Bei uns regiert die Jägerschaft. Das sieht man schon daran, wie es ihr gelungen ist, ein 8 jähriges gerichtliches Verfahren gegen TierschützerInnen loszutreten, nur weil sie ihnen lästig gefallen sind. Und daran, dass es im Handumdrehen ein Landesgesetz gegen das Filmen von Treibjagden gibt, wenn man dadurch ihre Tierquälereien aufdeckt. Die Jäger im Landtag haben es sich selbst geschrieben, ähnlich wie sich die TierfabriksbesitzerInnen gleich selbst das Gesetz gegen „Feldfrevel“ geschrieben haben, nach dem das Filmen in Tierfabriken in Niederösterreich verboten wurde.
Doch damit nicht genug, haben sich JägerInnen und TierfabriksbesitzerInnen gleich per Gesetz selbst autorisiert, Festnahmen vorzunehmen und Identitäten festzustellen. Dafür nennen sie sich „Jagdschutz-“ oder „Feldschutzorgan“. Das sind einfach ganz normale Zivilpersonen, die sich solche Amtsbefugnisse anmaßen können und dafür von ihren KollegInnen im Landtag die gesetzliche Deckung erhalten. Unfassbar.
Im niederösterreichischen Jagdgesetz sieht das nun so aus:
Und eines dieser sogenannten Jagdschutzorgane ist „Graf“ (in Österreich gibt es glücklicherweise keine Adelstitel mehr) Felix Montecuccoli, seines Zeichens Besitzer des Dunkelsteiner Waldes, den er immer wieder absperrt, um die darin befindlichen Tiere in großangelegten Treibjagden über den Haufen zu knallen. Und dieser fanatische Jäger hat auch Einfluss: die Polizei sperrt für ihn – mit Steuergeld finanziert! – gleich alle Zufahrtsstraßen ab, um lästige JournalistInnen oder TierschützerInnen davon abzuhalten, die Öffentlichkeit informieren zu können.
Anfang Dezember 2013 wanderten während einer solchen Treibjagd drei Personen auf einer Forststraße durch den Dunkelsteiner Wald und wurden dabei aufgefordert, stehen zu bleiben. Die herbeigerufene Polizei nahm sie schließlich fest und beschlagnahmte ihre Kameras im Wert von € 2500, siehe https://martinballuch.com/bezirkshauptmannschaft-st-polten-verweigert-herausgabe-von-vgt-videokameras-im-wert-von-e-2500/.
Und nun trudelte zu allem Überfluss noch ein zusätzliches Verwaltungsstrafverfahren ein! Die drei hätten sich laut Gesetz Herrn Montecuccoli gegenüber ausweisen müssen! Das nicht zu tun ist strafbar, heutzutage!
Man stelle sich das vor. Da geht jemand fröhlich im Wald spazieren und trifft auf einen Fremdling im grünen Loden, der rüde nach dem Ausweis fragt. Und wenn man den dieser fremden Privatperson nicht zeigen will, dann wird man festgenommen, perlustriert, der Kamera beraubt und angezeigt, weil man sich nicht ausgewiesen hat! Man fragt sich wirklich, wie weit dieser Terror einer Minderheit, die Lust dabei empfindet, massenhaft Tiere totzuschießen, noch gehen kann!
Übrigens ist es in Österreich nicht strafbar, der Polizei den Ausweis nicht zu zeigen, selbst wenn man bei einer Verwaltungsübertretung erwischt wird. Aber bei Jagdschutz- und Feldschutzorganen schon, diese genießen also ohne behördliche Kontrolle und ohne Ausbildung in einer Polizeischule mehr Möglichkeiten, in die Privatsphäre anderer Menschen einzudringen, als die Polizei!
Die Tatsache,daß Jäger,oder richtiger gesagt Hobbymörder ihre Herrenmenschen Mentalität ausleben,arglose Tiere abknallen oder zu Tode quälen dürfen,also genau das tun dürfen,von dem sich wirkliche Naturfreunde mit Scheu und Ekel abwenden,sollte endlich auch von östereichischen Gerichten als himmelschreiendes Unrecht verurteilt werden.
Aber wahrscheinlich hocken in den obersten Gerichtsstellen genug Hobbymörder,die eine Änderung zum Besseren verhindern werden!
Ich frage mich immer, wenn ich so etwas lese, was sind das für Menschen, denen es Spaß macht Schwächere zu Jagen und zu Töten und ob es Zufall ist, dass sie oft in höheren Positionen sind? Was ist daran schön Familien zu zerstören, anderen Leid zuzufügen, sie zu töten? Muss man dazu nicht eine gewisse Störung haben?
Das würde ich jetzt einmal etwas trennen. Was ich gelesen habe, werden derzeit ganze Teiche von Dieben leergefischt, es wird in Flüssen wild gefischt und wahrscheinlich wird dann auch illegal gejagt. Das muss man sicher unterbinden und da ist es auch richtig wenn es Aufsichtsorgane gibt……
Trifft ein Aufsichtsorgan auf Wilderer, sollten sie schon eingreifen können und dürfen….
Aufsichtsorgane ohne spezielle Ausbildung sollte es nicht geben….
Tierschützer und Wanderer sollten schleunigst von Überprüfungen ausgenommen werden…
Wenn ich richtig verstanden habe was im Internet steht, wäre es Privatpersonen (und das sind Privatpersonen) verboten Ausweise zu verlangen und Kameras abzunehmen. Ich bin sicher das verstößt gegen die Verfassung. Die betroffenen Personen könnten eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen, weil ihre Interessen verletzt wurden. Vielleicht könnte man dafür sammeln? Da würde ich mich sofort mit 100€ beteiligen…..
Es ist in Österreich nicht verboten Menschen zu fotografieren, also kann ein Jagdgesetz es auch nicht verbieten.
Es kann nicht sein, dass jeder x-Beliebige auf fremdem Eigentum jagen darf, während Wanderer am Betreten von Wäldern gehindert werden….
Jagdgatter gehören strikt verboten, weil das Wild sich frei bewegen können muss. Es ist der eigentliche Grundbesitzer, der Mensch ist höchstens der Eigentümer – ein großer Unterschied.Das sollte man einmal klar sagen…
Wald gehört nicht in private Hände, sondern ist der Allgemeinheit als Aufenthaltsraum – sofern Tiere durch den Menschen nicht getsört werden – zur Verfügung zu stellen. Der Eigentümer kann den Wald nützen, etwa zur Holzgewinnung – aber er darf ihn nicht absperren. Da gehört ein Bundesgesetz her.
Aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich, dass sich die Unfassbarkeiten in Niederösterreich durch alle Ebenen der Verwaltung ziehen – von der Gemeinde über die Bezirkshauptmannschaften zur Landesregierung. Hier sind Rechtsstaat und Demokratie noch nicht angekommen. Und das wird noch lange so bleiben, fürchte ich, auch wenn sich die politischen Mehrheitsverhältnisse ändern, weil auch die ganz Jungen dieses System mit der Muttermilch aufgesogen haben.
Drum bin ich froh, dass es Leute wie euch gibt, die nicht aufgeben und beharrlich versuchen, Sand ins Getriebe zu streuen ….