22. Dezember 2024

Eine Petition gegen das neue Staatsschutzgesetz

Es war ja zu erwarten! Kaum gibt es irgendwo Terroranschläge, sehen die Mächtigen schon wieder ihre Chance, die Überwachung der BürgerInnen zu verstärken. In Österreich soll ein neues Staatsschutzgesetz her, das den Ämtern für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung Tür und Tor zu beliebigen Ermittlungsmaßnahmen öffnet, und zwar ohne richterliche Erlaubnis und einfach ins Blaue „zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines sogenannten verfassungsgefährdenden Angriffs. Und letzteres kann fast jede Straftat sein, solange sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“, also z.B. aus Gründen des Tierschutzes, begangen wird.

In der Öffentlichkeit wird dieses Vorgehen mit der unhinterfragt als wahr behaupteten These begründet, dass mehr Überwachung mehr Sicherheit bieten würde. So hat man uns ja schon die Vorratsdatenspeicherung verkaufen wollen, die dann zum Glück gekippt wurde. Und so will man nun die unkontrollierte Totalüberwachung begründen. Als ob die Ämter für Terrorbekämpfung so vertrauenswürdig wären, als ob die Mächtigen im Land niemals Daten missbrauchen würden, als ob es keine politisch motivierten Verfolgungen von Personen gäbe, die einfach nur zu laut Kritik geübt hatten! Wieviele NSA-Skandale braucht es eigentlich noch, und wieviele Tierschutzcausen oder AMS-AktivistInnen-Prozesse, bis hier endlich ein Riegel vorgeschoben wird?

In der Tierschutzcausa begannen die Ermittlungen und Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2006. Bis zum Mai 2008, und dann noch Jahre darüber hinaus, wurden alle Register der Überwachung gezogen, 18 Jahre alte Emails und Internetmeldungen verdreht, monatelang observiert, es gab an 12 Türen Überwachungskameras, die jeden Menschen beim Rein- und Rausgehen gefilmt haben, zig heimliche DNA-Tests, zweimal GPS-Tracker an Autos, einen großen Lauschangriff mit Mikrophonen im Schlafzimmer, die Überwachung der Kontobewegungen etc. Und die Tierschutzcausa beweist: überwacht man unschuldige Personen nur lange genug, lässt sich mit ausreichendem politischen Willen immer ein Verdachtsszenario konstruieren, das unbedarfte RichterInnen überzeugt, U-Haft auszusprechen und einen Prozess einzuleiten. Die Tierschutzcausa ist der Beweis schlechthin, wie gefährlich unkontrollierte Ermittlungsmöglichkeiten für eine politische Polizei sind.

Aber es gab auch direkte politische Interventionen durch die Überwachung. Wir kennen ja immer noch nur die Spitze des Ermittlungseisberges in der Tierschutzcausa, aber daraus ist bereits zu ersehen, dass die Polizei die Informationen gegen den Tierschutz missbraucht hat. Ich stand z.B. neben einer illegalen Fasanerie und rief von dort die Bezirkshauptmannschaft per Telefon an und bat um eine rasche Kontrolle, sodass der Täter überführt werden kann. Die Polizei, die am Telefon mithörte, hatte nichts Besseres zu tun, als sofort den Täter zu warnen. Bei der Behördenkontrolle am nächsten Morgen war die Fasanerie bereits leer. Oder die Polizei warnte einen Tiertransporter mit 30 Schlachtpferden am Weg von Rumänien nach Belgien vor einer Blockade von uns, die dann zum Glück trotzdem funktioniert hat und die Pferde konnten gerettet werden. Oder die Polizei warnte eine illegale Jagdgesellschaft in Niederösterreich vor einer Aktion von uns, die ihre Machenschaften aufdecken sollte. Die JägerInnen setzten dann natürlich nicht illegal die Fasane aus, sondern mobilisierten Bauern auf Traktoren, um uns zu blockieren, und informierten den ORF, um diese „Störer“ in Aktion zu filmen. Auch hier gingen durch viel Glück die schmutzigen Tricks der SOKO nicht auf.

