Der VGT hat Filme und Fotos aus einem Schweinebetrieb veröffentlicht, der seine Tiere an den Schlachthof der Firma Berger-Schinken liefert. So weit so normal. Doch der FPÖ Gemeinderätin des betroffenen Ortes, Melitta Linzberger, passte das irgendwie nicht und sie behauptete, wir hätten das alles nur inszeniert, und sie mutmaßte, die Filme und Fotos wären gefaked und kämen möglicherweise aus Rumänien (trotz niederösterreichischer Ohrmarken – offenbar eine aufwendige Inszenierung).
Nun, man kann über so etwas lachen oder weinen, oder man kann dagegen klagen. Normalerweise bin ich am anderen Ende von Zivilklagen auf Unterlassung und Widerruf, und das als Mittel, meine Kritik mundtot zu machen. In diesem Fall ist das aber keine Kritik, sondern eine in die Welt gesetzte Fake News, die den VGT seiner Glaubwürdigkeit berauben soll. Gibt es einen guten Grund, eine FPÖ-Politikerin wegen so einer Aussage nicht zu klagen?
In der ersten Runde, d.h. erste Instanz im Verfahren auf eine Einstweilige Verfügung, noch nicht rechtskräftig, haben wir einmal gewonnen:
Nach Betrachtung aller vorliegenden Fakten attestiert die Richterin also dem VGT, seriös gehandelt und lediglich wahre Tatsachen aufgedeckt zu haben. Die FPÖ-Politikerin konnte dagegen überhaupt keine Tatsachen vorweisen, die ihre Behauptungen bestätigt hätten.