18. November 2024

Festnahmen bei Spontandemo vor Schlachthof: rechtswidrig oder doch nicht?

Die Aktion fand im Februar 2019 im Waldviertel statt. Ein Tierschützer hatte einen Schweinetransporter abends auf einem Parkplatz stehen gesehen. Dabei müssen Tiertransporte doch so rasch wie möglich durchgeführt werden. Der Fahrer verließ seinen LKW und fuhr fort. Der Tierschützer alarmierte den VGT und nach einiger Zeit waren 15 Aktivist_innen vor Ort, darunter auch ich, und ein Filmteam von Oe24TV.

Wir riefen die Polizei. So gegen 5 Uhr kam sowohl die Polizei als auch der Fahrer des Tiertransports. Es wurde kontrolliert und dann durfte der LKW den nächsten Schlachthof ansteuern. Dort standen die Aktivist_innen, tief berührt vom Anblick der zahllosen Schweine, die im Transporter zusammengedrängt gestanden sind und jetzt gerade getötet wurden, neben der Einfahr, entzündeten ein paar mitgebrachte Kerzen und hielten spontan eine Mahnwache ab. Gerade als alle wieder gehen wollten, erschien die Polizei.

Die Aktivist_innen gingen trotzdem zurück zu ihren Fahrzeugen. Die Polizei nahm recht willkürlich 2 Personen fest. Ich hatte mich als einziger ausgewiesen und erklärt, dass ich als Obmann des VGT für alles verantwortlich sei. Doch das hielt die Beamt_innen nicht ab, zwei Personen zu verschleppen und erst 2 Stunden später wieder frei zu lassen. Einige Gegenstände wurden beschlagnahmt und blieben in Polizeigewahrsam.

Beide Personen erhoben Maßnahmenbeschwerden gegen ihre Festnahmen. Beide wurden mit denselben Zeug_innen am selben Gericht verhandelt. Der eine Richter urteilte, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hatte, der andere, in der Verhandlung sehr aggressive, dass die Polizei rechtskonform gehandelt hatte. Kein gutes Bild für den Rechtsstaat Österreich.

Der festgestellte Sachverhalt stimmt weitgehend überein:

Der eine Richter stellte die Rechtswidrigkeit der Polizeihandlungen fest und verurteilte die Behörde zur Zahlung von € 2242,80 an den Tierschützer:

Er begründete das so:

Interessant. Im Kern sagt er, dass der Umstand, dass die Beamt_innen nicht ihre Dienstnummer bekannt gaben, die gesamte Zwangsmaßnahme rechtswidrig machte.

Der andere Richter urteilte komplett konträr, befand die Polizeiaktion für rechtskonform und verurteilte den Tierschützer zur Zahlung von € 887,20:

Bei seiner Begründung ging er überhaupt nicht auf den Umstand ein, dass die Polizist_innen nicht ihre Dienstnummer bekannt gegeben hatten. Stattdessen argumentierte er – an den Haaren herbei gezogen -, dass die Beamt_innen den Aktivisten bei einer Verwaltungsübertretung betreten hätten. Das ist aber nicht wahr. Die Teilnahme an einer nichtangemeldeten Spontandemo ist keine Verwaltungsübertretung. Nur das Veranstalten einer solchen Demo ist eine. Und dafür war ich verantwortlich, als Obmann des VGT. Ich hatte mich auch ausgewiesen und meine Verantwortung der Polizei gegenüber bekannt gegeben. Und dennoch nahmen die Beamt_innen zwei Tierschützer_innen einfach fest und beschlagnahmten Gegenstände. Dass das rechtskonform sein soll, wurde lapidar so begründet:

Dazu war mein persönlicher Eindruck, dass dieser Richter sehr unfreundlich war und die Tierschützer_innen überhaupt nicht verstand, ja, sie für Störer_innen der gesellschaftlichen Ordnung hielt, die einen Denkzettel verdient hätten. Es ist unschön, dass Richter_innen solche persönlichen Animositäten einfach in Verurteilungen umsetzen können. Aber das erlebe ich leider oft.

Es bleibt ein schaler Beigeschmack zurück, dass ein und dieselbe Polizeiaktion von einem Richter am selben Gericht als rechtswidrig und von einem anderen als rechtskonform beurteilt wird. Wie soll man da als normaler Bürger bzw. als Bürgerin Rechtssicherheit haben?

Ein Gedanke zu “Festnahmen bei Spontandemo vor Schlachthof: rechtswidrig oder doch nicht?