Einer der Schwerpunkte des neuen Staatsschutzgesetzes soll die praktisch völlige Freigabe von Spitzeloperationen sein. Jetzt braucht man keine richterliche Bewilligung mehr, ja nicht einmal einen ersichtlichen Grund für den Spitzeleinsatz, und niemand erfährt jemals davon. Wie in der DDR. In der Tierschutzcausa gab es mindestens 2 Spitzel, vielleicht auch mehr. Diese beiden wurden von uns durch den Einsatz von Privatdetektiven aufgedeckt, die SOKO hat uns das jedenfalls nicht verraten, obwohl sie das von Gesetzes wegen hätte tun müssen. Die gesamte Spitzeloperation in der Tierschutzcausa war illegal, weil ohne Bewilligung durch Richter oder Staatsanwalt. Der SOKO-Chef log sogar vor Gericht und leugnete den Spitzeleinsatz, um diese Illegalität zu vertuschen. Und wie reagiert unsere Innenministerin darauf? Statt stärkerer Kontrollen der ErmittlungsbeamtInnen und strengen Konsequenzen bei Gesetzesübertretungen geht man in die Gegenrichtung: alle Spitzeloperationen sollen völlig unkontrolliert und uneingeschränkt möglich sein!

Die Begutachtungsfrist zum neuen Gesetz ist am 12. Mai 2015 abgelaufen. Der AKVorrat sammelt jetzt mit einer Petition Unterschriften gegen das Gesetz. Ich habe bereits unterschrieben:
https://staatsschutz.at/

Gestern wurde ich vom ORF zum Staatsschutzgesetz interviewt. Die Sendung dazu soll im „Hohen Haus“ kommenden Sonntag zu Mittag ausgestrahlt werden.

5 Gedanken zu “Eine Petition gegen das neue Staatsschutzgesetz

  1. Ein in diesem Kontext durchaus spannedes Interview mit Gert R. Polli, einem ehemaligen LVT-Beamten, der inzwischen in die Privatwirtschaft gewechselt ist und sich auch zum neuen Staatsschutzgesetz äußert. Aber Achtung, der Herr ist – zumindest meinem Eindruck nach – nicht unbedingt zivilgesellschaftskonform, da offenbar durchaus einen Vorteil in Überwachung sieht und die Risiken anscheinend nur dort sieht, wo er selbst nicht tätig war:

    http://cba.fro.at/287497

  2. Nachtrag: Surft man im Internet, findet man gleich Beispiele. Dieses etwa:

    n einem anderen Fall soll der Kärntner jedoch Mist gebaut haben. Laut Anklage hat der 36-Jährige der Polizei falsche Angaben geliefert. Es ging um Kokain-Dealereien im Wert von 300.000 Euro. Ein Mann aus Hermagor wurde von dem “Spitzel” als große Nummer in der Drogenszene belastet. “Damit er überführt wird, habe ich Tathandlungen erfunden”, gab der V-Mann im Prozess zu. Er sei unter Druck gestanden, der Polizei was “zu liefern”. Deshalb habe er zu dick aufgetragen. “Aber alles war nicht erfunden. Der Betroffene ist tatsächlich ein Dealer.” Er könne es nur nicht beweisen. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: 18 Monate Haft, sechs unbedingt.

    http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/klagenfurt/3918969/Hermagor_Spitzel-fuhrte-Polizei-zu-DopingGeschaeft

    Wobei das noch eine relativ harmlose Geschichte ist. In diesem Fall flog die Sache auch auf. Aber wenn es keine Verhaftung gibt, keinen Prozeß, bleiben Lügen unentdeckt. Die Polizei hat auch nicht immer ein Interesse daran die Lügen von Spitzeln auffliegen zu lassen. Ganz bestimmt nicht wenn sich jemand damit selbst belasten würde.

  3. Spitzel gibt es ja jetzt auch, sie werden nur nicht bezahlt. Fragt sich nur was die angeblichen “Informationen” wert sind, die von Spitzeln stammen. Gute Bezahlung wäre sicher ein Anreiz allerhand zu erfinden. Gegen solche Erfindungen kann man sich nicht wehren wenn sie einem nicht bekannt werden. Obwohl es sich dabei um Verleumdung, Rufschädigung, usw. handelt. Spitzeldienste sind an sich nicht kontrollierbar. Wer sollte denn feststellen welche Behauptungen wahr und welche falsch sind? Die Beamten können das vermutlich nicht und ein unabhängiger “Überprüfer” kann das noch weniger. Das ist das eigentliche Problem dabei. Im Falle der Tierschützer waren die Spitzel ja sogar entlastende Zeugen. Das hätte aber auch anders sein können.

  4. Na wie schön, in Zukunft ersparen sich Interessierte die Reise nach Berlin ins Stasi-Museum, denn wir haben ja dann unseren eigenen Bespitzelungsstaat.

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