25. April 2024

Jagdfreistellungsantrag nun vor dem Verfassungsgerichtshof

Ein Kärntner Waldbesitzer hat im Herbst 2014 den Antrag an seine Verwaltungsbehörde geschickt, seinen Grund jagdfrei zu stellen. Nach einer Berufung wurde ihm dieses Ansinnen am 18. Mai 2015 vom Landesverwaltungsgericht Kärnten verwehrt. Dagegen brachte der Mann heute die folgende Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof ein:

VfGHBeschwerde2

VfGHBeschwerde3

VfGHBeschwerde4

Wir dürfen gespannt sein!

2 Gedanken zu “Jagdfreistellungsantrag nun vor dem Verfassungsgerichtshof

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