  1. Also ich glaube definitiv den Aussagen der Tierrechtsaktivisten. Das ist für mich mal wieder ein Beweis dafür, dass die Zolipei tagtäglich wissentlich die Unwahrheit behauptet und selbst gegen Gesetze verstößt. Habe es selber schon des Öfteren erlebt, dass Zolipisten einem bei Befragungen auf dem/der Nest/Stube das Blaue vom Himmel erzählen (also wissentlich die Unwahrheit behaupten)) und Gesetzestexte absichtlich falsch wiedergeben bzw. von Gesetzen reden, die so gar nicht existieren, nur um das zu bekommen was sie wollen.
    Dasselbe bei Dichtern und S()aatsanwälten, vor GeDicht. Und niemand hat die Möglichkeit das zu ahnden und gegenseitig picken sich die Krähen kein Auge aus. Habe eine Verwandte die seit 40 Jahren auf einem AmtsgeDicht arbeitet und was die mir schon mal erzählt ist nicht zu glauben.
    Ein Direktor, der nur von dienstags- bis donnerstags zugegen ist und den Rest der Woche auf seinem Hauptwohnsitz in Tschechien verbringt und dadurch auch noch finanzielle Vorteile hat.
    Dichter, die die Freunde und Verwandten anderer Dichter freisprechen. Über Bußgeldverfahren brauchen wir gar nicht erst reden, die werden sofort eingestellt.
    Das Schlimmste sind die Absprachen vor oder während der GeDichtsverhandlungen. Erstmal vorweg: Nehmt euch niemals einen Anwalt der auch als Pflichtverteidiger agiert, weil die sind auf Aufträge des GeDichts angewiesen und sind somit nicht besonders loyal. Außerdem kriechen die auf ekelhafteste Art und Weise den Dichtern in das Rektum, weil die Dichter persönlich von einer Liste der sich anbietenden Anwälte einen Pflichtverteidiger aussuchen und die Pflichtverteidiger trauen sich somit auch nicht dem jeweiligen Dichter die Stirn zu bieten.
    Und nehmt euch auch keinen normalen Anwalt der seine Kanzlei in der Nähe des GeDichts hat, wo eure Verhandlungen stattfinden. Denn die Anwälte gehen dort jeden Tag aus und ein und somit kennen sich Dichter, S()aatsanwalt und Anwalt untereinander und das besser als man denken mag. Und meistens läuft das dann so ab, dass die sich vor oder während einer Verhandlung im Raucherzimmer oder auf dem Balkon oder woanders treffen. Dann fragt der Dichter den Anwalt: „Sag mal Herbert, ist der das gewesen bzw. hat der dir gesagt ob er es war?“ Kommt ein ja, sagt der Dichter: „Ok, was drücken wir dem für eine Strafe rein?“
    Beweise spielen keine Rolle, es reicht wenn der Dichter glaubt dass man schuldig ist. Kommt ein nein, kommt es halt nur darauf an was der Dichter am Ende glaubt (absolut stichfeste Beweise gibt es sowieso so gut wie nie) und wie sehr der Anwalt dem Dichter während des Prozesses Paroli bietet.
    Ich glaube zudem, dass die wenigsten Zolipisten noch sogenannte gute Menschen sind und verschwindend geringe gute Absichten hegen (ganz im Gegenteil) BEVOR sie die Ausbildung absolvieren. Diese Tätigkeiten in einer von institutionalisierter Korruption nur so triefenden Organisation erfordern normalerweise einige ganz bestimmte Menschenschläge.
    Bei der sogenannten „Ausbildung“ (kommt in diesem Fall wirklich von AUS-bilden, d.h. die Bildung nebst der letzten Reste noch etwaig vorhandener Vorbildung werden gründlich AUSgetrieben, vor allem ethisch, moralisch, denn gebildet werden da höchstens aggressive allgemeinwohlschädigende Komplexe und Reiz-Reaktionsmechanismen) werden die Nachwuchsunterdrücker gründlich gehirngewaschen, gruppenpsychologisch abgerichtet, indoktriniert und ihnen wird eingetrichtert das die Dinge, die sie vom Gesetz her zu tun müssen zu glauben haben und dank Anlasslegalisierung auch zu dürfen glauben, alle vollkommen in Ordnung sind und sie damit sogar die (Vogel) Freiheit der Leute und die sogenannte (Schein (imho))Demokratie schützen.
    Ich halte Zolipisten für moderne Raubritter die sich aus einem Sammelbecken an Asozialen und Kriminellen, gespickt mit schießwütigen, blutrünstigen Psychopathen und sadistischen Lustmördern speisen, die die herrschenden Kasten (und damit meine ich keine Politiker) vor dem berechtigten Zorn der ausgebeuteten (Lohn)Sklaven schützen, unterdrücken was das Zeug hält, deren Vorgaben (jene der herrschenden Kasten) durch die Legisdative (Politik) umsetzen und durch Wegelagerei in Tateinheit mit schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung tagtäglich Schutzgeld (wenn sie nicht gerade auf Menschhatz sind) erpressen das die S()aatskassen nur so klingeln.

    R……D…..

    ()……t……

    D…..l…..

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