Der Chefredakteur der periodischen Druckschrift “Lebensmittelhandwerk” hat im Editorial und in einer zugehörigen App öffentlich Falsches über den VGT behauptet. Unter anderen schrieb er Folgendes: “Was
Der VGT hat das Wiener Handelsgericht angerufen, um eine Unterlassung dieser falschen Behauptungen und einen Widerruf zu erwirken. Das Gericht hat nun eine Einstweilige Verfügung erlassen, die bereits rechtskräftig ist, weil der Beklagte sie nicht bekämpfen wird. Ebenso wird er eine Unterlassung unterzeichnen und die falschen Behauptungen widerrufen.
Das Urteil des Gerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und bestätigt dem VGT seriöse Aufdeckungsarbeit. So stellt der Richter als Reaktion auf die Behauptung des Beklagten, der VGT habe in einer “Besudelungsaussendung, in der es an polemischen Untergriffen gegen die Unternehmerfamilie an nichts fehlen durfte”, trocken fest:
Sein Urteil im Sinne des VGT begründet der Richter so:
Was wir fortwährend erleben, ist, dass sich die Tierindustrie der konstruktiven Diskussion entzieht und den VGT lieber diffamiert und seine Kritik durch falsche Anschuldigungen zu untergraben versucht. Das sollten Leser_innen tierindustrieller Publikationen, inklusive Aussendungen des Landwirtschaftsministeriums, immer bedenken: die Tierindustrie hat handfeste Profite zu verteidigen, die auf dem Rücken der Tiere erwirtschaftet werden, was aber vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden soll. Die Tierindustrie hat also einen guten Grund, falsche Behauptungen aufzustellen. Sie weiß, dass sie mit ihrem Propagandabudget den VGT und andere Kritiker_innen im Erreichen einer breiten Öffentlichkeit durch simple Werbeeinschaltungen weit übertreffen kann. Weltweit werden 500 Milliarden Euro pro Jahr in die Fleischwerbung investiert. Und gegen diesen Monsterbetrag treten hauptsächlich ehrenamtliche und idealistische Organisationen und Einzelpersonen an.
Erfreulich, dass in diesem Fall ein Gericht ein bisschen korrigieren konnte, was da gegen den VGT behauptet wird. Wenn die Tierindustrie über die Tierhaltung beschönigenden Unsinn verbreitet, ist es ja leider nicht möglich, ein Gericht anzurufen.