Ein Kärntner Waldbesitzer hat im Herbst 2014 den Antrag an seine Verwaltungsbehörde geschickt, seinen Grund jagdfrei zu stellen. Nach einer Berufung wurde ihm dieses Ansinnen am 18. Mai 2015 vom Landesverwaltungsgericht Kärnten verwehrt. Dagegen brachte der Mann heute die folgende Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof ein:
Wir dürfen gespannt sein!
Danke dem Kärntner Bahnbrecher und seinen Mitstreitern!