hätte man in diesem Fall die Öffentlichkeit über diese Zustände aufklären können? Und die Öffentlichkeit hat ein Recht, von diesen Zuständen zu erfahren!

Ein Set von Fotos aus diesem Betrieb:
https://vgt.at/filme/fotos/recherchen/20140409Bodenhaltung/index.php

Ein 90-Sekunden Film aus dem Betrieb bei einer Besichtung während der Besetzung:
https://www.youtube.com/watch?v=ROaEt9RM5vU

8 Gedanken zu “Eine AMA-Bodenhaltung von Legehühnern mit Käfigaufstallung

  1. Kann der Verfassungsgerichtshof von sich aus tätig werden?

    Nein. Voraussetzung dafür, dass der Verfassungsgerichtshof tätig werden kann, ist immer ein an ihn gestellter Antrag. Dies gilt auch dann, wenn der Verfassungsgerichtshof von sich aus ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitet. Auch das kann er nur tun, wenn bei den Beratungen über einen bereits bei ihm anhängigen Fall (also nach einem Antrag) Bedenken entstehen.

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    Wie hoch ist der für das Einschreiten des Rechtsanwaltes als Kostenersatz zuzusprechende Pauschalsatz?

    Der als Kostenersatz zuzusprechende Pauschalsatz beträgt für (erfolgreiche) Anträge bzw. Beschwerden:

    2180 Euro
    20 % Ust 436 Euro
    (entrichtete) Eingabengebühr 240 Euro

    ingesamt also 2856 Euro und deckt die Kosten sämtlicher Vertretungshandlungen (auch in Zwischenverfahren der Normenkontrolle und Vorabentscheidung) ab.

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    Weiters entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzesbestimmungen auf Antrag einer Person, die behauptet, unmittelbar durch diese in ihren Rechten verletzt zu sein, sofern das Gesetz ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für die Person wirksam geworden ist (Individualantrag).

    http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/service/faq.html#CMS1117442289636

  2. @Grand Blanc So viel ich weiß wird der österr. Verfassungsgerichtshof nicht von alleine tätig. Dazu braucht es eine Anzeige, oder eine Aufforderung. Ich weiß nicht genau wie das abläuft. Das könnte vielleicht eine Tierschutzorganisation, oder irgendeine NGO machen, eine Privatperson wird sich das vielleicht nicht getraun. Ob da Kosten entstehen, ob man einen Anwalt braucht weiß ich alles nicht.

  3. Ich habe von der AMA auch eine Antwort auf meine Protestmail bekommen. Sie schwächen ab, bringen alle Argumente die bereits hier widerlegt worden sind.

  4. Selbstverständlich hat die Öffentlichkeit – denn das ist der Konsument – das Recht, zu erfahren wie die Hühner gehalten werden. Ich bin sicher dass die meisten Menschen sich Bodenhaltung nicht so vorstellen. Das habe ich mir auch nicht so vorgestellt. Abgesehen von der Tierquälerei, die ja leider kaum bestraft wird, ist es Betrug am Konsumenten, denn der bezahlt höhere Preise, weil angeblich die Tiere besser gehalten werden. Das ist auch nicht nur Sache des Amtstierarztes – der offenbar seine Pflicht nicht erfüllt (und deshalb seines Amtes enthoben werden sollte), sonst wüsste er was dort passiert – sondern auch Sache des Gerichts. Vielleicht sollte man auch einmal überprüfen was für Leute das bei der AMA sind. Politgünstlinge, die einen ruhigen Job wollen? Hoffentlich ist da keine mafiöse Struktur dahinter. Fast könnte man es annehmen. Die nö Politiker müssen sich da schon die Frage stellen lassen, was sie denn zu verbergen haben, dass sie dem Konsumenten keinen Einblick erlauben mögen.

  5. Ich hab das Video gesehen…das Schreien der armen Huehner…

    Furchtbar…auch von aussen…ein Konzentrationslager fuer nicht-menschliche Tiere. Fuer’s Fruehstuecksei.

    Zuerst war ich entsetzt, dann traurig, wuetend, dann wurde mir uebel… Soviel Selbstsucht, Gedankenlosigkeit, Grausamkeit, Geldgier, Kaelte…es ist unfassbar fuer mich. Mir ekelt vor solchen Charaktereigenschaften.

    Karen

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