Es war eine schwere Entscheidung, doch in einem politischen Sinne musste es riskiert werden. Jetzt ist meine Schadensersatzklage aufgrund des ungerechtfertigten Tierschutzprozesses gegen die Republik Österreich eingebracht und vor Gericht. Wir wollen € 600.000 und riskieren damit Prozesskosten von € 70.000 und mehr, sollten wir verlieren.
In unserer Klagsforderung von Anfang Mai 2013, https://martinballuch.com/?p=2560, haben wir € 1,1 Millionen gefordert, € 990.000 davon Anwaltskosten für die gesamten 3 Jahre, die sich die Tierschutzcausa von meiner Festnahme und U-Haft bis zum Freispruch im Tierschutzprozess hingezogen hat. Insbesondere die 98 Prozesstage fraßen mehr als € 4.000 pro Tag an Tagsätzen, wobei noch ein 50% Erfolgsbonus dazu zu zählen ist. Ich wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen und soll nun für diese Kosten aufkommen?
Die Finanzprokuratur der Republik Österreich überwies mir € 26.600 für Anwaltskosten und Schadensersatz aufgrund der, wie sie zugibt, zu Unrecht erlittenen U-Haft. Der Prozess selbst sei aber berechtigt gewesen und deshalb stünde mir trotz Freispruchs keine Entschädigung zu. So sei nun einmal die Rechtslage.
Wir haben jetzt dennoch die Schadensersatzforderung endgültig vor Gericht gebracht, wenn auch auf € 600.000 reduziert. Die Reduktion ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass mein Anwalt auch 3 andere KlientInnen im Tierschutzprozess vertrat, wobei für zusätzliche Angeklagte laut Tarif geringere Tagsätze gelten. Teilt man nun die Gesamtkosten auf alle 4 ehemals Angeklagten auf, ergeben sich € 460.000 Schulden für mich. Und diese fordere ich nun von der Republik Österreich, deren PolizeibeamtInnen für den Schaden verantwortlich zu machen sind. Sie haben mir nämlich, trotz 3 Verurteilungen durch verschiedene Gerichte, die die SOKO dazu aufforderten, mir vollständige Akteneinsicht zu gewähren, bis zuletzt die Einsicht in ihre Ermittlungsakten verweigert und dadurch viele entlastende Beweise verheimlicht. Insbesondere sind hier die Spitzelberichte zu nennen, die erst durch den Einsatz von Privatdetektiven aufgedeckt werden konnten. Aus dem Prozessverlauf wird klar, dass die Richterin im Verfahren ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Berichte das Prozedere abbrach und einen Freispruch erließ. Daraus folgt, dass diese Spitzelberichte der entscheidende Entlastungsbeweis waren, der sowohl die U-Haft als auch die Anklage verhindert hätte. Abgesehen davon machte die Richterin in ihrem Urteil unmissverständlich klar, dass der Spitzeleinsatz illegal und gesetzlich nicht gedeckt war. Auch der Verfassungsgerichtshof scheint dieser Ansicht zu sein, indem er dem UVS auftrug, über diese Frage zu urteilen.
In unserer Klage argumentieren wir also, dass die Republik Österreich für den Schaden haften muss, der durch den gesamten Prozess entstanden ist, weil ihre PolizeibeamtInnen rechtswidrig diese Spitzelberichte der Verteidigung – auch dem Staatsanwalt – und der Richterin vorenthielten, da diese wesentlich entlastend waren. Wir kennen dieses Phänomen in politischen Prozessen zur Genüge, dass entlastendes Beweismaterial verschwindet oder geheim gehalten wird, weil ja ein politischer Auftrag besteht, den Angeklagten möglichst zu schaden. Doch in einem Rechtsstaat darf sich die Polizei nicht politisch missbrauchen lassen. Der Staat haftet dann für die angerichteten Schäden.
Wir dürfen gespannt sein, wie das der Oberste Gerichtshof sieht. Vermutlich wird das Verfahren Anfang des nächsten Jahres, in etwa zeitgleich mit der Neuauflage des Tierschutzprozesses, am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien in erster Instanz durchgeführt. Sowohl die Republik als auch ich können 2 x gegen das jeweilige Urteil berufen, bis dann der Oberste Gerichtshof in etwa 2-3 Jahren über den Fall endgültig entscheidet. Dann bliebe nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof, sollten die Österreichischen Gerichte das Verhalten der Polizei decken – und mir € 70.000 zusätzliche Prozesskosten aufbrummen!
Unsere Klage:
Das begehrte Urteil:
Ja, das finde ich auch. Man sollte nicht finanziell ruiniert werden bei soetwas, Ich finde das katastrophal
Viel Glück,Herr Balluch.
Möge die Gerechtigkeit siegen!
Ich wünsche dir, dass deine Klage erfolgreich sein wird.
Zu prüfen wäre noch, ob es mit der UNO-Charta über die allgemeinen Menschenrechte übereinstimmen kann, dass ein Mensch, der zu Unrecht verfolgt wurde und frei gesprochen wurde, am Ende doch finanziell und sozial ruiniert dastehen kann. Es ist offensichtlich, dass solche Strukturen im Rechtssystem den freien und gleichberechtigten Zugang zum Recht behindern. Ein solches Rechtssystem kann Unschuldige existentiell vernichten und hat es auch getan. Das ist m. E. menschenrechtswidrig.
viel glück und erfolg!
eigentlich wissen wir alle, dass man mit dieser klage recht bekommen muss! …………………
BRAVO! Richtig so!
So geht’s nicht in Österreich! Viel Erfolg!
finde ich mutig und richtig. ich bin sicher, dass das österreichische Gesetz ein richtiges Urteil fällt: Voller Schadenersatz für alle Tierschützer!!
viel Erfolg!!!!
Viel Erfolg damit!
Es gibt nur ein Urteil, zu dem ein rational denkender Mensch kommen könnte und und dass ist der volle Kostenersatz. für alle Angeklagten.
unglaublich was da in einem sogenannten “rechtsstaat” für schweinereien abgehn, leute werden ruiniert obwohl sie für unschuldig erklärt und illegal beschattet wurden… nicht zuletzt durch eure geschichte und die jüngste nsa affäre wird mir zusehens die aussichtslose lage von uns bürgern gegen den großen apparat bewusst… und es entsetzt mich.
ich wünsche euch das beste und lasst uns hoffen, dass man sich eines besseren besinnt und euch behandelt wie ihr es verdient.